Common use of Störungsdauer Clause in Contracts

Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die A1 erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche gegen A1 aus diesem Grund geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit errechnet sich wie folgt: (Beobachtungszeitraum in h 1 - ∑ rel. Störungsdauer im Beobachtungszeitraum in h 2) Serviceverfügbarkeit= Beobachtungszeitraum in h 1 … Beobachtungszeitraum entspricht 3 Monate (1 Quartal): Beispiel Jänner 2018 – Xxxx 2018 = (31 Tage im Jänner + 28 Tage im Februar + 31 Tage im Xxxx) * 24 = 2160 Stunden * 100 2 … Störungsdauer im Beobachtungszeitraum für die Serviceverfügbarkeit = ∑ aller gemeldeten Störungen im definierten Beobachtungszeitraum lt. Ticketingsystem - Störungen die auf die Ursache zurückzuführen sind, die von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind) Die Verfügbarkeit wird auf 2 Komma stellen genau dargestellt und kaufmännisch gerundet. Bei Inanspruchnahme des Add On wird folgende zusätzliche Dienstleistung (gegen zusätzliches Entgelt gemäß den jeweils maßgeblichen Entgeltbestimmungen) zum Standardpaket entsprechend der folgenden Bestimmung angeboten.

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Samples: cdn13.a1.net, cdn21.a1.net, cdn21.a1.net

Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die A1 erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche gegen A1 aus diesem Grund geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit errechnet sich wie folgt: Serviceverfügbarkeit= (Beobachtungszeitraum in h 1 - ∑ rel. Störungsdauer im Beobachtungszeitraum in h 2) Serviceverfügbarkeit= Beobachtungszeitraum in h * 100 1 … Beobachtungszeitraum entspricht 3 Monate (1 Quartal): Beispiel Jänner 2018 April 2020 Xxxx 2018 Juni 2020 = (31 30 Tage im Jänner + 28 Tage im Februar April + 31 Tage im XxxxMai + 30 Tage im Juni) * 24 = 2160 2184 Stunden * 100 2 Störungsdauer im Beobachtungszeitraum für die Serviceverfügbarkeit = ∑ aller gemeldeten Störungen im definierten Beobachtungszeitraum lt. Ticketingsystem - Ticketingsystem-Störungen die auf die Ursache zurückzuführen sind, die von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind) Die Verfügbarkeit wird auf 2 Komma stellen Kommastellen genau dargestellt und kaufmännisch gerundet. Bei Inanspruchnahme des Add On wird folgende zusätzliche Dienstleistung (gegen zusätzliches Entgelt gemäß den jeweils maßgeblichen Entgeltbestimmungen) zum Standardpaket entsprechend der folgenden Bestimmung angeboten.

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Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 XXX.XX GMBH gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 XXX.XX GMBH geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die A1 XXX.XX GMBH erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche gegen A1 aus XXX.XX GMB Haus diesem Grund geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit errechnet jeweiligen Verfügbarkeiten errechnen sich wie folgt: (Beobachtungszeitraum in h 1 - rel. Störungsdauer im Beobachtungszeitraum in h 2) Serviceverfügbarkeit= - Beobachtungszeitraum in h 1 … Beobachtungszeitraum entspricht 3 Monate (1 Quartal): Beispiel Jänner 2018 2011 – Xxxx 2018 2011 = (31 Tage im Jänner + 28 Tage im Februar + 31 Tage im Xxxx) * 24 = 2160 Stunden * 100 2 … Störungsdauer im Beobachtungszeitraum für die Serviceverfügbarkeit = aller gemeldeten Störungen im definierten Beobachtungszeitraum lt. Ticketingsystem Ticketsystem - Störungen die auf die Ursache zurückzuführen sind, die von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind) Die Verfügbarkeit wird auf 2 Komma stellen genau dargestellt und kaufmännisch gerundet. Bei Inanspruchnahme des Add On wird folgende zusätzliche Dienstleistung (gegen zusätzliches Entgelt gemäß den jeweils maßgeblichen Entgeltbestimmungen) zum Standardpaket entsprechend der folgenden Bestimmung angeboten.

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Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 Telekom Austria verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 Telekom Austria gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 Telekom Austria geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die A1 Telekom Austria erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche Ansprü- che gegen A1 Telekom Austria aus diesem Grund geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit errechnet jeweiligen Verfügbarkeiten errechnen sich wie folgt: (Beobachtungszeitraum in h 1 - ∑ rel. Störungsdauer im Beobachtungszeitraum in h 2) Serviceverfügbarkeit= Beobachtungszeitraum in h 1 … Beobachtungszeitraum entspricht 3 Monate (1 Quartal): Beispiel Jänner 2018 2003 – Xxxx 2018 2003 = (31 Tage im Jänner + 28 Tage im Februar + 31 Tage im Xxxx) * 24 = 2160 Stunden * 100 2 … Störungsdauer im Beobachtungszeitraum für die Serviceverfügbarkeit = ∑ aller gemeldeten Störungen im definierten Beobachtungszeitraum lt. Ticketingsystem - Störungen die auf die Ursache zurückzuführen sind, die von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind) Die Verfügbarkeit wird auf 2 Komma stellen genau dargestellt und kaufmännisch gerundet. Bei Inanspruchnahme des von Add On wird folgende On’s werden verschiedene zusätzliche Dienstleistung Dienstleistungen (gegen zusätzliches Entgelt gemäß den jeweils maßgeblichen Entgeltbestimmungen) zum Standardpaket entsprechend der den folgenden Bestimmung angeboten.

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Samples: cdn21.a1.net

Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 XXX.XX GMBH gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 XXX.XX GMBH geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die A1 XXX.XX GMBH erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche gegen A1 aus XXX.XX GMB Haus diesem Grund geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit errechnet jeweiligen Verfügbarkeiten errechnen sich wie folgt: (Beobachtungszeitraum in h 1 - rel. Störungsdauer im Beobachtungszeitraum in h 2) Serviceverfügbarkeit= - Beobachtungszeitraum in h 1 … Beobachtungszeitraum entspricht 3 Monate (1 Quartal): Beispiel Jänner 2018 2011 – Xxxx 2018 2011 = (31 Tage im Jänner + 28 Tage im Februar + 31 Tage im Xxxx) * 24 = 2160 Stunden * 100 2 … Störungsdauer im Beobachtungszeitraum für die Serviceverfügbarkeit = aller gemeldeten Störungen im definierten Beobachtungszeitraum lt. Ticketingsystem - Störungen die auf die Ursache zurückzuführen sind, die von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind) Die Verfügbarkeit wird auf 2 Komma stellen genau dargestellt und kaufmännisch gerundet. Bei Inanspruchnahme des Add On wird folgende zusätzliche Dienstleistung (gegen zusätzliches Entgelt gemäß den jeweils maßgeblichen Entgeltbestimmungen) zum Standardpaket entsprechend der folgenden Bestimmung angeboten.

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Samples: oja.at

Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 XXX.XX GMBH gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 XXX.XX GMBH geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die A1 XXX.XX GMBH erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche gegen A1 aus XXX.XX GMB Haus diesem Grund geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit errechnet jeweiligen Verfügbarkeiten errechnen sich wie folgt: (Beobachtungszeitraum in h 1 - rel. Störungsdauer im Beobachtungszeitraum in h 2) Serviceverfügbarkeit= Beobachtungszeitraum in h 1 … Beobachtungszeitraum entspricht 3 Monate (1 Quartal): Beispiel Jänner 2018 2011 – Xxxx 2018 2011 = (31 Tage im Jänner + 28 Tage im Februar + 31 Tage im Xxxx) * 24 = 2160 Stunden * 100 2 … Störungsdauer im Beobachtungszeitraum für die Serviceverfügbarkeit = aller gemeldeten Störungen im definierten Beobachtungszeitraum lt. Ticketingsystem Ticketsystem - Störungen die auf die Ursache zurückzuführen sind, die von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind) Die Verfügbarkeit wird auf 2 Komma stellen genau dargestellt und kaufmännisch gerundet. Bei Inanspruchnahme des Add On wird folgende zusätzliche Dienstleistung (gegen zusätzliches Entgelt gemäß den jeweils maßgeblichen Entgeltbestimmungen) zum Standardpaket entsprechend der folgenden Bestimmung angeboten.

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Samples: www.oja.at

Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 Telekom Austria verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 Telekom Austria gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 Telekom Austria geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die A1 Telekom Austria erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche Ansprü- che gegen A1 Telekom Austria aus diesem Grund geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit errechnet jeweiligen Verfügbarkeiten errechnen sich wie folgt: (Beobachtungszeitraum in h 1 - rel. Störungsdauer im Beobachtungszeitraum in h 2) Serviceverfügbarkeit= Beobachtungszeitraum in h 1 … Beobachtungszeitraum entspricht 3 Monate (1 Quartal): Beispiel Jänner 2018 2003 – Xxxx 2018 2003 = (31 Tage im Jänner + 28 Tage im Februar + 31 Tage im Xxxx) * 24 = 2160 Stunden * 100 2 … Störungsdauer im Beobachtungszeitraum für die Serviceverfügbarkeit = aller gemeldeten Störungen im definierten Beobachtungszeitraum lt. Ticketingsystem - Störungen die auf die Ursache zurückzuführen sind, die von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind) Die Verfügbarkeit wird auf 2 Komma stellen genau dargestellt und kaufmännisch gerundet. Bei Inanspruchnahme des von Add On wird folgende On’s werden verschiedene zusätzliche Dienstleistung Dienstleistungen (gegen zusätzliches Entgelt gemäß den jeweils maßgeblichen Entgeltbestimmungen) zum Standardpaket Stan- dardpaket entsprechend der den folgenden Bestimmung angeboten.

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Samples: cdn2.a1.net

Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 XXX.XX GMBH gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 XXX.XX GMBH geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die A1 XXX.XX GMBH erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche gegen A1 aus XXX.XX GMB Haus diesem Grund geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit errechnet jeweiligen Verfügbarkeiten errechnen sich wie folgt: (Beobachtungszeitraum in h 1 - rel. Störungsdauer im Beobachtungszeitraum in h 2) Serviceverfügbarkeit= - Beobachtungszeitraum in h 1 … Beobachtungszeitraum entspricht 3 Monate (1 Quartal): Beispiel Jänner 2018 2011 – Xxxx 2018 2011 = (31 Tage im Jänner + 28 Tage im Februar + 31 Tage im Xxxx) * 24 = 2160 Stunden * 100 2 … Störungsdauer im Beobachtungszeitraum für die Serviceverfügbarkeit = aller gemeldeten Störungen im definierten Beobachtungszeitraum lt. Ticketingsystem - Störungen die auf die Ursache zurückzuführen sind, die von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind) Die Verfügbarkeit wird auf 2 Komma stellen genau dargestellt und kaufmännisch gerundet. Bei Inanspruchnahme des Add On wird folgende zusätzliche Dienstleistung (gegen zusätzliches Entgelt gemäß den jeweils maßgeblichen Entgeltbestimmungen) zum Standardpaket entsprechend der folgenden Bestimmung angeboten.* 100

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Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 XXX.XX GMBH gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 XXX.XX GMBH geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die A1 XXX.XX GMBH erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche gegen A1 aus XXX.XX GMB Haus diesem Grund geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit errechnet jeweiligen Verfügbarkeiten errechnen sich wie folgt: (Beobachtungszeitraum in h 1 - rel. Störungsdauer im Beobachtungszeitraum in h 2) Serviceverfügbarkeit= - Beobachtungszeitraum in h 1 … Beobachtungszeitraum entspricht 3 Monate (1 Quartal): Beispiel Jänner 2018 2011 – Xxxx 2018 2011 = (31 Tage im Jänner + 28 Tage im Februar + 31 Tage im Xxxx) * 24 = 2160 Stunden * 100 2 … Störungsdauer im Beobachtungszeitraum für die Serviceverfügbarkeit = aller gemeldeten Störungen im definierten Beobachtungszeitraum lt. Ticketingsystem Ticketsystem - Störungen die auf die Ursache zurückzuführen sind, die von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind) Die Verfügbarkeit wird auf 2 Komma stellen genau dargestellt und kaufmännisch gerundet. Bei Inanspruchnahme des Add On wird folgende zusätzliche Dienstleistung (gegen zusätzliches Entgelt gemäß den jeweils maßgeblichen Entgeltbestimmungen) zum Standardpaket entsprechend der folgenden Bestimmung angeboten.

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Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die A1 erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche gegen A1 aus diesem Grund geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit errechnet jeweiligen Verfügbarkeiten errechnen sich wie folgt: (Beobachtungszeitraum in h 1 - ∑ rel. Störungsdauer im Beobachtungszeitraum in h 2) Serviceverfügbarkeit= Beobachtungszeitraum in h 1 … Beobachtungszeitraum entspricht 3 Monate (1 Quartal): Beispiel Jänner 2018 2011 – Xxxx 2018 2011 = (31 Tage im Jänner + 28 Tage im Februar + 31 Tage im Xxxx) * 24 = 2160 Stunden * 100 2 … Störungsdauer im Beobachtungszeitraum für die Serviceverfügbarkeit = ∑ aller gemeldeten Störungen im definierten Beobachtungszeitraum lt. Ticketingsystem - Störungen die auf die Ursache zurückzuführen sind, die von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind) Die Verfügbarkeit wird auf 2 Komma stellen genau dargestellt und kaufmännisch gerundet. Bei Inanspruchnahme des von Add On wird folgende On’s werden verschiedene zusätzliche Dienstleistung Dienstleistungen (gegen zusätzliches Entgelt gemäß den jeweils maßgeblichen Entgeltbestimmungen) zum Standardpaket entsprechend der den folgenden Bestimmung angeboten.

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