Common use of Stornoabzug Clause in Contracts

Stornoabzug. (4) Von dem nach Abs. 3 ermittelten Wert nehmen wir einen Stornoabzug in Höhe von 50 € vor. Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Angemessenheit der Höhe des Stornoabzugs tragen wir. Wir halten den Abzug für ange- messen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vor- genommene Stornoabzug in Ihrem Fall wesentlich niedriger sein muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.

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Stornoabzug. (45) Von dem nach Abs. 3 4 ermittelten Wert nehmen wir einen Stornoabzug in Höhe von 50 100 € vor. Den sich ergebenden Wert bezeichnen wir als Rückkaufswert nach Stornoabzug. Wir halten den Abzug für angemessen. Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Angemessenheit der Höhe des Stornoabzugs tragen wir. Wir halten den Abzug für ange- messen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vor- genommene vorgenommene Stornoabzug in Ihrem Fall wesentlich we- sentlich niedriger sein muss, wird er entsprechend herabgesetztherabge- setzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.

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Stornoabzug. (45) Von dem nach Abs. 3 4 ermittelten Wert nehmen wir einen Stornoabzug in Höhe von 50 100 € vor. Den sich ergebenden Wert bezeichnen wir als Rückkaufswert nach Stornoabzug. Die Darlegungs- Darlegungs­ und Beweislast für die generelle Angemessenheit Angemes­ senheit der Höhe des Stornoabzugs tragen wir. Wir halten den Abzug für ange- messenangemessen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vor- genommene vorgenommene Stornoabzug in Ihrem Fall wesentlich we­ sentlich niedriger sein muss, wird er entsprechend herabgesetztherabge­ setzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.

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Stornoabzug. (45) Von dem nach Abs. 3 4 ermittelten Wert nehmen wir einen Stornoabzug in Höhe von 50 100 € vor. Den sich ergebenden Wert bezeichnen wir als Rückkaufswert nach Stornoabzug. Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Angemessenheit Angemes- senheit der Höhe des Stornoabzugs tragen wir. Wir halten den Abzug für ange- messenangemessen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vor- genommene vorgenommene Stornoabzug in Ihrem Fall wesentlich we- sentlich niedriger sein muss, wird er entsprechend herabgesetztherabge- setzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.

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