Common use of Straf-Rechtsschutz Clause in Contracts

Straf-Rechtsschutz. für die Verteidigung wegen eines Vorwurfes eines Vergehens, dessen vor- sätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versiche- rungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versi- cherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes (Urteil oder Strafbefehl) erfolgt. Bei dem Vorwurf eines Verbrechens besteht kein Versicherungsschutz; eben- so wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfah- rens an.

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Samples: www.pferd-versichert.de, www.tierversicherungen-schewe.de

Straf-Rechtsschutz. für die Verteidigung wegen eines des Vorwurfes eines nicht- verkehrsrechtlichen Vergehens, dessen vor- sätzliche vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versiche- rungsnehmer Versicherten ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versi- cherungsnehmer Versicherten dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes (Urteil oder Strafbefehl) erfolgtnicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehan- delt hat. Bei Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens besteht kein Versicherungsschutz; eben- so ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes Vorwurfs noch auf den Ausgang des Strafverfah- rens Strafverfahrens an.

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Samples: trisport-erding.de

Straf-Rechtsschutz. für die Verteidigung wegen eines des Vorwurfes eines nicht- verkehrsrechtlichen Vergehens, dessen vor- sätzliche vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versiche- rungsnehmer Versicherten ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versi- cherungsnehmer Versicherten dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes (Urteil oder Strafbefehl) erfolgtnicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehan- delt hat. Bei Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens besteht kein Versicherungsschutz; eben- so ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. z.B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfah- rens Strafverfahrens an.

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Samples: www.flugplatz-nardt.de

Straf-Rechtsschutz. für die Verteidigung wegen eines des Vorwurfes eines nicht- verkehrsrechtlichen Vergehens, dessen vor- sätzliche vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versiche- rungsnehmer Versicherten ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versi- cherungsnehmer Versicherten dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht be- steht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes (Urteil oder Strafbefehl) erfolgtnicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehan- delt hat. Bei Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens besteht kein Versicherungsschutz; eben- so ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. z.B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfah- rens Strafverfahrens an.

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Samples: www.vejas.de

Straf-Rechtsschutz. für die Verteidigung wegen eines des Vorwurfes eines nicht- verkehrsrechtlichen Vergehens, dessen vor- sätzliche vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versiche- rungsnehmer Ver- sicherten ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versi- cherungsnehmer Versicherten dagegen vorgeworfen, ein solches sol- ches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes (Urteil oder Strafbefehl) erfolgtnicht rechtskräf- tig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Bei Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens besteht kein Versicherungsschutz; eben- so ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfah- rens Strafverfahrens an.

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Samples: www.sv-arzberg.de

Straf-Rechtsschutz. für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Vorwurfes eines nicht verkehrsrechtlichen Vergehens, dessen vor- sätzliche vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versiche- rungsnehmer Versicherten ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versi- cherungsnehmer Versicherten dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes (Urteil oder Strafbefehl) erfolgtnicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Bei Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens besteht kein Versicherungsschutz; eben- so ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. z.B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfah- rens Strafverfahrens an.;

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Samples: www.frisbeesportverband.de