Rechte Musterklauseln

Rechte. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Rechte. 1. Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer (Insichgeschäfte) Grundsätzlich darf niemand mit sich selbst Geschäfte ab- schließen (sog. Selbstkontrahierungsverbot). Dies gilt auch für Geschäfte des Geschäftsführers als Vertreter der GmbH auf der einen mit sich selbst als Vertragspartei auf der anderen Seite (sog. Insichgeschäfte). Die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot muss beim Alleingesellschaf- ter-Geschäftsführer in der Satzung geregelt sein; anderen- falls genügt ein Gesellschafterbeschluss. Die Erlaubnis der Insichgeschäfte ist immer im Handelsregister einzutragen. Soweit der Geschäftsführer von dem im Gesetz geregelten Selbstkontrahierungsverbot befreit ist, kann er – als Vertre- ter der GmbH – alle Verträge mit sich im eigenen Namen abschließen. Auch bei erlaubten Geschäften zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer muss dieser darauf ach- ten, dass der GmbH dadurch kein Schaden entsteht und er im Übrigen nicht gegen die Geschäftsordnung oder Sat- zung verstößt. Der Mietvertrag ist gültig. Ein Schaden für die GmbH ist nicht entstanden.
Rechte. 1. Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer
Rechte. (1) Der Besteller hat an der ihm im Rahmen des Supports überlassenen Software die in den §§ 2 und 5 der ElRv-Vertragsbedingungen genannten Nutzungsrechte. Er darf jedoch stets nur eine Version produktiv nutzen. Die Rechte, die nach den ElRv- Vertragsbedingungen an der Software bei der NotarNet GmbH verbleiben, bleiben auch bei im Rahmen des Supports vermieteter Software bei der NotarNet GmbH.
Rechte. ⮚ Auf Erhalt einer Eintrittsbestätigung. ⮚ Auf Teilnahme am Übungs-, Trainings- und Wett- kampfbetrieb. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Unfallversicherung des Sportvereins entsprechend der Versicherungsbe- dingungen bei Sportunfällen und Wegeunfällen auf den Wegen zum und vom Training bzw. Wett- kampf. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Kfz-Haftpflichtver- sicherung des Sportvereins entsprechend der Ver- sicherungsbedingungen bei Fahrten zu offiziellen Veranstaltungen des Vereins. Die Kfz-Haftpflicht- versicherung kann auch von den Eltern in An- spruch genommen werden, die ihre Kinder zum Training/Wettkampf bringen bzw. vom Training/ Wettkampf abholen. ⮚ Auf Teilnahme an Übungsleiter- und Kampfrichter- lehrgängen. ⮚ Zur Teilnahme an den Wahlen in den Gremien des Vereins, aktives Wahlrecht ab 16 Jahren (ab 12 Jahren bei Jugendvertretungen) und passives Wahlrecht ab 18 Jahren (ab 12 Jahren bei Ju- gendvertretungen). ⮚ Anspruch auf Aufwandsentschädigung als Übungsleiter entsprechend vertraglicher Regelun- gen mit dem Verein. ⮚ Anspruch auf Einsicht in die Jahresabschlussun- terlagen des Gesamtvereins.
Rechte. Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden die bei der Erbrin- gung von Dienstleistungen unter diesem Vertrag durch das BIT- WORKS Personal allein oder in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Kunden entwickelt worden sind, gehören beiden Parteien gemeinsam und können beliebig verwertet werden. BITWORKS ist berechtigt, bei der Software-Entwicklung erwor- benes Know-how auch bei anderweitigen Anwendungen zum Einsatz zu bringen, sofern hierdurch betriebliche Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Teil dieses frei verwendba- ren Know-hows sind auch allgemein bei der Programmentwick- lung einsetzbare Programmroutinen, Schnittstellenspezifikati- onen etc.
Rechte. Der Application Service Provider (Dienstanbieter) gewährt der Geschäftsführung der Waldorfschule (Waldorfschule, Kunde) eine nicht exklusive und nicht übertragbare Nutzungslizenz, den Dienst WaldZeugS zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt für den von der Geschäftsführung der Waldorfschule benannten Administrator sowie alle weiteren vom Administrator für den Zugang freigeschalteten Benutzer. Die vom Dienstanbieter gewährte Nutzungslizenz beinhaltet keinerlei Rechte der Waldorfschule an der Software der WaldZeugS Komponenten. Die Waldorfschule als Kunde und Lizenznehmer erkennt Folgendes an:  Die WaldZeugS-Software enthält proprietäre und vertrauliche Daten, die durch geltende Rechte bezüglich geistigen Eigentums und entsprechende andere Gesetze geschützt sind.  Der Dienstanbieter ist im Besitz aller Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte für die WaldZeugS-Software und sonstige Software, die durch oder gemeinsam mit der WaldZeugS-Software bereitgestellt wird, insbesondere der in der vergebenen Nutzungslizenz enthaltenen und damit in Zusammenhang stehenden Schutzrechte.  Der Name WaldZeugS ist eine beim »Deutschen Patent- und Markenamt« eingetragene Wortmarke und der Dienstanbieter ist im Besitz der Rechte an der Wortmarke.  Die Rechte folgender Domain-Namen liegen beim Dienstanbieter: xxxxxxxxx.xxx, xxxxxxxxx.xx, xxxxxxxxx.xx, xxxxxxxxx.xxxx, xxxxxxxxx.xxx, xxxxxxxxx.xxx  Soweit bei der Entwicklung und Pflege von WaldZeugS Software oder Lizenzen von Drittanbietern eingesetzt werden, sind diese für den Dienstanbieter lizensiert und nicht übertragbar – unabhängig davon, welche Partei die Kosten dafür trägt.  Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte (Copyright) für Software, Bilder und weitere Komponenten von Drittanbietern, die in WaldZeugS Verwendung finden, sind von diesen Vereinbarungen unberührt - die Rechte bleiben bei dem jeweiligen Anbieter. In WaldZeugS werden auch Inhalte durch Verlinkung angezeigt, die nicht vom Dienstanbieter stammen. Diese Inhalte dienen nur der Information der Benutzer und unterliegen ausschließlich der Verantwortung desjenigen, der diese verfügbar macht. Der Dienstanbieter macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Die Inhalte wurden vor ihrer Verlinkung in WaldZeugS auf ihre Rechtswidrigkeit oder auf die Verletzung von Richtlinien geprüft. Der Dienstanbieter kann diese Verlinkungen jederzeit nach eigenem Ermessen vollständig oder teilweise aus WaldZeugS entfernen. Weitere Angaben zu Verlinkungen und Inhalten von Drittanbietern f...
Rechte. Wenn Sie für eine UPS Developer Kit API Technische API-Dokumentation und die erforderlichen Sicherheitselemente erhalten, sind Sie lizenziert, (eine) Anwendung(en) zu entwickeln und die Anwendung(en) zu nutzen, um Zugriff auf die UPS Developer Kit API zu nehmen, außer von dem beschränkten Gebiet. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass in der Lizenz in diesem Absatz nicht das Recht, (a) Dritte zu ermächtigen oder diesen zu gestatten, die Anwendung(en) zu benutzen, oder Ihre Nutzung der Anwendung(en) zum Nutzen eines Dritten oder (B) die Weitergabe der Anwendung(en) an einen Dritten vorgesehen ist. Wenn Sie im Rahmen einer Drittanbieterlösung Zugang zu dem UPS Developer Kit API erhalten, erhalten Sie keine Technischen Dokumentation der API und sind nicht berechtigt, eine Anwendung zu entwickeln bzw. eine Anwendung zu vertreiben, und der Rest dieses Artikels 2 der Endnutzerrechte gilt nicht für Ihre Nutzung einer UPS Development Kit API über eine solche Drittanbieterlösung. Sie können von einem Land oder Gebiet aus, das nicht auf der Liste der beschränkten Gebiete steht, jeden beliebigen Teil der UPS Developer Kit API nutzen. Allerdings bestätigen Sie und stimmen zu, dass die UPS Developer Kit APIs nicht für jedes Land oder Gebiet oder für das Zugelassene Gebiet zu einem gewünschten Ergebnis führt. Sie können in der jeweiligen Technischen Dokumentation der API nachsehen, um festzustellen, für welches Land oder Gebiet Sie mit jedem UPS Developer Toolkit API ein gewünschtes Ergebnis erzielen.
Rechte. Der Kunde hat gegenüber der swa Carsharing folgende Rechte:
Rechte. Alle Rechte an der SAP Software und der Drittsoftware – insbesondere das Urheberrecht und sonstige IP Rechte – stehen im Verhältnis zum Provider ausschliesslich SAP, der SAP SE (der Muttergesellschaft von SAP) oder deren Lizenzgebern zu. Der Provider hat an der SAP Software nur die im Vertrag geregelten nicht-ausschliesslichen Befugnisse.