Stilllegung des Vertrages. 5.3.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die Vertrag pro Jahr max. stilllegen kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.
Stilllegung des Vertrages. 6.3.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag stilllegen. Das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Kalenderjahr max. 6 Monate stilllegen.
Stilllegung des Vertrages. 5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied im gegenseitigen Einverständnis auf Kulanz bei nachgewiesener Krankheit (Anforderung: ärztliches Attest mit Diagnose), Schwangerschaft, Bundeswehr oder vergleichbaren vorübergehenden verhinderungsgründen für eine im Voraus bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden.
Stilllegung des Vertrages. 5.2.1. Ein Mitgliedsvertrag mit einer Erstlaufzeit von bis zu 5 Monaten und/oder ein Mitgliedsvertrag, für den abweichend von Ziffer 5.1. dieser AGB keine Verlängerung vereinbart wurde, kann nicht stillgelegt werden.
Stilllegung des Vertrages. Der Mitgliedsvertrag kann für einen Zeitraum von 1 Monat ausgesetzt werden, aus wichtigem Grund. Dies beinhaltet Krankheit oder berufliche Auslandsaufenthalte. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum. 6.3
Stilllegung des Vertrages. Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (maximal 4 Monate im Jahr). Die beabsichtigte Stilllegung ist ARAMIS mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Stilllegung bekannt zu geben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von ARAMIS nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder ARAMIS zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Stilllegung des Vertrages. 5.3.1. Die Mitgliedschaft kann, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen, stillgelegt werden.
Stilllegung des Vertrages. 3.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Mitgliedsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Ist auf dem Mitgliedsvertrag nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag nicht stilllegen.
Stilllegung des Vertrages. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € an. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
Stilllegung des Vertrages. 5.3.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. still gelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen. Dieses gilt jedoch nur, wenn das Mitglied länger als 4 Wochen krank ist (Operationen, Knochenbrüche usw.) nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung, die Zeit (1 Monat) in die dem nächsten Kündigungstermin folgenden Fortlaufzeit einrechnen lassen. Stilllegungsgebühr beträgt 1,99 E pro Monat. Während der Stilllegungszeit ist eine Kündigung nicht möglich. Bei Schwangerschaft und während des Mutterschutzes diese Stilllegungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass die Stilllegungszeit sich unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Geltendmachung maximal bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes erstreckt. Stilllegungsgebühr beträgt pro Monat 1,99 €.