Stilllegung des Vertrages. 5.3.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die Vertrag pro Jahr max. stilllegen kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.
5.3.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist McFIT mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.3.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von McFIT nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: - Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. - Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.3.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder McFIT zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Stilllegung des Vertrages. 6.3.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag stilllegen. Das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Kalenderjahr max. 6 Monate stilllegen.
6.3.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist Xxxxxxx Xxxxxxx mindestens 1 Woche vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 6.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
6.3.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Studios von Xxxxxxx Xxxxxxx nicht in Anspruch nehmen.
6.3.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Xxxxxxx Xxxxxxx zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Stilllegung des Vertrages. Der Mitgliedsvertrag kann für einen Zeitraum von 1 Monat ausgesetzt werden, aus wichtigem Grund. Dies beinhaltet Krankheit oder berufliche Auslandsaufenthalte. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum. 6.3
Stilllegung des Vertrages. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € an. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
Stilllegung des Vertrages. 5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist die Storzenbach Bau GmbH mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von der Storzenbach Bau GmbH nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: - Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. - Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Storzenbach Bau GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist
Stilllegung des Vertrages. 3.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Mitgliedsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Ist auf dem Mitgliedsvertrag nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag nicht stilllegen.
3.2.2. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen der Dream Gym GmbH nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
3.2.3. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Dream Gym GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Stilllegung des Vertrages. 5.3.1. Die Mitgliedschaft kann, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen, stillgelegt werden.
5.3.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem Studio unverzüglich, in der Regel mindestens fünf (5) Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.5. dieser AGB bekannt zu geben.
5.3.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von dem Studio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
5.3.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist
Stilllegung des Vertrages. 5.2.1. Ein Mitgliedsvertrag mit einer Erstlaufzeit von bis zu 5 Monaten und/oder ein Mitgliedsvertrag, für den abweichend von Ziffer 5.1. dieser AGB keine Verlängerung vereinbart wurde, kann nicht stillgelegt werden.
5.2.2. Das Mitglied kann einen Mitgliedsvertrag max. neun Monate im Jahr stillgelegen, sofern eine Stilllegung nach Ziffer 5.2.1. dieser AGB nicht ausgeschlossen ist. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden. Die beabsichtigte Stilllegung ist Xxxxxxxxx Xxxxxxxx mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.5. dieser AGB bekannt zu geben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen im lifeletix- Studio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, wird der Mitgliedsvertrag nach einer Stilllegungszeit innerhalb der beitragspflichtigen Zeit zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit der beitragsfreien Zeit fortgesetzt. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Xxxxxxxxx Xxxxxxxx zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Stilllegung des Vertrages. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum im gegenseitigen Einverständnis ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum. Während der Vertragslaufzeit ist eine Stilllegung maximal 3 mal möglich.
Stilllegung des Vertrages. Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (maximal 4 Monate im Jahr). Die beabsichtigte Stilllegung ist ARAMIS mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Stilllegung bekannt zu geben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von ARAMIS nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder ARAMIS zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.