Common use of Systemverfügbarkeit Clause in Contracts

Systemverfügbarkeit. Dem Kunden steht der beauftragte Dienst grundsätzlich zu den vereinbarten Regelbetriebszeiten zur Verfügung. Berechnungszeitraum für die Systemverfügbarkeit ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum von der unterjährigen Bereitstellung des Dienstes bis zum Ende des Kalenderjahres gilt als Rumpfjahr; ebenso der Beginn des letzten Kalenderjahres der Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages. Die Systemverfügbarkeit innerhalb eines Rumpfjahres wird auf ein Kalenderjahr hochgerechnet. Die Systemverfügbarkeit berechnet sich für jedes Kalenderjahr nach der Formel: • Regelbetriebszeit = kalenderjährliche RZ-Betriebszeit abzüglich geplanter Wartungstermine gemäß Ziff. 5. • Ausfallzeit = die Gesamtheit aller Zeiten innerhalb der Regelbetriebszeit eines Kalenderjahres, in denen die Systemverfügbarkeit nicht gegeben war. Nicht als Ausfallzeiten anzusehen sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit des Dienstes, soweit diese auf folgenden Gründen beruhen: höherer Gewalt. • Sonstigen Ereignissen oder Ursachen, die KÜS DATA nicht zu vertreten hat (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen oder Fehler in der eingesetzten Standardsoftware, auf der die IT-Infrastruktur von KÜS DATA basiert (z. B. MS Windows Server)). • Beeinträchtigungen der Datenübertragung außerhalb des von KÜS DATA betriebenen Datennetzes (zum Übergabepunkt vgl. § 2), z. B. durch Leitungsausfall oder sonstige Störungen bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern. • Vom Kunden selbst verursachten Störungen sowie vom Kunden geforderten Tätigkeiten, z. B. Änderungen an der Konfiguration des vom Kunden genutzten Dienstes, die KÜS DATA auf Wunsch des Kunden vornimmt. • Zeitverzögerungen beim Systemzugriff, die nicht durch KÜS DATA zu vertreten sind (z. B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen) Ereignissen, welche aufgrund einer akuten Bedrohung von Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. der Daten, Hard und/oder Softwareinfrastruktur der Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Trojaner) oder aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität die Einschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einzelnen Infrastrukturkomponenten und/oder Diensten erfordern. KÜS DATA wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen des Kunden soweit möglich angemessen Rücksicht nehmen, diesen über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich informieren und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung bzw. -sperrung unverzüglich aufzuheben. Soweit es nicht zu einem vollständigen Systemausfall oder einer Einschränkung der Systemverfügbarkeit kommt, die in ihren Auswirkungen einem vollständigen Systemausfall gleichkommt, weil der Dienst vom Kunden nicht mehr in zumutbarer Weise genutzt werden kann, gilt dies nicht als Ausfallzeit. Bei einer sonstigen nur eingeschränkten Systemverfügbarkeit (z. B. Bitfehlerrate, Paketverlust, etc.) wird sich KÜS DATA so zeitnah wie möglich um die vollständige Wiederherstellung der Systemverfügbarkeit bemühen.

Appears in 2 contracts

Samples: Service Level Agreement, Service Level Agreement

Systemverfügbarkeit. Dem Kunden steht der beauftragte Dienst grundsätzlich zu den vereinbarten Regelbetriebszeiten zur Verfügung. Berechnungszeitraum für die Systemverfügbarkeit System- verfügbarkeit ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum von der unterjährigen Bereitstellung des Dienstes bis zum Ende des Kalenderjahres gilt als Rumpfjahr; ebenso der Beginn des letzten Kalenderjahres der Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages. Die Systemverfügbarkeit innerhalb eines Rumpfjahres wird auf ein Kalenderjahr hochgerechnet. Die Systemverfügbarkeit berechnet sich für jedes Kalenderjahr nach der Formel: • Regelbetriebszeit = kalenderjährliche RZ-Betriebszeit abzüglich geplanter Wartungstermine gemäß Ziff. 5. • Ausfallzeit = die Gesamtheit aller Zeiten innerhalb der Regelbetriebszeit eines Kalenderjahres, in denen die Systemverfügbarkeit nicht gegeben war. Nicht als Ausfallzeiten anzusehen sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit des Dienstes, soweit diese auf folgenden Gründen beruhen: höherer Gewalt. Gewalt Sonstigen sonstigen Ereignissen oder Ursachen, die KÜS DATA TechniData nicht zu vertreten hat (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen oder Fehler in der eingesetzten Standardsoftware, auf der die IT-Infrastruktur von KÜS DATA TechniData basiert (z. z.B. MS Windows Server)). ) • Beeinträchtigungen der Datenübertragung außerhalb des von KÜS DATA TechniData betriebenen Datennetzes (zum Übergabepunkt vgl. § 2), z. z.B. durch Leitungsausfall oder sonstige Störungen bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern. Telekommunikationsanbietern Vom vom Kunden selbst verursachten Störungen sowie vom Kunden geforderten Tätigkeiten, z. z.B. Änderungen an der Konfiguration des vom Kunden genutzten Dienstes, die KÜS DATA TechniData auf Wunsch des Kunden vornimmt. vornimmt • Zeitverzögerungen beim Systemzugriff, die nicht durch KÜS DATA TechniData zu vertreten sind (z. z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen) Ereignissen, welche aufgrund einer akuten Bedrohung von Daten, Hard- und/und/ oder Softwareinfrastruktur bzw. der Daten, Hard Hard- und/oder Softwareinfrastruktur der Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Trojaner) oder aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität die Einschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einzelnen Infrastrukturkomponenten und/oder Diensten erfordern. KÜS DATA TechniData wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen des Kunden soweit möglich angemessen Rücksicht nehmen, diesen über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich informieren informieren, und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung bzw. -sperrung unverzüglich aufzuheben. Soweit es nicht zu einem vollständigen Systemausfall oder einer Einschränkung der Systemverfügbarkeit kommt, die in ihren Auswirkungen einem vollständigen Systemausfall gleichkommt, weil der Dienst vom Kunden nicht mehr in zumutbarer Weise genutzt werden kann, gilt dies nicht als Ausfallzeit. Bei einer sonstigen nur eingeschränkten Systemverfügbarkeit (z. z.B. Bitfehlerrate, Paketverlust, etc.) wird sich KÜS DATA TechniData so zeitnah wie möglich um die vollständige Wiederherstellung der Systemverfügbarkeit bemühen.

Appears in 1 contract

Samples: Service Level Agreement

Systemverfügbarkeit. Dem Kunden steht der beauftragte Dienst grundsätzlich zu den vereinbarten Regelbetriebszeiten zur Verfügung. Berechnungszeitraum für die Systemverfügbarkeit System- verfügbarkeit ist das KalenderjahrKalenderjahr und beinhaltet ausschließlich jene Dienste und Services, welche vollständig im Verantwortungsbereich der TBS angesiedelt sind. Der Zeitraum von der unterjährigen Bereitstellung des Dienstes bis zum Ende des Kalenderjahres gilt als Rumpfjahr; ebenso der Beginn des letzten Kalenderjahres der Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages. Die Systemverfügbarkeit innerhalb eines Rumpfjahres wird auf ein Kalenderjahr hochgerechnet. Die Systemverfügbarkeit berechnet sich für jedes Kalenderjahr nach der Formel: • Regelbetriebszeit = kalenderjährliche RZ-Betriebszeit abzüglich geplanter Wartungstermine gemäß Ziff. 56. • Ausfallzeit = die Gesamtheit aller Zeiten innerhalb der Regelbetriebszeit eines Kalenderjahres, in denen die Systemverfügbarkeit nicht gegeben war. Nicht als Ausfallzeiten anzusehen sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit des Dienstes, soweit diese auf folgenden Gründen beruhen: höherer Gewalt. Gewalt Sonstigen sonstigen Ereignissen oder Ursachen, die KÜS DATA TBS nicht zu vertreten hat (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen oder Fehler in der eingesetzten Standardsoftware, auf der die IT-Infrastruktur von KÜS DATA TBS basiert (z. z.B. MS Windows Server)). ) • Beeinträchtigungen der Datenübertragung außerhalb des von KÜS DATA TBS betriebenen Datennetzes (zum Übergabepunkt vgl. § 2), z. z.B. durch Leitungsausfall oder sonstige Störungen bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern. Telekommunikationsanbietern Vom vom Kunden selbst verursachten verursachte Störungen sowie vom Kunden geforderten Tätigkeiten, z. z.B. Änderungen an der Konfiguration des vom Kunden genutzten Dienstes, die KÜS DATA TBS auf Wunsch des Kunden vornimmt. vornimmt • Zeitverzögerungen beim Systemzugriff, die nicht durch KÜS DATA TBS zu vertreten sind (z. z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen) Ereignissen, welche aufgrund einer akuten Bedrohung von Daten, Hard- und/und/ oder Softwareinfrastruktur bzw. der Daten, Hard Hard- und/oder Softwareinfrastruktur der Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Trojaner) oder aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität die Einschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einzelnen Infrastrukturkomponenten und/oder Diensten erfordern. KÜS DATA TBS wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen des Kunden soweit möglich angemessen Rücksicht nehmen, diesen über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich informieren informieren, und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung bzw. -sperrung unverzüglich aufzuheben. Soweit es nicht zu einem vollständigen Systemausfall oder einer Einschränkung der Systemverfügbarkeit kommt, die in ihren Auswirkungen einem vollständigen Systemausfall gleichkommt, weil der Dienst vom Kunden nicht mehr in zumutbarer Weise genutzt werden kann, gilt dies nicht als Ausfallzeit. Bei einer sonstigen nur eingeschränkten Systemverfügbarkeit (z. z.B. Bitfehlerrate, Paketverlust, etc.) wird sich KÜS DATA TBS so zeitnah wie möglich um die vollständige Wiederherstellung der Systemverfügbarkeit bemühen.

Appears in 1 contract

Samples: Service Level Agreement (Sla) and Terms of Use