Stornierung durch den Mieter Musterklauseln

Stornierung durch den Mieter. Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt bis 60 Tage vor Mietbeginn 5% des Gesamtauftragswerts, bis 45 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtauftragswerts, bis 30 Tage vor Mietbeginn 35% des Gesamtauftragswerts, bis 10 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtauftragswerts, bis 3 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtauftragswerts. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Sounds of Reality maßgeblich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen oder Vergütungsanteile, die für zusätzliche Leistungen vereinbart worden sind, sofern der Vertragspartner keinen geringeren Schaden nachweist.
Stornierung durch den Mieter. Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung).Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abschlagsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird, 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird, und 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird, 100% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach storniert wird. Bereits angefallene Kosten Dritter werden zu 100% weiterberechnet.
Stornierung durch den Mieter. Der Mieter ist berechtigt bis 60 Tage vor Mietbeginn kostenfrei von der Buchung zurückzutreten. In diesem Fall wird die bereits geleistete Anzahlung zurücküberwiesen. Nach dem kostenfreien Stornierungstermin entstehen dem Mieter Stornierungskosten wie folgt: 59 bis 28 Tage vor Anreise/Mietbeginn: 100 € (entspricht der Höhe der Anzahlung) 27 bis 14 Tage vor Anreise/Mietbeginn: 50% des Gesamtpreises 13 bis 3 Tage vor Anreise/Mietbeginn: 80% des Gesamtpreises 2 bis 1 Tag vor Anreise/Mietbeginn: 90% des Gesamtpreises Tag der Anreise/Mietbeginn: 100% des Gesamtpreises Dies gilt auch dann, wenn noch keine Zahlung eingegangen ist. Stornierungskosten werden in diesem Fall nachgefordert. Der Mieter kann auch ersatzweise einen anderen Mieter für die Buchung vermitteln. In diesem Fall fallen keine Stornierungsgebühren an. Diese Umbuchung kann vom Vermieter anerkannt werden und wird dann schriftlich von diesem bestätigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist dem Vermieter schriftlich (per Brief oder eMail) zu erklären.
Stornierung durch den Mieter. Der Mieter kann eine Bestellung zu den folgenden Bedingungen stornieren: Stornierungsgebühr: >7 Tage vor Versand 0% 1-7 Tage vor Versand 30% Ab Versandtag 100% Die Ausrüstung bleibt zu jeder Zeit das alleinige und ausschließliche Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat keine Rechte oder Ansprüche an der Ausrüstung. Der Vermieter erhebt keinen Anspruch auf Bild-, Video- oder Tonaufnahmen, die der Mieter während der Nutzung des Xxxxxx macht.
Stornierung durch den Mieter. Jedwede Stornierung muss schriftlich, per Einschreiben an ModesoVacances adressiert, mitgeteilt werden. Stornierung vor Ankunft: die Anzahlung wird von ModesoVacances einbehalten, wenn die Stornierung innerhalb von mehr als 30 Tagen vor Aufenthaltsbeginn vorgenommen wird. Ab dem 30. Tag vor Aufenthaltsbeginn wird auch der Restbetrag von ModesoVacances einbehalten. De-facto-Stornierung: Sollte die Zahlung des Restbetrages nicht innerhalb von 30 Tagen vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, so wird der vorliegende Vertrag nichtig, ModesoVacances darf frei über die betroffene Ferienwohnung verfügen und die Anzahlung wird von ModesoVacances einbehalten. Sollte sich der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem durch diesen Vertrag festgelegten Anreisedatum bei ModesoVacances vorstellen oder melden, so wird der vorliegende Vertrag nichtig, ModesoVacances darf frei über die betroffene Ferienwohnung verfügen und der Gesamtmietbetrag wird von ModesoVacances einbehalten. Aufenthaltsverkürzung: Sollte der Aufenthalt verkürzt werden, aus welchen Gründen auch immer, so wird der Gesamtmietbetrag von Modesovacances einbehalten.
Stornierung durch den Mieter. Der Mieter hat die Möglichkeit jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist Schadensersatzpflichtig. Die Kosten für einen Rücktritt richten sich nach dem vereinbarten Mietpreis: 30 % des Mietpreises bis 60 Tage vor Mietbeginn, 50 % des Mietpreises ab 59. bis 30. Tag vor Mietbeginn, 75 % des Mietpreises ab 29. bis 15. Tag vor Mietbeginn, 100 % des Mietpreises ab 14.Tag vor Mietbeginn. Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Vermieter übernommen, gilt dies als Vertragsbruch. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter als Schadenersatz 100 % des Mietpreises zu bezahlen. Im Falle eines Vertragsbruches ist der Vermieter berechtigt, das Reisemobil anderweitig zu vermieten. Die Gestellung eines Ersatzmieters durch den Mieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs Ort und Zeiten der Übergabe und Rücknahme sind unbedingt Folge zu leisten. Der Mieter muss zur Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe persönlich erscheinen. Übergabe nur Montag – Samstag´s um 14.00 Sonntag´s nur nach Vereinbarung. Rückgabe Montag – Samstag´s um 14.00 Uhr. Sonntag´s nur nach Absprache. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs berechnen wir Ihnen 25,- € pro angefangene Stunde. Sie verpflichten sich, uns dem Vermieter des Reisemobiles termingerecht und von innen gereinigt in 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00 oder wie vereinbart (je nachdem wo übernommen) zu übergeben. Ist das Fahrzeug von innen nicht geleert und gereinigt, berechnen wir ihnen 65€/Stunde min. jedoch100,- € oder s.H. Mietvertrag. Sind bei der Rückgabe des Reisemobiles der Grauwassertank der Fäkalientank oder die Toilette nicht geleert und gesäubert, berechnen wir ihnen je.50,- €. (BITTE BEACHTEN SIE DIESEN PUNKT) Übergabe- und Rücknahmeprotokoll beschreiben den jeweiligen Fahrzeugzustand. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Beide Protokolle sind Mietvertragsbestandteile. Für beschädigte Gegenstände ist am Rückgabetag Ersatz zu leisten. Das Fahrzeug wird mit vollem Dieseltank ausgeliefert und muss mit vollem Dieseltank zurückgegeben werden. Das Fahrzeug muss bei Rückgabe mindestens von außen so sauber sein, dass ggf. vorhandene Lackschäden oder Schäden an der Windschutzscheibe erkennbar sind. Betankungskosten bei nicht vollgetankter Fahrzeugrückgabe: 2,0 €/Lite...
Stornierung durch den Mieter. 4.1 Die Stornierung muss dem Vermieter so schnell wie möglich schriftlich gemeldet werden.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.