Common use of Storno- und Berichtigungsbuchungen Clause in Contracts

Storno- und Berichtigungsbuchungen. Die Bank wird Fehlbuchungen bis zum nächsten Jahresdepotauszug jederzeit rückgängig machen, sofern ihr ein Rückübertragungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall nicht einwenden, dass er bereits über eine fehlerhafte Gutschrift verfügt hat. Stellt die Bank Fehlbuchungen erst nach dem Jahresdepotauszug fest und steht ihr ein Rückübertragungsan- spruch gegen den Kunden zu, wird sie in Höhe ihres Anspruchs das Depot des Kunden belasten (Berichtigungsbuchung). Über Storno- und Berichtigungsbuchun- gen wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Erhebt der Kunde Ein- wendungen gegen die Berichtigungsbuchung, so wird die Bank den Betrag dem Depot wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.

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Storno- und Berichtigungsbuchungen. Die Bank wird Fehlbuchungen bis zum nächsten Jahresdepotauszug jederzeit rückgängig machen, sofern ihr ein Rückübertragungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall nicht einwenden, dass er bereits über eine fehlerhafte Gutschrift verfügt hat. Stellt die Bank Fehlbuchungen erst nach dem Jahresdepotauszug fest und steht ihr ein Rückübertragungsan- Rückübertragungsan­ spruch gegen den Kunden zu, wird sie in Höhe ihres Anspruchs das Depot des Kunden belasten (Berichtigungsbuchung). Über Storno- Storno­ und Berichtigungsbuchun- Berichtigungsbuchun­ gen wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Erhebt der Kunde Ein- Ein­ wendungen gegen die Berichtigungsbuchung, so wird die Bank den Betrag dem Depot wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.

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Storno- und Berichtigungsbuchungen. Die Bank wird Fehlbuchungen bis zum nächsten Jahresdepotauszug jederzeit rückgängig rückgän- gig machen, sofern ihr ein Rückübertragungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall nicht einwenden, dass er bereits über eine fehlerhafte Gutschrift verfügt hat. Stellt die Bank Fehlbuchungen erst nach dem Jahresdepotauszug fest und steht ihr ein Rückübertragungsan- spruch Rückübertragungsanspruch gegen den Kunden Kun- den zu, wird sie in Höhe ihres Anspruchs das Depot des Kunden belasten (BerichtigungsbuchungBerichti- gungsbuchung). Über Storno- und Berichtigungsbuchun- gen Berichtigungsbuchungen wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Erhebt der Kunde Ein- wendungen Einwendungen gegen die BerichtigungsbuchungBerichtigungsbu- chung, so wird die Bank den Betrag dem Depot wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.

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Storno- und Berichtigungsbuchungen. Die Bank wird Fehlbuchungen bis zum nächsten Jahresdepotauszug jederzeit rückgängig rückgän- gig machen, sofern ihr ein Rückübertragungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall nicht einwenden, dass er bereits über eine fehlerhafte Gutschrift verfügt hat. Stellt die Bank Fehlbuchungen erst nach dem Jahresdepotauszug fest und steht ihr ein Rückübertragungsan- spruch Rückübertragungsanspruch gegen den Kunden zu, wird sie in Höhe ihres Anspruchs das Depot des Kunden belasten (Berichtigungsbuchung). Über Storno- und Berichtigungsbuchun- gen Berichtigungsbuchungen wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Erhebt der Kunde Ein- wendungen Einwendungen gegen die Berichtigungsbuchung, so wird die Bank den Betrag dem Depot wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.

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