Common use of Straf-Rechtsschutz Clause in Contracts

Straf-Rechtsschutz. für die Verteidigung in Strafverfahren vor Strafgerichten, Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unter- lassungen. Versicherungsschutz besteht bei gerichtlichen Strafverfahren ab Anklage, bei verwaltungsbehördlichen Strafverfahren ab der ersten Verfolgungshandlung. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die Beiziehung eines Verteidi- gers zur Vernehmung durch die Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwalt), so- fern auch sonst für das vorgeworfene Delikt grundsätzlich Versicherungsschutz bestehen würde bzw. nach Beendigung des Verfahrens Versicherungsschutz be- steht. Die Leistungen des Versicherers für diese Beiziehung eines Verteidigers sind mit 1,25 % der Versicherungssumme begrenzt.

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Samples: unterhaltsrecht.at, durchblicker.at

Straf-Rechtsschutz. für die Verteidigung in Strafverfahren vor Strafgerichten, Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unter- lassungeneines Verkehrsunfalls oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften. Versicherungsschutz besteht bei gerichtlichen Strafverfahren ab Anklage, bei verwaltungsbehördlichen Strafverfahren ab der ersten Verfolgungshandlung. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die Beiziehung eines Verteidi- gers zur Vernehmung durch die Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwalt), so- fern auch sonst für das vorgeworfene Delikt grundsätzlich Versicherungsschutz bestehen würde bzw. nach Beendigung des Verfahrens Versicherungsschutz be- steht. Die Leistungen des Versicherers für diese Beiziehung eines Verteidigers sind mit 1,25 % der Versicherungssumme begrenzt.

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Samples: unterhaltsrecht.at, durchblicker.at

Straf-Rechtsschutz. für die Verteidigung in Strafverfahren vor Strafgerichten, Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unter- lassungenUnterlassungen. Versicherungsschutz besteht bei gerichtlichen Strafverfahren ab Anklage, bei verwaltungsbehördlichen Strafverfahren ab der ersten Verfolgungshandlung. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die Beiziehung eines Verteidi- gers Verteidigers zur Vernehmung durch die Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwalt), so- fern sofern auch sonst für das vorgeworfene Delikt grundsätzlich Versicherungsschutz bestehen würde bzw. nach Beendigung des Verfahrens Versicherungsschutz be- stehtbesteht. Die Leistungen des Versicherers für diese Beiziehung eines Verteidigers sind mit 1,25 % der Versicherungssumme begrenzt.

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Samples: durchblicker.at

Straf-Rechtsschutz. für die Verteidigung in Strafverfahren vor Strafgerichten, Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unter- lassungeneines Verkehrsunfalls oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften. Versicherungsschutz besteht bei gerichtlichen Strafverfahren ab Anklage, bei verwaltungsbehördlichen Strafverfahren ab der ersten Verfolgungshandlung. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die Beiziehung eines Verteidi- gers Verteidigers zur Vernehmung durch die Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwalt), so- fern sofern auch sonst für das vorgeworfene Delikt grundsätzlich Versicherungsschutz bestehen würde bzw. nach Beendigung des Verfahrens Versicherungsschutz be- stehtbesteht. Die Leistungen des Versicherers für diese Beiziehung eines Verteidigers sind mit 1,25 % der Versicherungssumme begrenzt.

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Samples: durchblicker.at