Common use of Strompreis und Preisanpassung Clause in Contracts

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- und Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR GmbH für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore- Netzumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgaben.

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Samples: www.ewr-remscheid.de, www.ewr-remscheid.de

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten Kos- ten der EWR Stadtwerke Langenfeld GmbH für die Stromerzeugung Stromer- zeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für den Messstellenbetrieb sowie für die AbrechnungAb- rechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen Elektrizitätsversorgungsnet- zen (StromNEV), die Offshore- Offshore-Netzumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen Verein- barungen zu abschaltba- ren abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzessionsabgaben.

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Samples: www.stw-langenfeld.de

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. 6.1 Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR GmbH Stadtwerke Neuss für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten Kos- ten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung Moderni- sierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen Elektrizitätsver- sorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore- Netzumlage Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare abschaltba- re Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzessionsabgaben.

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Samples: www.stadtwerke-neuss.de

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR GmbH Halberstadtwerke für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten den Messstellenbetrieb Halberstadtwerke in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore- Netzumlage Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzessionsabgaben.

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Samples: www.halberstadtwerke.de

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. 3.1 Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb Grund- preis zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR GmbH LKW für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die ErhaltungErhal- tung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Wärme- Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte Entgel- te für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore- Netzumlage Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz Energiewirt- schaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzessi- onsabgaben.

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Samples: www.vrkt.de

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR GmbH SWP für die Stromerzeugung Stromerzeu- gung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Erneuerbare- Energien-Ge- setz Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung Verord- nung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen Elektrizitätsversorgungsnet- zen (StromNEV), die Offshore- Offshore-Netzumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz Energie- wirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzessionsabgaben.

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Samples: www.stadtwerke-pforzheim.de

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. 5.1 Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR GmbH von ESWE für die Stromerzeugung und -beschaffung Strombe- schaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für den Messung und Messstellenbetrieb bei konventionellen und modernen Messeinrichtun- gen – soweit diese Kosten ESWE in Rechnung gestellt werden– sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte Ent- gelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore- Netzumlage Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzessionsabgaben.

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Samples: www.eswe.com

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR GmbH Halberstadtwerke für die Stromerzeugung und -beschaffung –beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten den Messstellenbetrieb Halberstadtwerke in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore- Netzumlage Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzessionsabgaben.

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Samples: Auftrag Zur Stromversorgung

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. 3.1 Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR GmbH likra für die Stromerzeugung und -beschaffung Strombeschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für den Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der likra in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Wärme- Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz Energien- Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), ) die Offshore- Netzumlage Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzessionsabgaben.

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Samples: likra.de

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. 5.1 Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR GmbH von ESWE für die Stromerzeugung und -beschaffung Strom– beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für den Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten ESWE in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen Belastun- gen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Erneuerbare- Energien-Ge- setz Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung Verord- nung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen Elektrizi- tätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore- Netzumlage Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare ab- schaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren ab- schaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenentrichten- den Konzessionsabgaben.

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Samples: cdn.energie.check24.de

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. 3.1 Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR GmbH Stadtwerke Neuss für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten Kos- ten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung Moderni- sierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen Elektrizitätsver- sorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore- Netzumlage Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare abschaltba- re Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzessionsabgaben.

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Samples: www.stadtwerke-neuss.de

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. 3.1 Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR GmbH LKW für die Stromerzeugung und -beschaffung die Strombeschaffung, sowie die Vertriebskosten, die Kosten für den Messstellenbetrieb Messung und Messstellenbe- trieb – soweit diese Kosten der LKW in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen Belastung nach dem Gesetz für die der Erhaltung, die Modernisierung Modernisie- rung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem ErneuerbareErneuerbaren-Energien-Ge- setz Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage Sonder- kundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen Elektrizitätsversorgungsnetzten (StromNEV), die Offshore- Netzumlage Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz Energiewirt- schaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen Vereinbarung zu abschaltba- ren abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzessionsabgaben.

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Samples: www.lkw-kitzingen.de

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. Der Gesamtpreis für die leistungsbasierte Stromlieferung setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR e-rp GmbH für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie –beschaffung, die Vertriebskosten, die Kosten aus Nutzung der Ladeinfrastruktur, die Kosten für den Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der e-rp GmbH in fiechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 1G Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen Elektrizitätsversor- gungsnetzen (StromNEV), die Offshore- Netzumlage Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren abschaltbaren Lasten (AbLaVAb- LaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzessionsabgaben.

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Samples: www.ewr.de

Strompreis und Preisanpassung. 3.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeits- Arbeitspreis und dem Grundpreis sowie dem Preis für Messstellenbetrieb zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der EWR Westenthanner Energieversorgung GmbH für die Stromerzeugung Stromer- zeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz Energien- Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung Verord- nung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore- Netzumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung Ver- ordnung über Vereinbarungen zu abschaltba- ren abschaltbaren Lasten (AbLaVAb- LaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessions- abgabenKonzes- sionsabgaben.

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Samples: www.ew-westenthanner.de