Stundung der Beiträge. Sie können verlangen, dass die Beiträge für den Todesfall- und einen eventuell vereinbarten Berufsunfähigkeits- bzw. Er- werbsunfähigkeitsschutz für maximal 12 Monate gestundet werden. Während der Dauer einer nachgewiesenen Elternzeit erfolgt die Stundung der Beiträge zinslos, in anderen Fällen nur gegen Erhebung eines Zinses. Die Beitragslücke ist durch Nachentrichtung der Beiträge in einem Betrag zu schließen.
Appears in 4 contracts
Samples: Kundeninformationen Für Eine Risiko Lebensversicherung, Kundeninformationen Für Eine Bu Starter, Kundeninformationen Für Eine Risiko Lebensversicherung