Stipendien. Abweichend von Ziff. 4.2 Satz 1 können in Ausnahmefällen in begrenzter Zahl und für jeweils längstens 12 Monate Stipendien vergeben werden. Es gelten die Stipendienre- gelungen der Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs mit Regeln guter wissenschaft- licher Praxis (DFG-Vordruck 2.22) in der zum Bewilligungszeitpunkt geltenden Version. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_00
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Samples: Förderverträge, Funding Agreement
Stipendien. Abweichend von Ziff. 4.2 Satz 1 können in Ausnahmefällen in begrenzter Zahl und für jeweils längstens 12 Monate Stipendien vergeben werden. Es gelten die Stipendienre- gelungen der Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs mit Regeln guter wissenschaft- licher Praxis (DFG-Vordruck 2.22) in der zum Bewilligungszeitpunkt geltenden Version. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_00xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_00/
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Samples: Förderverträge
Stipendien. Abweichend von Ziff. 4.2 Satz 1 können in Ausnahmefällen in begrenzter Zahl und für jeweils längstens 12 Monate Stipendien vergeben werden. Es gelten die Stipendienre- gelungen der Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs mit Regeln guter wissenschaft- licher wissen- schaftlicher Praxis (DFG-Vordruck 2.22) in der zum Bewilligungszeitpunkt geltenden Version. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_00.
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Samples: Förderverträge