Stornokosten Musterklauseln

Stornokosten. Der Reisende hat die Möglichkeit, vom abgeschlossenen Reisevertrag durch eine Stornierung Abstand zu nehmen. Damit verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Als Ausgleich für diesen Nachteil kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, den Ersatz der sogenannten Stornokosten. Über die Höhe der Entschädigung erstellt der Reiseveranstalter / Vermieter eine entsprechende Stornokostenrechnung. Ohne schuldhaftes Zögern.
Stornokosten. Storniert der Auftraggeber von ihm beauftragte Leistungen 96 Stunden oder weniger vor Leistungsbeginn werden Stornokosten im Umfang von 25% des vereinbarten (geschätzten) Auftragsvolumens verrechnet. Storniert der Auftraggeber von ihm beauftragte Leistungen innerhalb von 48 Stunden oder weniger vor Leistungsbeginn werden Stornokosten im Umfang von 50% des vereinbarten (geschätzten) Auftragsvolumens verrechnet.
Stornokosten. 20 % des Gesamtmietpreises bis 50 Tage vor Mietbeginn • 50 % des Gesamtmietpreises 49 bis 20 Tage vor Mietbeginn • 90 % des Gesamtmietpreises bei weniger als 20 Tagen vor Mietbeginn oder bei Nichtabnahme des gebuchten Fahrzeugs Falls es dem Vermieter gelingt, einen Ersatz-Mieter für die gesamte ursprünglich gebuchte Mietdauer zu finden, reduzieren sich die vom Mieter zu leistenden Stornogebühren • auf Null bei Stornierung der Buchung 50 bis 20 Tage vor Mietbeginn • auf 10 % des Mietpreises bei weniger als 20 Tagen vor Mietbeginn Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatz-Mieter beizubringen, den der Vermieter nur aus triftigem Grund ablehnen darf.
Stornokosten. Werden vereinbarte Termine vom Auftraggeber storniert oder nicht abgenommen, werden dem Auftraggeber die Kosten in Rechnung gestellt. Diese betragen bei einer Stornierung bis zu 3 Monate vor Trainingsbeginn 0 %, bis zu 6 Wochen vor Trainingsbeginn 50 % und bei einer Stornierung kurzfristiger als 6 Wochen vor Trainingsbeginn 100 % des Honorars für die stornierte Leistung zuzüglich Mehrwertsteuer. Gegebenenfalls anfallende Kosten für Hotel/Seminarraum gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.
Stornokosten. Sollte das Lieferabkommen vor Ablauf des ersten vollen Betriebsjahres entgegen Punkt 8 vom Kunden storniert werden, ist FLAGA berechtigt, für entstandene Kosten pauschal eine Stornogebühr in der Höhe von EUR 810,- exkl. bzw. EUR 972,- inkl. USt. in Rechnung zu stellen. FLAGA ist berechtigt und verpflichtet, die Höhe der Stornogebühren an den Ver- braucherpreisindex wie unter Punkt 13 beschrieben zu indizieren. Bei Kündigung aufgrund einer Preiserhöhung (siehe Punkt 4) sowie bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung (siehe Punkt 9) des Lieferab- kommens durch den Kunden werden keine Stornogebühren verrechnet. Andere Kosten und Gebühren, wie unter Punkt 13 angeführt, können jedoch verrechnet werden.
Stornokosten. Bei Stornierung eines gebuchten Auftrags werden die bisher erbrachten Leistungen berechnet. Die Raum-Stornokosten berechnen sich wie folgt: Ab dem 21. Tag (inkl.) vor Durchführung 50% Raumkosten Ab dem 14. Tag (inkl.) vor Durchführung 75% Raumkosten Ab dem 7. Tag (inkl.) vor Durchführung 100% Raumkosten Alle bestätigten Rekrutierungen bis zum Tag der Stornierung werden zu 100% in Rechnung gestellt. Bei Stornierung eines gebuchten Auftrags werden Incentives anteilig, wie folgt berechnet: 4-5 Tage vor Durchführung 50% Incentive pro abgesagtem Teilnehmer 2-3 Tage vor Durchführung 70% Incentive pro abgesagtem Teilnehmer 1 Tag vor Durchführung oder am Tag der Durchführung 100% Incentive pro abgesagtem Teilnehmer Stornokosten extern beauftragter Dienstleistungen, z.B. Schreibdienste, Dolmetscher u.a. werden ab Auftragserteilung anteilig, gemäß den Stornobedingungen der externen Dienstleister, in Rechnung gestellt
Stornokosten a) Für Speiselieferungen ohne Service bei einem Bestellwert/Auftragsvolumen ab € 200,- bis 5 Tage vor Liefertermin 0 %, bis 3 Tage vor Xxxxxxxxxxxx 10 %, bis 1 Tag vor Liefertermin 25 % des Bestellwertes.
Stornokosten. 13.1 Wenn du eine Reservierung stornierst, werden Stornokosten fällig. Im Falle einer Stornierung ist eine Vergütung gemäß den unten stehenden Bestimmungen an die Unterkünfte zu entrichten. Zudem werden neben den Stornokosten der volle Betrag des Verbraucherbeitrags SGR und die Reservierungskosten in Rechnung gestellt. Mehr als 3 Monate vor dem Ankunftsdatum 15 % Mehr als 2 Monate vor dem Ankunftsdatum 50 % Mehr als 1 Monat vor dem Ankunftsdatum 75 % Weniger als 1 Monat vor dem Ankunftsdatum 90 % (Weniger als) 7 Tage vor dem Ankunftsdatum 100 % Am Ankunftsdatum 100 %
Stornokosten. Tritt der Mieter vor vereinbartem Mietbeginn vom Vertrag zurück, berechnen wir in jedem Fall folgende Stornokosten: * bis 60 Tage vor Mietbeginn 20%, bis 30 Tage vor Mietbeginn 50%, ab dem 29. Tag vor Mietbeginn 100% der mit dem Mietvertrag anfallenden Gesamtkosten. Die Nichtabnahme des Fahrzeuges gilt als Rücktritt. Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Stornokosten. Der Mieter kann von dem Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von einer Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Danach werden dem Mieter Stornierungskosten in nachfolgender Staffelung in Rechnung gestellt: Storno 7 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises. Storno 3 Tage bis 24h vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises. Storno innerhalb 24h vor Mietbeginn: voller Mietpreis Diese Stornierungskosten sind vom Mieter innerhalb von 5 Werktagen, durch Überweisung ohne Abzug zu begleichen.