Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Tagungshäuser der Diözese Würzburg von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Tagungshäuser der Diözese Würzburg bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Tagungshäuser der Diözese Würzburg gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen die Tagungshäuser der Diözese Würzburg pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Störungen an von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Der vereinbarte Preis kann nicht gemindert werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen Und Tagungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg Vujicic Gastro GmbH & Co. KG für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffenbeschafft, handeln sie handelt es im NamenName, in Vollmacht und auf der Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Tagungshäuser der Diözese Würzburg Vujicic Gastro GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung und des Stromnetzes der Tagungshäuser der Diözese Würzburg Vujicic Gastro GmbH & Co. KG bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Tagungshäuser der Diözese Würzburg Vujicic Gastro GmbH & Co. KG gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg Vujicic Gastro GmbH & Co. KG diese nicht zu vertreten habenhat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen darf die Tagungshäuser der Diözese Würzburg Vujicic Gastro GmbH & Co. KG pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Störungen an von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg Vujicic Gastro GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen Einrichtungen, werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Der vereinbarte Preis kann Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Vujicic Gastro GmbH & Co. KG diese Störungen nicht zu vertreten hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 10.1 Soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg Nutzungsüberlasser für den Kunden Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffenbeschafft, handeln sie handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des KundenVeranstalters. Der Kunde Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er Die vom Nutzungsüberlasser zur Verfügung gestellte Technik darf nur von eingewiesenem Personal bedient werden. Der Veranstalter stellt die Tagungshäuser der Diözese Würzburg den Nutzungsüberlasser von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 10.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Tagungshäuser der Diözese Würzburg des Nutzungsüberlassers bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Tagungshäuser der Diözese Würzburg des Nutzungsüberlassers gehen zu Lasten des KundenVeranstalters, soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg Nutzungsüberlasser diese nicht zu vertreten habenhat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen die Tagungshäuser darf der Diözese Würzburg Nutzungsüberlasser pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Störungen an von 10.3 Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Nutzungsüberlassers berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Nutzungsüberlasser eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Tagungshäusern der Diözese Würzburg zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Der vereinbarte Preis Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Nutzungsüberlassers ungenutzt, kann nicht gemindert eine Ausfallvergütung berechnet werden.
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Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln han- deln sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Tagungshäuser der Diözese Würzburg von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung Über- lassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung Nut- zung des Stromnetzes der Tagungshäuser der Diözese Würzburg bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Tagungshäuser der Diözese Würzburg gehen zu Lasten zulasten des Kunden, soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen die Tagungshäuser der Diözese Würzburg pauschal erfassen und berechnen.entstehen-
8.3 Störungen an von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Der vereinbarte Preis kann nicht gemindert werden.
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Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg das Resort für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffenbeschafft, handeln sie handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung Be- handlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Tagungshäuser der Diözese Würzburg das Resort von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Tagungshäuser der Diözese Würzburg Strom- netzes des Resorts bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen techni- schen Anlagen der Tagungshäuser der Diözese Würzburg des Resorts gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg das Resort diese nicht zu vertreten habenvertre- ten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen die Tagungshäuser der Diözese Würzburg darf das Resort pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Resorts berechtigt, eigene Telefon-, Telefax - und Daten- übertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Resort eine Anschlussgebühr verlan- gen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anla- gen des Kunden geeignete Anlagen des Resorts ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berech- net werden.
8.5 Störungen an von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg vom Resort zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen Einrich- tungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigtbe- seitigt. Der vereinbarte Preis kann Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Resort diese Störungen nicht zu vertreten hat.
8.6 Für die Veranstaltung notwendige behörd- liche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
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