Subunternehmer / Lieferanten Musterklauseln

Subunternehmer / Lieferanten. Wenn Sie Lieferant oder Subunternehmer sind, verarbeiten wir folgende Daten von Ihnen: ⮚ Anrede, Name ⮚ Geschäftsadresse, UID Nummer ⮚ Telefonnummer, Faxnummer ⮚ E-Mail-Adresse ⮚ Mitarbeiterdaten (im Rahmen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) ⮚ Gegenstand von Lieferung oder Leistung ⮚ Liefer- und Leistungsbedingungen, z.B. Lieferort, Liefertermin ⮚ Kontodaten ⮚ Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ⮚ Daten zur Versicherung und/oder Verzollung ⮚ Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung ⮚ Daten zur Bonität ⮚ Daten zum Leistungsverhalten ⮚ Pläne, Protokolle
Subunternehmer / Lieferanten. Wenn Sie Lieferant oder Subunternehmer sind, geben wir die im Einzelfall relevanten Daten an folgende Empfänger weiter: ⮚ Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ⮚ Buchhalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, soweit dies zur Erfüllung von deren Aufgabe erforder- lich ist ⮚ Xxxxxx, als Empfänger Ihrer Leistungen ⮚ Verwaltungs- und Finanzbehörden ⮚ Rechtsvertreter in Mahn- und Inkassosachen, soweit dies zur Erfüllung von deren Aufgaben erforderlich ist ⮚ Behörden/Gerichte ⮚ Wirtschaftsauskunftei (zur Prüfung Ihrer Bonität) ⮚ andere Subunternehmer / Lieferanten ⮚ Nachbarn ⮚ Auftraggeber
Subunternehmer / Lieferanten. 3.3.1 Die AN steht dafür ein, dass alle Subunternehmerleistungen nur an be- sonders erfahrene und leistungsfähige Unternehmer, die über einschlägige Erfahrung mit der Abwicklung von Bauprojekten dieser Art und Größen- ordnung verfügen und entsprechende Referenzen nachweisen können, vergeben werden. Die AN hat der AG vor Beauftragung schriftlich Art und Umfang der Leistung, die weitervergeben werden soll, sowie Namen und Anschrift des vorgesehenen Subunternehmers mitzuteilen. Die AG ist be- rechtigt, Nachweise über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs- sigkeit des vorgesehenen Subunternehmers zu verlangen. Die AG kann mit sofortiger Wirkung den Ausschluss eines eingesetzten Subunternehmers von der weiteren Leistungserbringung auf der Baustelle fordern, wenn dieser (i) die geltenden baurechtlichen und arbeitsrechtli- chen Vorschriften oder die Vorschriften der Sozialversicherung im Zuge der Bauausführung nicht einhält; (ii) den einschlägigen Vorschriften der Qualitätssicherung nicht entspricht; (iii) den Verzug der Bauarbeiten zu vertreten hat; (iv) oder beim Vorliegen eines wichtigen Grundes.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.