Sachkostenzuschuss. Zusätzlich zum Grundbetrag werden Mittel für Sach- und Reisekosten sowie Publikati- onskosten in Höhe von 250,- EUR pauschal zur Verfügung gestellt. Dieser Zuschuss soll es ermöglichen, wissenschaftliche Ergebnisse aus dem For- schungsvorhaben zu publizieren, erforderliche Bücher, kleinere Geräte, Verbrauchsma- terial usw. anzuschaffen sowie einschlägige Fachtagungen im Aufenthaltsland zu besu- chen. Die Verwendung des pauschalen Sachkostenzuschusses muss nicht abgerechnet werden.
Sachkostenzuschuss. Der Sachkostenzuschuss ist eine Pauschale in Höhe von 103,- EUR monatlich, die zu- sammen mit dem Stipendiengrundbetrag monatlich ausgezahlt werden muss. Bei Qua- lifizierungsstipendien wird kein Sachkostenzuschuss gewährt.