Rechte. Neue Stereo verfügt gemäss Urheberrechtsgesetz über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Vorführungs- und Leistungsschutzrechte. Hiervon ausgenommen sind Rechte an Fremdmaterial, das auf Wunsch des Auftraggebers verwendet wird. Sofern der Auftraggeber Material (z.B. Texte, Fotos, Musik, Filme) zur Verfügung stellt oder wünscht, welches in dem Film verwendet werden soll, so ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) entgegenstehen. Für einen gegebenenfalls erforderlichen Erwerb von Nutzungsrechten bzw. Einwilligungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten durch die Verwendung derartiger Materialien Rechte Dritter verletzt werden, so stellt der Auftraggeber Neue Stereo und alle im Auftrag von Neue Stereo arbeitenden Mitarbeiter und Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter frei. Im Produktionsvertrag ist im Sonderfall zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) eingeräumt werden. Von der Rechteeinräumung im Sonderfall ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Bis zur vollständigen Bezahlung gelten die Nutzungsrechte als nicht eingeräumt. Auch zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben das Rohmaterial, die Schnittdaten und die Master der Filme bei Neue Stereo. Neue Stereo ist berechtigt, seinen Firmennamen, seine Internetadresse und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk branchenüblich im Abspann oder nach Vereinbarung an anderer Stelle zu zeigen. Neue Stereo hat weiter das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (z.B. Showreel, Website, Facebook etc.) vorzuführen oder vorführen zu lassen.
Rechte. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Rechte. (1) Das Recht zur Aufführung des Stückes erteilt ausschließlich: Xxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxx
(2) Der Verlag überträgt dem Theater das non-exklusive bühnenmäßige Aufführungsrecht für die in der Aufführungslizenz genannten Spielstätten.
(3) Das bühnenmäßige Aufführungsrecht darf vom Theater nicht an Dritte übertragen werden.
(4) Das Theater ist nicht berechtigt die Aufführung des Stückes durch Bildschirm, Lautsprecher o.ä. technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Filmausschnitte zu Werbezwecken auf sozialen Plattformen bedürfen der Genehmigung durch den Verlag.
(5) Die Aufzeichnung des Werkes auf Ton- oder Bildtonträger ist nur zu betriebsinternen Zwecken erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Die Einwilligung schließt die Befugnis zur Aufzeichnung von Proben ein.
(6) In zeitlicher Hinsicht ist das bühnenmäßige Aufführungsrecht auf die Dauer des Vertrages beschränkt. Dies gilt auch für theaterpädagogisches Arbeiten außerhalb des nicht genehmigten zeitlichen Umfangs für die Produktion einer angemeldeten Schulaufführung.
(7) Abgesehen von den vorstehend eingeräumten Rechten zur bühnenmäßigen Aufführung verbleibt die Verfügungsberechtigung über jede weitere Verwertung oder Nutzungsart beim Verlag.
(8) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung gültigen Aufführungsbedingungen und Preise. Diese Bedingungen gelten auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen.
(9) Der Verlag hat das Recht Aufführungen an einzelnen Spielstätten unter Angabe wichtiger Gründe zu verbieten.
Rechte. 1. Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer (Insichgeschäfte) Grundsätzlich darf niemand mit sich selbst Geschäfte ab- schließen (sog. Selbstkontrahierungsverbot). Dies gilt auch für Geschäfte des Geschäftsführers als Vertreter der GmbH auf der einen mit sich selbst als Vertragspartei auf der anderen Seite (sog. Insichgeschäfte). Die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot muss beim Alleingesellschaf- ter-Geschäftsführer in der Satzung geregelt sein; anderen- falls genügt ein Gesellschafterbeschluss. Die Erlaubnis der Insichgeschäfte ist immer im Handelsregister einzutragen. Soweit der Geschäftsführer von dem im Gesetz geregelten Selbstkontrahierungsverbot befreit ist, kann er – als Vertre- ter der GmbH – alle Verträge mit sich im eigenen Namen abschließen. Auch bei erlaubten Geschäften zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer muss dieser darauf ach- ten, dass der GmbH dadurch kein Schaden entsteht und er im Übrigen nicht gegen die Geschäftsordnung oder Sat- zung verstößt. Der Mietvertrag ist gültig. Ein Schaden für die GmbH ist nicht entstanden.
Rechte. 1. Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer
2. Rechte aus dem Anstellungsvertrag
Rechte. Der Besteller hat an der ihm im Rahmen des Supports überlassenen Software die in den §§ 2 und 5 der ElRv-Vertragsbedingungen genannten Nutzungsrechte. Er darf jedoch stets nur eine Version produktiv nutzen. Die Rechte, die nach den ElRv- Vertragsbedingungen an der Software bei der NotarNet GmbH verbleiben, bleiben auch bei im Rahmen des Supports vermieteter Software bei der NotarNet GmbH.
Rechte. 6.1 Der Verlag räumt dem Kunden sowie jedem Nutzer das einfache, auf die Dauer des Vertrages befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Online-Datenbank vertragsgemäß zu nutzen.
6.2 Der Kunde bzw. Nutzer ist berechtigt, auf die Online-Datenbank zuzugreifen, in der Datenbank zu recherchieren und die abgeru- fenen Daten für den eigenen Gebrauch zu verwenden. Dies schließt das Recht ein, für die eigene Recherchenachbereitung Recher- cheergebnisse bzw. die abgerufenen Dokumente abzuspeichern und auszudrucken. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzuläs- sig, insbesondere das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger zu sonstigen Zwecken, die Verwendung von Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke, zur Herstellung systematischer Sammlungen oder zur gewerblichen Nutzung.
6.3 Der Kunde bzw. Xxxxxx erkennt an, dass es sich bei der Online-Datenbank sowohl um ein schutzfähiges Datenbankwerk im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 UrhG als auch um eine schutzfähige Datenbank im Sinne von § 87a Abs. 1 UrhG handelt. Des Weiteren erkennt der Kunde bzw. Nutzer an, dass der Verlag "Hersteller" der Online-Datenbank im Sinne von § 87a Abs. 2 UrhG ist. Die zur Nutzung der Online-Datenbank erforderlichen Computerprogramme unterfallen, sofern sie nicht bereits nach den Vorschriften über Datenbank- werke oder Datenbanken geschützt sind, dem Schutz der §§ 69a ff. UrhG. Auch die Rechte an allen übrigen Bestandteilen der Daten- banken, insbesondere Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den enthaltenen Inhalten, liegen beim Verlag.
Rechte. Die elektronischen Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes. Mit Vertragsschluss wird dem Nutzer für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den Online-Produkten eingeräumt. Bei Mehrbenutzerrechten kann der Nutzer einer vereinbarten Anzahl von angemeldeten Nebennutzern innerhalb seines Unternehmens den Zugang im Rahmen seines Nutzungsrechts ermöglichen. Der Nutzer darf ausschließlich zum eigenen, vorübergehenden, betriebsinternen Gebrauch die durch die Online-Produkte gelieferten Daten dauerhaft abspeichern und einzelne Papierkopien hiervon anfertigen. S&P behält sich vor, den Umfang und die Anzahl der Kopien und Ausdrucke in sachgerechter Weise zu beschränken. Soweit vom jeweiligen Online-Produkt unterstützt, ist die Bildung und Speicherung von Leistungsbeschreibungen mit Baupreisen für die eigene Nutzung sowie deren kostenlose Weitergabe im Zuge der bauprojektbezogenen Zusammenarbeit im Bauwesen gestattet. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Daten ganz oder teilweise, auf elektronischem Datenträger, per Datenfernübertragung oder als Papierkopien sowie das Einräumen von Zugängen für Dritte auf die abgespeicherten Daten oder das Einspeisen der Daten in ein lokales Retrievalsystem/Intranet nicht gestattet. Die gewerbliche Informationsvermittlung sowie jede Übersetzung, Bearbeitung, Anordnung und andere Umgestaltung ist untersagt. S&P behält sich vor, bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung oder auf sonstige Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen oder den Nutzer zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Der Nutzer kann in den Online-Produkten eigene Informationen bzw. Anmerkungen anlegen und speichern. Durch extra gekennzeichnete Optionen kann er Teile dieser Informationen freiwillig auch anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Der Nutzer kann auch die von den anderen Nutzern freigegebenen Informationen lesen. Für die Inhalte, die der Nutzer im Online-Produkt speichert, behält der Nutzer das Urheberrecht. Mit dem Einstellen von Informationen räumt der Nutzer S&P das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht exklusive Recht ein, diese Informationen zusammen mit dem von ihm gewählten Benutzernamen uneingeschränkt zu nutzen. S&P ist insbesondere berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Informationen, soweit sie keine personenbezogenen Daten sind, in anonymisierter Form weiter zu verarbeite...
Rechte. Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden die bei der Erbrin- gung von Dienstleistungen unter diesem Vertrag durch das BIT- WORKS Personal allein oder in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Kunden entwickelt worden sind, gehören beiden Parteien gemeinsam und können beliebig verwertet werden. BITWORKS ist berechtigt, bei der Software-Entwicklung erwor- benes Know-how auch bei anderweitigen Anwendungen zum Einsatz zu bringen, sofern hierdurch betriebliche Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Teil dieses frei verwendba- ren Know-hows sind auch allgemein bei der Programmentwick- lung einsetzbare Programmroutinen, Schnittstellenspezifikati- onen etc.
Rechte. ⮚ Auf Erhalt einer Eintrittsbestätigung. ⮚ Auf Teilnahme am Übungs-, Trainings- und Wett- kampfbetrieb. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Unfallversicherung des Sportvereins entsprechend der Versicherungsbe- dingungen bei Sportunfällen und Wegeunfällen auf den Wegen zum und vom Training bzw. Wett- kampf. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Kfz-Haftpflichtver- sicherung des Sportvereins entsprechend der Ver- sicherungsbedingungen bei Fahrten zu offiziellen Veranstaltungen des Vereins. Die Kfz-Haftpflicht- versicherung kann auch von den Eltern in An- spruch genommen werden, die ihre Kinder zum Training/Wettkampf bringen bzw. vom Training/ Wettkampf abholen. ⮚ Auf Teilnahme an Übungsleiter- und Kampfrichter- lehrgängen. ⮚ Zur Teilnahme an den Wahlen in den Gremien des Vereins, aktives Wahlrecht ab 16 Jahren (ab 12 Jahren bei Jugendvertretungen) und passives Wahlrecht ab 18 Jahren (ab 12 Jahren bei Ju- gendvertretungen). ⮚ Anspruch auf Aufwandsentschädigung als Übungsleiter entsprechend vertraglicher Regelun- gen mit dem Verein. ⮚ Anspruch auf Einsicht in die Jahresabschlussun- terlagen des Gesamtvereins.