Tarif bei verbundraumübergreifenden Fahrten. Für Fahrten von und zu Zielen, die außerhalb des Verbundraumes liegen, gilt der Tarif des jeweiligen Verkehrsunternehmens für die gesamte Strecke. Abweichungen davon sind in den nachfolgenden Bestimmungen und in Teil D Anlage 6 aufgeführt. Für Fahrten zwischen den Tarifzonen 36 bis 39 und dem Gebiet des MDV kommt der MDV-Tarif zur Anwendung. Davon ausgenommen sind das Stadtgebiet Nossen und der Ortsteil Marbach der Gemeinde Striegistal (Tarifzone 39). Für Fahrten zwischen den Tarifzonen 38, 39 und ausgewählten Tarifzonen des VVO (Bereich Döbeln – Nossen – Meißen/Dresden) kommt der Tarif gemäß Teil X Xxxxxx 00 zur Anwendung.
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Tarif bei verbundraumübergreifenden Fahrten. Für Fahrten von und zu Zielen, die außerhalb des Verbundraumes liegen, gilt der Tarif des jeweiligen Verkehrsunternehmens für die gesamte Strecke. Abweichungen davon sind in den nachfolgenden Bestimmungen und in Teil D Anlage 6 aufgeführt. Für Fahrten zwischen den Tarifzonen 36 bis 39 und dem Gebiet des MDV kommt der MDV-MDV- Tarif zur Anwendung. Davon ausgenommen sind das Stadtgebiet Nossen und der Ortsteil Marbach der Gemeinde Striegistal (Tarifzone 39). Für Fahrten zwischen den Tarifzonen 38, 39 und ausgewählten Tarifzonen des VVO (Bereich Döbeln – Nossen – Meißen/Dresden) kommt der Tarif gemäß Teil X Xxxxxx 00 zur Anwendung.
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