Tap to Pay-APIs Musterklauseln

Tap to Pay-APIs. (i) Ihre Anwendung darf die Tap to Pay-APIs ausschließlich zu dem Zweck verwenden, Händlern die Abwicklung von Zahlungsvorgängen über Ihre Anwendung zu ermöglichen, und Ihre Anwendung darf nicht auf die Tap to Pay-APIs zugreifen, es sei denn, Sie haben von Apple eine Berechtigung für diesen Zugriff erhalten. Darüber hinaus erkennen Sie Folgendes an und stimmen Folgendem zu: – Apple ist nicht an Zahlungsvorgängen beteiligt, die durch die Verwendung der Tap to Pay-APIs ermöglicht werden, und ist nicht für derartige Transaktionen verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtverfügbarkeit von Zahlungskarten oder im Falle von Zahlungsbetrug. Derartige Zahlungsvorgänge finden zwischen Ihnen, dem Händler und Ihrem Zahlungsdienstleister, dem Erwerber, Ihrem Kartennetzwerk oder anderen Parteien statt, die Sie für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs verwenden, und Sie sind dafür verantwortlich, alle Vereinbarungen einzuhalten, die Sie mit diesen Dritten geschlossen haben. In einigen Fällen können derartige Vereinbarungen Bedingungen enthalten, in denen bestimmte Rechte, Pflichten oder Einschränkungen festgelegt sind, die mit Ihrer Entscheidung, die Funktionalität der Tap to Pay-APIs zu nutzen, einhergehen. – Sie werden alle privaten Schlüssel und TTP-Daten, die Ihnen im Rahmen Ihrer Nutzung der Tap to Pay-APIs zur Verfügung gestellt werden, auf sichere Weise (z. B. verschlüsselt auf einem Server) und gemäß der Dokumentation speichern. Zur Klarstellung: Sie dürfen verschlüsselte TTP-Daten nicht entschlüsseln, es sei denn, Sie verarbeiten die TTP-Daten als Zahlungsdienstleister; – Sie rufen die TTP-APIs nicht auf oder versuchen auf andere Weise, über die TTP-APIs Informationen zu Zwecken zu erhalten, die nicht dazu dienen, Händlern die Abwicklung von Zahlungsvorgängen über die Nutzung Ihrer Anwendung zu ermöglichen; – Apple ist nicht dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die Zahlungsvorgänge im Rahmen der Tap to Pay-APIs ordnungsgemäß autorisiert wurden. Apple haftet in keinem Fall für nicht autorisierte oder betrügerische Zahlungsvorgänge; – Sie werden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Apple Pay als Zahlungsoption in Ihre Nutzung der Tap to Pay-APIs gemäß der Dokumentation einzubeziehen, sofern Apple Pay in der Gerichtsbarkeit, in der Ihre Anwendung vertrieben wird, verfügbar ist. (ii) Apple kann Ihnen TTP-Daten bereitstellen (sei es, dass Sie als Händler oder als Vermittler auftreten). Falls Sie TTP-Daten erhalten, erkl...

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  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.