Rechte. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Rechte. 1. Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer (Insichgeschäfte) Grundsätzlich darf niemand mit sich selbst Geschäfte ab- schließen (sog. Selbstkontrahierungsverbot). Dies gilt auch für Geschäfte des Geschäftsführers als Vertreter der GmbH auf der einen mit sich selbst als Vertragspartei auf der anderen Seite (sog. Insichgeschäfte). Die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot muss beim Alleingesellschaf- ter-Geschäftsführer in der Satzung geregelt sein; anderen- falls genügt ein Gesellschafterbeschluss. Die Erlaubnis der Insichgeschäfte ist immer im Handelsregister einzutragen. Soweit der Geschäftsführer von dem im Gesetz geregelten Selbstkontrahierungsverbot befreit ist, kann er – als Vertre- ter der GmbH – alle Verträge mit sich im eigenen Namen abschließen. Auch bei erlaubten Geschäften zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer muss dieser darauf ach- ten, dass der GmbH dadurch kein Schaden entsteht und er im Übrigen nicht gegen die Geschäftsordnung oder Sat- zung verstößt. Der Mietvertrag ist gültig. Ein Schaden für die GmbH ist nicht entstanden.
Rechte. 1. Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer
Rechte. (1) Der Besteller hat an der ihm im Rahmen des Supports überlassenen Software die in den §§ 2 und 5 der ElRv-Vertragsbedingungen genannten Nutzungsrechte. Er darf jedoch stets nur eine Version produktiv nutzen. Die Rechte, die nach den ElRv- Vertragsbedingungen an der Software bei der NotarNet GmbH verbleiben, bleiben auch bei im Rahmen des Supports vermieteter Software bei der NotarNet GmbH.
Rechte. ⮚ Auf Erhalt einer Eintrittsbestätigung. ⮚ Auf Teilnahme am Übungs-, Trainings- und Wett- kampfbetrieb. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Unfallversicherung des Sportvereins entsprechend der Versicherungsbe- dingungen bei Sportunfällen und Wegeunfällen auf den Wegen zum und vom Training bzw. Wett- kampf. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Kfz-Haftpflichtver- sicherung des Sportvereins entsprechend der Ver- sicherungsbedingungen bei Fahrten zu offiziellen Veranstaltungen des Vereins. Die Kfz-Haftpflicht- versicherung kann auch von den Eltern in An- spruch genommen werden, die ihre Kinder zum Training/Wettkampf bringen bzw. vom Training/ Wettkampf abholen. ⮚ Auf Teilnahme an Übungsleiter- und Kampfrichter- lehrgängen. ⮚ Zur Teilnahme an den Wahlen in den Gremien des Vereins, aktives Wahlrecht ab 16 Jahren (ab 12 Jahren bei Jugendvertretungen) und passives Wahlrecht ab 18 Jahren (ab 12 Jahren bei Ju- gendvertretungen). ⮚ Anspruch auf Aufwandsentschädigung als Übungsleiter entsprechend vertraglicher Regelun- gen mit dem Verein. ⮚ Anspruch auf Einsicht in die Jahresabschlussun- terlagen des Gesamtvereins.
Rechte. Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden die bei der Erbrin- gung von Dienstleistungen unter diesem Vertrag durch das BIT- WORKS Personal allein oder in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Kunden entwickelt worden sind, gehören beiden Parteien gemeinsam und können beliebig verwertet werden. BITWORKS ist berechtigt, bei der Software-Entwicklung erwor- benes Know-how auch bei anderweitigen Anwendungen zum Einsatz zu bringen, sofern hierdurch betriebliche Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Teil dieses frei verwendba- ren Know-hows sind auch allgemein bei der Programmentwick- lung einsetzbare Programmroutinen, Schnittstellenspezifikati- onen etc.
Rechte. Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu. So steht Ihnen das Recht zu, jederzeit Auskunft über die bei uns ge- speicherten personenbezogenen Daten einzuholen. Wei- terhin haben Sie auch ein Recht auf Übertragbarkeit, Be- richtigung oder Löschung sowie auf Einschränkung der Ver- arbeitung Ihrer Daten. Außerdem können Sie jederzeit Wi- derspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten erheben. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unserer vollständi- gen Datenschutzerklärung in Kapitel „IX. Rechte der be- troffenen Person“. Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website xxx.xxxxx-xxxxxx.xx oder können diese bei uns anfordern. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen mundo Reisen GmbH & Co. KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungs- gemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen mundo Reisen GmbH & Co. KG über die gesetzlich vorge- schriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich ve...
Rechte. Die DS-GVO sieht verschiedene Rechte für „betroffene Personen“ vor. Danach stehen Ihnen hinsichtlich der Sie betreffenden personen- bezogenen Daten folgende Rechte zu: • Recht auf Auskunft (Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO) • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) bzw. Löschung (Art. 17 DS-GVO) • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) • Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO) • Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) Für den Gewinnsparverein zuständige Datenschutz-Aufsichts- behörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations- freiheit Nordrhein-Westfalen, Xxxxxxxxxxxxx. 0-0, 00000 Xxxxxxxxxx. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffen- der personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Le- gen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogene Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, wir können zwingende schutz- würdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interes- sen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profi- ling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Rechte. 5.6.1 Der Kunde hat an der Ihm im Rahmen der Pflege überlassenen Software die im Softwarekaufvertrag genannten Rechte. Er darf jedoch stets nur eine Version produktiv nutzen.
Rechte. Der Kunde hat gegenüber der swa Carsharing folgende Rechte: