Common use of Straf-Rechtsschutz Clause in Contracts

Straf-Rechtsschutz. a) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (allgemeiner Straf-Rechtsschutz). („Vergehen“ sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder einer Geldstrafe bedroht sind.) Sie haben Versicherungsschutz unter den folgenden Voraussetzungen: – Ihnen wird ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen, – das nach dem Gesetz vorsätzlich und fahrlässig strafbar ist und – es wird Ihnen ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Ihnen wird ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen. Sie erhalten zu- nächst keinen Versicherungsschutz. Sie erhalten aber rückwirkend Versicherungsschutz, wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens rechtskräftig verurteilt werden. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. (Beispiel: Gegen Sie wird zunächst wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung ermit- telt. Im Lauf des Verfahrens wird der Vorwurf dann in eine fahrlässige Körperverlet- zung abgeändert. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz.) Sie haben in den folgenden Fällen also keinen Versicherungsschutz: – Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen. (Ein „Verbrechen“ ist eine schwe- rere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Mindest- maß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist. Verbrechen sind zum Beispiel Totschlag, Raub, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Brand- stiftung.) – Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich began- gen werden kann. („Vergehen“, die nur vorsätzlich begangen werden können sind zum Beispiel Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.) Es ist insoweit unerheblich, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben auch Schutz, wenn Ihnen im privaten und nichtselbstständigen beruf- lichen Bereich sowie bei der Ausübung einer ehrenamtlichen unent- geltlichen Tätigkeit ein nur vorsätzlich begehbares Vergehen vorge- worfen wird. Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig fest, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt rück- wirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt haben. Sie haben aber auch im ADAC Rechtsschutz Premium keinen Versiche- rungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. b) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Verge- hen vorgeworfen wird (Verkehrs Straf-Rechtsschutz). (Ein „verkehrs- rechtliches Vergehen“ ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ord- nung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Frei- heitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.) Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vor- satztat rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig fest, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Ko- sten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt haben. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Es ist insoweit unerheblich, ob der Vorwurf berech- tigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. (Ein „Verbrechen“ ist eine schwerere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Min- destmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist.)

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Samples: Adac Rechtsschutz Versicherung, Adac Rechtsschutz Versicherung

Straf-Rechtsschutz. a) besteht für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (allgemeiner Straf-Rechtsschutz). („Vergehen“ Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder einer Geldstrafe bedroht sind.) ). Sie haben Versicherungsschutz jedoch nur unter den folgenden VoraussetzungenVoraussetzungen Versicherungs- schutz: Ihnen wird ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen, – das nach dem Gesetz vorsätzlich und fahrlässig strafbar ist und – es wird Ihnen ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. • Wird Ihnen wird bei einem Vergehen, das sowohl vorsätzlich als auch fahr- lässig begehbar ist, ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen. , erhalten Sie erhalten zu- nächst zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie jedoch nicht wegen dieses vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten aber Sie rückwirkend Versicherungsschutz, wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens rechtskräftig verurteilt werden. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges VerhaltenVer- halten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. Diese Voraussetzungen müssen zu Ihren Gunsten nicht erfüllt sein, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen in ursächlichem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen wird (Beispiel: Gegen Sie wird zunächst wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung ermit- telt. Im Lauf des Verfahrens wird der Vorwurf dann in eine fahrlässige Körperverlet- zung abgeändert. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz.) Sie haben in den folgenden Fällen also keinen Versicherungsschutz: – Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen. (Ein „Verbrechen“ ist eine schwe- rere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ verkehrsrecht- liches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Mindest- maß Straßenverkehr unter Strafe stellt). In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist). Verbrechen sind zum Beispiel Totschlag, Raub, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Brand- stiftung.) – Ihnen wird ein nichtverkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich began- gen werden kann. („Vergehen“, die nur vorsätzlich begangen werden können sind zum Beispiel kann (z. B.: Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.) Es ist insoweit unerheblichDiebstahl, gefähr- liche Körperverletzung). Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben auch Schutz, wenn Ihnen im privaten und nichtselbstständigen beruf- lichen Bereich sowie bei der Ausübung einer ehrenamtlichen unent- geltlichen Tätigkeit ein nur vorsätzlich begehbares Vergehen vorge- worfen wird. Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig fest, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt rück- wirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt haben. Sie haben aber auch im ADAC Rechtsschutz Premium keinen Versiche- rungsschutzerhalten Rechtsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorsätzliches Vergehen im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorgeworfen wird. b) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Verge- hen vorgeworfen wird (Verkehrs Straf-Rechtsschutz). (Ein „verkehrs- rechtliches Vergehen“ ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ord- nung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Frei- heitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.) Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vor- satztat rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig fest, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Ko- sten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt haben. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Es ist insoweit unerheblich, ob der Vorwurf berech- tigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. (Ein „Verbrechen“ ist eine schwerere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Min- destmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist.)

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Samples: Rechtsschutz Versicherung

Straf-Rechtsschutz. a) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen Ver- gehen vorgeworfen wird (allgemeiner Straf-Rechtsschutz)wird. („Vergehen“ Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder einer Geldstrafe bedroht sind.) Sie haben Versicherungsschutz unter den folgenden Voraussetzungen: – das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und – Ihnen wird ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen, – das nach dem Gesetz vorsätzlich und fahrlässig strafbar ist und – es wird Ihnen ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Wird Ihnen wird jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen. vorgewor- fen, erhalten Sie erhalten zu- nächst zunächst keinen Versicherungsschutz. Sie erhalten aber rückwirkend Versicherungsschutz, wenn Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens rechtskräftig verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges fahr- lässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz. (Beispiel: Gegen Sie wird zunächst wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung ermit- telt. Im Lauf des Verfahrens wird der Vorwurf dann in eine fahrlässige Körperverlet- zung abgeändert. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz.) Sie haben in den In folgenden Fällen haben Sie also keinen VersicherungsschutzVersicherungs- schutz: – Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen. vorgeworfen (Ein „Verbrechen“ ist eine schwe- rere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Mindest- maß Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist). Verbrechen sind zum Beispiel Totschlag, Raub, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Brand- stiftung.) – Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich began- gen werden kann. („Vergehen“, die nur vorsätzlich vorsätz- lich begangen werden können sind zum Beispiel kann (z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Dieb- stahl, Betrug.) Es ). Dabei ist insoweit es unerheblich, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abwei- chend hierzu Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines der nachfolgend genannten vorsätzlich begehbaren Vergehen: Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch (StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Sachbeschädi- gung (§ 303 StGB) oder Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB). Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben auch Schutz, wenn Ihnen im privaten und nichtselbstständigen beruf- lichen Bereich sowie bei der Ausübung einer ehrenamtlichen unent- geltlichen Tätigkeit ein nur vorsätzlich begehbares Vergehen vorge- worfen wird. Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat Wird rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig festfestgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt rück- wirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtetver- pflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung Ver- teidigung wegen des Vorwurfs des eines vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt Ver- haltens getragen haben. Sie haben aber auch im ADAC Rechtsschutz Premium keinen Versiche- rungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. b) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Verge- hen vorgeworfen wird (Verkehrs StrafBei Vereinbarung des BASIS-Rechtsschutz). (Ein „verkehrs- rechtliches Tarifs besteht bei dem Vorwurf der unter Absatz a) genannten Vergehen“ ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ord- nung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Frei- heitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.) Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vor- satztat rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig fest, dass Sie die Straftat nur vorsätzlich begangen habenwerden können, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Ko- sten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt haben. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Es ist insoweit unerheblich, ob der Vorwurf berech- tigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. (Ein „Verbrechen“ ist eine schwerere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Min- destmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht istkein Versi- cherungsschutz.)

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Samples: Privat Und Berufs Rechtsschutzversicherung

Straf-Rechtsschutz. a) für um sich gegen den Vorwurf 5.1.9.1. eines verkehrsrechtlichen Vergehens zu verteidigen. Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, gilt: Sie haben sich gegen den Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens verteidigt. Wir haben hierfür Kosten getragen. Diese müssen Sie uns erstatten; 5.1.9.2. eines sonstigen Vergehens zu verteidigen. Es muss die Verteidigungvorsätzliche und fahrlässige Begehung dieses Vergehens strafbar sein. Ihnen muss fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden. Wenn Ihnen vorsätzliches Verhalten vorgeworfen wird, gilt: Sie haben rückwirkend Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz besteht aber nicht, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (allgemeiner Straf-Rechtsschutz)rechtskräftig festgestellt wird, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben. („Vergehen“ sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder einer Geldstrafe bedroht sind.) Sie haben Versicherungsschutz unter den folgenden Voraussetzungen: – Ihnen wird ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen, – das nach Es besteht bei dem Gesetz vorsätzlich und fahrlässig strafbar ist und – es wird Ihnen ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Ihnen wird ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen. Sie erhalten zu- nächst keinen Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz. Sie erhalten aber rückwirkend Versicherungsschutz, wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens rechtskräftig verurteilt werden. Ändert sich der Es besteht auch kein Versicherungsschutz bei dem Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. (Beispiel: Gegen Sie wird zunächst wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung ermit- telt. Im Lauf des Verfahrens wird der Vorwurf dann in eine fahrlässige Körperverlet- zung abgeändert. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz.) Sie haben in den folgenden Fällen also keinen Versicherungsschutz: – Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen. (Ein „Verbrechen“ ist eine schwe- rere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Mindest- maß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist. Verbrechen sind zum Beispiel Totschlag, Raub, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Brand- stiftung.) – Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfeneines Vergehens, das nur vorsätzlich began- gen werden kann. („Vergehen“, die nur vorsätzlich begangen werden können sind zum Beispiel Beleidigungkann (z. B. Diebstahl, Diebstahl Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an. Wenn Ihnen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Betrug.Steuerhinterziehung (§ 370 AO) Es ist insoweit unerheblichvorgeworfen wird, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. gilt: Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben auch Schutzrückwirkend für das Ermittlungsverfahren Versicherungsschutz, wenn es nach § 153 Absatz 1 StPO oder § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wird. 5.1.9.3. Abweichend von Ziffer 5.1.9.2 besteht für Sie der Spezial-Straf-Rechtsschutz. Sein Leistungsumfang ist in Ziffer 6.7 beschrieben. Er schützt Sie in Verfahren, in denen Ihnen im privaten und nichtselbstständigen beruf- lichen Bereich sowie bei der Ausübung einer ehrenamtlichen unent- geltlichen Tätigkeit ein nur vorsätzlich begehbares Vergehen vorge- worfen vorgeworfen wird. Bei diesem Vergehen müssen vorsätzliches und fahrlässiges Handeln strafbar sein. Wenn nur vorsätzliches Handeln strafbar ist, gilt: Der Spezial-Straf-Rechtsschutz besteht, soweit Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat selbst betroffen sind oder dem Rechtsschutz zustimmen. Es besteht aber keinesfalls Rechtsschutz bei dem Vorwurf eines Verbrechens. Wird rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig festfestgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt rück- wirkend der Versicherungsschutzgilt: Sie haben sich gegen den Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens verteidigt. In diesem Fall sind Wir haben hierfür Kosten getragen. Diese müssen Sie verpflichtetuns erstatten. Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz erstreckt sich nicht auf das Führen eines Motorfahrzeuges. Dies gilt jedoch nur, uns wenn Ihnen ausschließlich die Kosten zu erstatten, die wir Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes vorgeworfen wird. Er besteht ebenfalls nicht für die Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt habenVorwurfes einer Steuerstraftat. Sie haben Dies gilt aber auch im ADAC Rechtsschutz Premium keinen Versiche- rungsschutznur, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen das Ermittlungsverfahren durch Ihre Selbstanzeige ausgelöst wird. b) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Verge- hen vorgeworfen wird (Verkehrs . Der Spezial-Straf-Rechtsschutz)Rechtsschutz erstreckt sich auch nicht auf Ihre selbstständigen Tätigkeiten. (Ein „verkehrs- rechtliches Vergehen“ ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ord- nung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit Er erstreckt sich zudem nicht auf Ihre entgeltliche Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer Frei- heitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.) Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vor- satztat rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig fest, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Ko- sten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt haben. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Es ist insoweit unerheblich, ob der Vorwurf berech- tigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. (Ein „Verbrechen“ ist eine schwerere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Min- destmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist.)juristischen Person;

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Samples: Versicherungsbedingungen

Straf-Rechtsschutz. a) 2.2.9.1 für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (allgemeiner Straf-Rechtsschutz)wird. („Vergehen“ Das ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Freiheits- strafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.) 2.2.9.2 für die Verteidigung, wenn Ihnen ein sonstiges strafrecht- liches Vergehen vorgeworfen wird. (Vergehen sind StraftatenStraf- taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder einer Geldstrafe bedroht sind.) Sie haben Versicherungsschutz unter den folgenden Voraussetzungen: – das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und – Ihnen wird ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen, – das nach dem Gesetz vorsätzlich und fahrlässig strafbar ist und – es wird Ihnen ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Wird Ihnen wird jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen. vorgewor- fen, erhalten Sie erhalten zu- nächst zunächst keinen Versicherungsschutz. Sie erhalten aber rückwirkend Versicherungsschutz, wenn Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens rechtskräftig verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges fahr- lässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz. (Beispiel: Gegen Sie wird zunächst wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung ermit- telt. Im Lauf des Verfahrens wird der Vorwurf dann in eine fahrlässige Körperverlet- zung abgeändert. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz.) Sie haben in den In folgenden Fällen haben Sie also keinen VersicherungsschutzVersicherungs- schutz: – Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen. vorgeworfen (Ein „Verbrechen“ ist eine schwe- rere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Mindest- maß Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist). Verbrechen sind zum Beispiel Totschlag, Raub, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Brand- stiftung.) – Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich began- gen werden kann. („Vergehen“, die nur vorsätzlich vorsätz- lich begangen werden können sind zum Beispiel kann (z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Dieb- stahl, Betrug.) Es ). Dabei ist insoweit es unerheblich, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abwei- chend hierzu Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines der nachfolgend genannten vorsätzlich begehbaren Vergehen: Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch (StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Sachbeschädi- gung (§ 303 StGB) oder Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB). Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben auch Schutz, wenn Ihnen im privaten und nichtselbstständigen beruf- lichen Bereich sowie bei der Ausübung einer ehrenamtlichen unent- geltlichen Tätigkeit ein nur vorsätzlich begehbares Vergehen vorge- worfen wird. Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat Wird rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig festfestgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt rück- wirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtetver- pflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des eines vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt getragen haben. Sie haben aber auch im ADAC Rechtsschutz Premium keinen Versiche- rungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. b) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Verge- hen vorgeworfen wird (Verkehrs StrafBei Vereinbarung des BASIS-Rechtsschutz). (Ein „verkehrs- rechtliches Tarifs besteht bei dem Vorwurf der unter Absatz a) genannten Vergehen“ ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ord- nung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Frei- heitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.) Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vor- satztat rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig fest, dass Sie die Straftat nur vorsätzlich begangen habenwerden können, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Ko- sten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt haben. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Es ist insoweit unerheblich, ob der Vorwurf berech- tigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. (Ein „Verbrechen“ ist eine schwerere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Min- destmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht istkein Versi- cherungsschutz.)

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Samples: Privat , Berufs Und Verkehrs Rechtsschutzversicherung

Straf-Rechtsschutz. a) 2.2.9.1 für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Verge- hen vorgeworfen wird. (Das ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindest- maß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.) 2.2.9.2 für die Verteidigung, wenn Ihnen ein sonstiges strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (allgemeiner Straf-Rechtsschutz)wird. („Vergehen“ Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder einer Geldstrafe bedroht sind.) Sie haben Versicherungsschutz unter den folgenden Voraussetzungen: – das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und – Ihnen wird ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen, – das nach dem Gesetz vorsätzlich und fahrlässig strafbar ist und – es wird Ihnen ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Wird Ihnen wird jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen. , erhal- ten Sie erhalten zu- nächst zunächst keinen Versicherungsschutz. Sie erhalten aber rückwirkend Versicherungsschutz, wenn Wenn Sie nicht wegen we- gen vorsätzlichen Verhaltens rechtskräftig verurteilt werden, erhalten Sie rück- wirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. (Beispiel: Gegen Sie wird zunächst wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung ermit- telt. Im Lauf des Verfahrens wird der Vorwurf dann in eine fahrlässige Körperverlet- zung abgeändert. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz.) Sie haben in den In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz: – Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen. vorgeworfen (Ein „Verbrechen“ ist eine schwe- rere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Mindest- maß Min- destmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist). Verbrechen sind zum Beispiel Totschlag, Raub, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Brand- stiftung.) – Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich began- gen be- gangen werden kann. kann („Vergehen“, die nur vorsätzlich begangen werden können sind zum Beispiel z. B. Beleidigung, Diebstahl oder Diebstahl, Betrug.) Es ). Dabei ist insoweit es unerheblich, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines der nachfolgend genannten vorsätzlich begeh- baren Vergehen: Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetz- buch (StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB) oder Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben auch Schutz, wenn Ihnen im privaten und nichtselbstständigen beruf- lichen Bereich sowie bei der Ausübung einer ehrenamtlichen unent- geltlichen Tätigkeit ein nur vorsätzlich begehbares Vergehen vorge- worfen wird. Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat Wird rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig festfest- gestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt rück- wirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung Ver- teidigung wegen des Vorwurfs des eines vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt getragen haben. Sie haben aber auch im ADAC Rechtsschutz Premium keinen Versiche- rungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. b) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Verge- hen vorgeworfen wird (Verkehrs StrafBei Vereinbarung des BASIS-Rechtsschutz). (Ein „verkehrs- rechtliches Tarifs besteht bei dem Vorwurf der unter Absatz a) genannten Vergehen“ ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ord- nung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Frei- heitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht istnur vorsätzlich be- gangen werden können, kein Versicherungsschutz.) Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vor- satztat rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig fest, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Ko- sten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt haben. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Es ist insoweit unerheblich, ob der Vorwurf berech- tigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. (Ein „Verbrechen“ ist eine schwerere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Min- destmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist.)

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Samples: Privat , Berufs Und Verkehrs Rechtsschutzversicherung

Straf-Rechtsschutz. a) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (allgemeiner Straf-Rechtsschutz)wird. („Vergehen“ Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder einer Geldstrafe bedroht be- droht sind.) Sie haben Versicherungsschutz unter den folgenden Voraussetzungen: – das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und – Ihnen wird ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen, – das nach dem Gesetz vorsätzlich und fahrlässig strafbar ist und – es wird Ihnen ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Wird Ihnen wird jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen. , er- halten Sie erhalten zu- nächst zunächst keinen Versicherungsschutz. Sie erhalten aber rückwirkend Versicherungsschutz, wenn Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens rechtskräftig verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während wäh- rend des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem die- sem Zeitpunkt Versicherungsschutz. (Beispiel: Gegen Sie wird zunächst wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung ermit- telt. Im Lauf des Verfahrens wird der Vorwurf dann in eine fahrlässige Körperverlet- zung abgeändert. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz.) Sie haben in den In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz: – Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen. vorgeworfen (Ein „Verbrechen“ ist eine schwe- rere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Mindest- maß Min- destmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist). Verbrechen sind zum Beispiel Totschlag, Raub, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Brand- stiftung.) – Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich began- gen be- gangen werden kann. kann („Vergehen“, die nur vorsätzlich begangen werden können sind zum Beispiel z. B. Beleidigung, Diebstahl oder Diebstahl, Betrug.) Es ). Dabei ist insoweit es unerheblich, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines der nachfolgend genannten vorsätzlich begeh- baren Vergehen: Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafge- setzbuch (StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB) oder Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben auch Schutz, wenn Ihnen im privaten und nichtselbstständigen beruf- lichen Bereich sowie bei der Ausübung einer ehrenamtlichen unent- geltlichen Tätigkeit ein nur vorsätzlich begehbares Vergehen vorge- worfen wird. Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig festWird rechtskräf- tig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen habenha- ben, entfällt rück- wirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des eines vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt getragen haben. Sie haben aber auch im ADAC Rechtsschutz Premium keinen Versiche- rungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. b) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Verge- hen vorgeworfen wird (Verkehrs StrafBei Vereinbarung des BASIS-Rechtsschutz). (Ein „verkehrs- rechtliches Tarifs besteht bei dem Vorwurf der unter Absatz a) genannten Vergehen“ ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ord- nung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Frei- heitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.) Sie haben Versicherungsschutz, solange Sie nicht wegen einer Vor- satztat rechtskräftig verurteilt werden. Steht rechtskräftig fest, dass Sie die Straftat nur vorsätzlich begangen habenwerden können, entfällt rückwirkend der kein Versicherungsschutz. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Ko- sten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Verhaltens für Sie verauslagt haben. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Es ist insoweit unerheblich, ob der Vorwurf berech- tigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. (Ein „Verbrechen“ ist eine schwerere Straftat als ein „Vergehen“. Ein „Verbrechen“ ist eine Straftat, die im Min- destmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist.)

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Samples: Privat Und Berufs Rechtsschutzversicherung