Stufen Musterklauseln

Stufen. Der neueingestellte Arbeitnehmer hat zu Beginn grundsätzlich Anspruch auf das Ent- gelt der Banduntergrenze. Von der Banduntergrenze zum Zentralwert entwickelt sich der Arbeitnehmer in Stufen. Die jeweils nächsthöhere Stufe wird nach folgender Staffel erreicht erste Stufe: Banduntergrenze zweite Stufe: 2 Funktionsjahre dritte Stufe: 2 Funktionsjahre vierte Stufe: 3 Funktionsjahre fünfte Stufe: 3 Funktionsjahre sechste Stufe: 4 Funktionsjahre siebte Stufe: 4 Funktionsjahre Der Zentralwert wird nach weiteren 5 Funktionsjahren erreicht (achte Stufe).
Stufen. Bei Einstellung werden grundsätzlich die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet (bei P 7 - P 16 grundsätzlich Stufe 2), sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Be- schäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Ein- stellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Pflegehelfer/innen mit ent- spr. Tätigkeit (s. EntgO) (keine Ausbildung) Pflegehelfer/innen mit ent- spr. Tätigkeit (s. EntgO) (min. 1 Jahr Ausbildung) Pfleger/innen mit entspr. Tä- tigkeit (s. EntgO) (min. 3 Jahre Ausbildung) X 0 X 0 X 0 Xxxxxxx XXxX XXX Anlage E (Pflegedienst) gültig ab 1. Xxxx 2019 bis 29. Februar 2020 (monatlich in Euro) EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 P 16 4.305,57 4.456,51 4.943,88 5.512,01 5.762,61 P 15 4.213,10 4.351,23 4.696,57 5.109,85 5.267,70 P 14 4.111,17 4.245,97 4.582,95 5.040,79 5.124,34 P 13 4.009,25 4.140,70 4.469,31 4.706,60 4.767,86 P 12 3.805,37 3.930,15 4.242,07 4.433,67 4.522,79 P 11 3.601,52 3.719,60 4.014,82 4.210,87 4.299,99 P 10 3.397,67 3.509,06 3.820,98 3.971,36 4.066,05 P 9 3.230,56 3.397,67 3.509,06 3.720,71 3.809,83 P 8 2.972,44 3.117,28 3.302,97 3.452,95 3.660,96 P 7 2.801,30 2.972,44 3.235,75 3.367,37 3.502,98 P 6 2.353,39 2.511,84 2.669,68 3.005,36 3.090,93 3.248,88 P 5 2.258,01 2.474,64 2.538,06 2.643,35 2.722,35 2.907,93 P 16 - 25,39 26,28 29,16 32,51 33,98 P 15 - 24,85 25,66 27,70 30,13 31,07 P 14 - 24,24 25,04 27,03 29,73 30,22 P 13 - 23,64 24,42 26,36 27,76 28,12 P 12 - 22,44 23,18 25,02 26,15 26,67 P 11 - 21,24 21,94 23,68 24,83 25,36 P 10 - 20,04 20,69 22,53 23,42 23,98 P 9 - 19,05 20,04 20,69 21,94 22,47 P 8 - 17,53 18,38 19,48 20,36 21,59 P 7 - 16,52 17,53 19,08 19,86 20,66 P 6 13,88 14,81 15,74 17,72 18,23 19,16 P 5 13,32 14,59 14,97 15,59 16,05 17,15 P 16 - 24,76 25,62 28,43 31,69 33,13 P 15 - 24,22 25,02 27,00 29,38 30,29 P 14 - 23,64 24,41 26,35 28,98 29,46 P 13 - 23,05 23,81 25,70 27,06 27,41 P 12 - 21,88 22,60 24,39 25,49 26,01 P 11 - 20,71 21,39 23,08 24,21 24,72 P 10 - 19,54 20,18 21,97 22,83 23,38 P 9 - 18,57 19,54 20,18 21,39 21,91 P 8 - 17,09 17,92 18,99 19,85 21,05 P 7 - 16,11 17,09 18,60 19,36 20,14 P 6 13,53 14,44 15,35 17,28 17,77 18,68 P 5 12,98 14,23 14,59 15,20 15,65 16,72 (in Euro) EG Entgelt Stufe 3 100 % Überstunden Nacht- arbeit Sonntags- arbeit Feiertagsarbeit 24. u. 31.12. Samstags** * FA = Freizeitausgleich ** Soweit dies...
Stufen. 1 2 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer/-innen im Schienenpersonennahverkehr*) § 1
Stufen. Infrastruktur Hotellerie und Betreuung Aufteilung Pflegekosten Kosten EL-Maximum Stu- fen Mi- GeL* Stu- fen Mi- GeL* Stu- fen Mi- GeL*
Stufen. Infrastruktur Hotellerie und Betreuung Aufteilung Pflegekosten Kosten EL - Maximum Anteil KK Anteil Bew.* Anteil Kan- ton Pflege Total MiGel GEF Total Anteil Kanton inkl. MiGel Anteil KK Anteil Bewohner 0 29.25 133.75 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 163.00 0.00 0.00 163.00 163.00 1 29.25 133.75 9.60 1.40 0.00 11.00 0.00 174.00 0.00 9.60 16440 164.40 2 29.25 133.75 19.20 13.85 0.00 33.05 0.00 196.05 0.00 19.20 176.85 176.85 3 29.25 133.75 28.80 23.00 3.30 55.10 0.80 218.90 4.10 28.80 186.00 186.00 4 29.25 133.75 38.40 23.00 15.75 77.15 1.10 241.25 16.85 38.40 186.00 186.00 5 29.25 133.75 48.00 23.00 28.20 99.20 1.40 263.60 29.60 48.00 186.00 186.00 6 29.25 133.75 57.60 23.00 40.65 121.25 1.75 286.00 42.40 57.60 186.00 186.00 7 29.25 133.75 67.20 23.00 53.10 143.30 2.05 308.35 55.15 67.20 186.00 186.00 8 29.25 133.75 76.80 23.00 65.55 165.35 2.35 330.70 67.90 76.80 186.00 186.00 9 29.25 133.75 86.40 23.00 78.00 187.40 2.65 353.05 80.65 86.40 186.00 186.00 10 29.25 133.75 96.00 23.00 90.45 209.45 3.00 375.45 93.45 96.00 186.00 186.00 11 29.25 133.75 105.60 23.00 102.90 231.50 3.30 397.80 106.20 105.60 186.00 186.00 12 29.25 133.75 115.20 23.00 115.35 253.55 3.60 420.15 118.95 115.20 186.00 186.00

Related to Stufen

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Überstunden Überstunden werden vergütet und/oder in Freizeit ausgeglichen. Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit10 Name/Anschrift der Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen- hängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Stunden.11 Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit beträgt Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt: Es besteht ein Urlaubsanspruch Werktage Arbeitstage § 12 – Sonstige Vereinbarungen12 ; Hinweis auf anzuwendende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen schriftlich elektronisch Anlage gemäß § 4 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages13 Die beigefügten weiteren Bestimmungen (Blatt 2 / Ausfertigung für Ausbildende / S. 3 und S. 4) sind Gegenstand dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift der/des Auszubildenden Stempel und Unterschrift des Ausbildenden Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter/s

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Mängelrüge Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Veröffentlichung 22.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen öffentlich zu- gänglich im Kundencenter der MDCC oder unter xxx.xxxx.xx zur Einsicht zur Verfügung bzw. werden dem Kunden auf Wunsch zuge- sandt.

  • Urheberrecht ● Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Office 365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, haben ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nichts im pädagogischen Netz oder in Office 365 zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. ● Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website ist, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. ● Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. ● Bei von der Schule über das pädagogische Netz oder Office 365 zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalten von Lehrmittelverlagen zulässig. ● Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz oder in Office 365 auf urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. ● Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Office 365 unberührt. Unzulässige Inhalte und Handlungen Benutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung des pädagogischen Netzes und von Office 365 geltendes Recht einzuhalten. ● Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über das pädagogische Netz und Office 365 abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. ● Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. ● Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten ist unzulässig. ● Die E-Mail Funktion von Office 365 darf nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Sachmängel 1. Mangelhafte Teile der WAREN/LEISTUNGEN sind nach Xxxx von SITECO innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern bzw. erbringen, sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. SITECO ist berechtigt, die Nach- bzw. Ersatzlieferungen oder Neuerbringung auch in Form von technisch gleich- oder höherwertigen WAREN/LEISTUNGEN zu leisten. Für nachgebesserte oder neu gelieferte bzw. erbrachte WAREN/LEISTUNGEN beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut zu laufen. 2. Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht: a) soweit §§438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, b) bei Vorsatz, c) bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie d) bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. e) Aufwendungsersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS gem. §445a BGB verjähren ebenfalls in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. 3. Mängelrügen des AUFTRAGGEBERS haben unverzüglich, d.h. bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferdatum und bei verdeckten Mängeln innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ab Entdeckungsdatum, schriftlich zu erfolgen. 4. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist SITECO berechtigt, die durch die Fehlersuche und/oder -behebung entstandenen Aufwendungen (z.B. Reisekosten, Arbeitszeiten, Material, etc.) dem AUFTRAGGEBER in Rechnung zu stellen. 5. Schlägt die Nacherfüllung zweimal (2) fehl, kann der AUFTRAGGEBER, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Nr. 9, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 6. Mängelansprüche bestehen nicht bei: a) nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, b) nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, c) natürlicher Abnutzung, d) Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, e) nicht reproduzierbaren Softwarefehlern, f) einer Mangelhaftigkeit durch vom AUFTRAGGEBER übermittelte Anforderungsprofile bzw. Dokumente (z.B. Leistungsverzeichnisse, Pläne, Umwelteinflüsse, etc.), g) unsachgemäßen Änderungen oder Instandhaltungsarbeiten, oder h) Ausfall einzelner Leuchtdioden, sofern diese untrennbar, d.h. ohne Fassung oder Steckverbindung, in einem Leuchtmittelblock fest miteinander verbunden sind und der durchschnittliche Lichtstrom der Leuchte nicht siebzig Prozent (<70%) des Anfangswertes, basierend auf einer normgerechten Messung, unterschreitet. 7. Ansprüche des AUFTRAGGEBERS wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil die WAREN/LEISTUNGEN nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des AUFTRAGGEBERS verbracht worden sind, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS gem. §445a BGB, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.