Liefer- und Leistungsbedingungen. 4.1. XXXXX bestimmt den Ort der Leistungserbringung und realisiert die Leistungen für den AG in der Regel am Firmensitz von SACHS. Der Versand erfolgt demzufolge auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Liefer- und Leistungsbedingungen. 1. Die KONTECA realisiert die Leistungen für den AG grundsätzlich am Firmensitz der KONTECA. Der Versand erfolgt demzufolge auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Liefer- und Leistungsbedingungen. Die Liefer-und Leistungsbedingungen ergeben sich aus den §§ 3,5,7,8,9,10 der AGB.
Liefer- und Leistungsbedingungen. 15.1 Versand-/Liefervorschriften sind einzuhalten.
Liefer- und Leistungsbedingungen. 7.1 Im Rahmen von Beratungen und projektartigen Leistungen gilt die Leistung des Anbieters auch dann als erbracht, wenn Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Anbieters vom Kunden nicht oder nicht vollständig oder in abge wandelter Form umgesetzt werden.
Liefer- und Leistungsbedingungen. 1.) Der Kunde erkennt an, dass es sich um eine Software im Sinne der gesetzlichen Bestimmung des § 4 Abs. 2 Satz 1 UrhG handelt. Ebenso erkennt er an, dass sie eine schutzfähige Software im Sinne von § 87a Abs. 2 UrhG ist. Die Auftragnehmerin und der Kunde sind darüber einig, dass die ODAS IT GmbH Hersteller dieser Software im Sinne von § 87a Abs. 2 UrhG ist. Computerprogramme, die zum Betrieb und zur Nutzung der Datenbank notwendig sind, unterfallen – ggf. ergänzend – dem Schutzbereich der §§ 69a ff. UrhG. Inhaber dieser Schutzrechte ist ebenfalls die ODAS IT GmbH.
Liefer- und Leistungsbedingungen. 8.1 Falls kein fester Leistungstermin vereinbart ist, erfolgt die Leistung zwei Wochen nach Vertragsschluss. Als Leistungs-/Liefertermin kann unsererseits auch eine Kalenderwoche festgelegt werden. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.
Liefer- und Leistungsbedingungen. Die Nutzung der Applikation erfolgt über Plattformen wie dem Google Chrome oder Safari. Die Lieferung der Applikation erfolgt umgehend.
Liefer- und Leistungsbedingungen. In den vorliegenden Liefer- und Leistungsbedingungen für Lieferanten der Union Investment Gruppe werden Anforderungen zusammengefasst, die der Auftragnehmer, in Abhängigkeit von der Art und dem Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, als weitere Haupt- und Nebenpflichten seiner Leistung zu berücksichtigen hat.
Liefer- und Leistungsbedingungen. Soweit vorstehend nichts anderes vereinbart, gelten: