Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz? Musterklauseln

Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz?. 3.1 Haben Sie eine unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines Angebots gestellt, ist der vorläufige Versiche- rungsschutz an folgende Voraussetzung gebunden: Der Versicherungsbeginn des Hauptvertrags darf höchstens zwei Monate nach Zugang Ihrer Annahmeerklä- rung bei uns liegen.
Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz?. Sofern nicht anders vereinbart, ist Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz, dass
Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz?. 3.1 Haben Sie eine unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines Angebots einer Altersrentenversicherung ge- stellt, ist der vorläufige Versicherungsschutz an folgende Voraussetzungen gebunden:
Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz?. 3.1 Haben Sie eine unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines Angebots einer flexiblen Rentenversicherung mit Garantie und dynamischem Anlagekonzept gestellt, ist der vorläufige Versicherungsschutz an folgende Voraussetzung gebunden: Der Versicherungsbeginn des Hauptvertrags darf höchstens 11 Monate nach Zugang Ihrer Annahmeerklä- rung bei uns liegen.
Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz?. Der vorläufige Versicherungsschutz ist an folgende Voraussetzungen gebunden: · Der Hauptvertrag muss spätestens zwei Monate nach Zugang Ihres Antrags bei uns beginnen (Versicherungsbeginn). · Sie dürfen das Zustandekommen der beantragten Versicherung nicht von einer besonderen Bedingung abhängig gemacht haben. · Für die Zahlung Ihres Einmalbeitrags oder Ihrer Beiträge haben Sie uns ein Lastschriftmandat zur Beitragsabbuchung erteilt. · Ihr Antrag darf nicht von den von uns angebotenen Tarifen und Bedingungen abweichen. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist. Er endet spätestens, wenn der Versicherungsschutz des Hauptvertrags beginnt. Der vorläufige Versicherungsschutz endet aber auch, wenn · Sie Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen haben. · Sie von Ihrem Widerrufsrecht nach § 8 VVG Gebrauch gemacht haben. · Sie einer Ihnen nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 VVG mitgeteilten Abweichung der Versicherungsurkunde von Ihrem Antrag widersprochen haben. · der Vertrag über den vorläufigen Versicherungsschutz durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Unsere Kündigungserklärung wird jedoch erst zwei Wochen nach Zugang bei Ihnen wirksam. Der vorläufige Versicherungsschutz endet weiterhin auch, wenn · der erste Beitrag zum Hauptvertrag nicht abgebucht werden konnte und die Gründe dafür bei Ihnen liegen. · der Abbuchung des ersten Beitrags widersprochen wurde. Dies setzt jedoch voraus, dass wir Sie auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Der Hinweis muss in Form einer gesonderten Belehrung in Textform oder eines auffälligen Hinweises in der Versicherungsurkunde erfolgt sein. Sie finden diesen Hinweis in der Versicherungsurkunde.

Related to Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz?

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.