Straf-Rechtsschutz. Es besteht Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Vergehens im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, Dark-Webs, Deep-Webs oder elektronischer Kommunikationsmittel. Es besteht kein Versicherungsschutz bei dem Vorwurf eines Ver- brechens in jedem Fall. Der Rechtsschutz entfällt – auch rückwirkend –, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass die Straftat vorsätzlich begangen wurde. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der Leistungen verpflichtet, die von der DMB Rechtsschutz für ihn erbracht wurden.
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