Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit das Resort für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Be- handlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Resort von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Strom- netzes des Resorts bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den techni- schen Anlagen des Resorts gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Resort diese nicht zu vertre- ten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Resort pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Resorts berechtigt, eigene Telefon-, Telefax - und Daten- übertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Resort eine Anschlussgebühr verlan- gen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anla- gen des Kunden geeignete Anlagen des Resorts ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berech- net werden. 8.5 Störungen an vom Resort zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrich- tungen werden nach Möglichkeit umgehend be- seitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Resort diese Störungen nicht zu vertreten hat. 8.6 Für die Veranstaltung notwendige behörd- liche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit das Resort Ratskeller Augsburg für den Kunden Veranstaltern auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des KundenVeranstalters. Der Kunde Veranstalter haftet für die pflegliche Be- handlung Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Resort den Ratskeller Augsburg von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden Veranstalters unter Nutzung des Strom- netzes Stromnetzes des Resorts Ratskeller Augsburgs bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den techni- schen technischen Anlagen des Resorts Ratskellers Augsburg gehen zu Lasten des KundenVeranstalters, soweit das Resort der Ratskeller Augsburg diese nicht zu vertre- ten vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Resort Ratskeller Augsburg pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde Veranstalter ist mit Zustimmung des Resorts Ratskellers Augsburg berechtigt, eigene Telefon-, Telefax - Telefax- und Daten- übertragungseinrichtungen Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Resort der Ratskeller Augsburg eine Anschlussgebühr verlan- genverlangen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anla- gen Anlagen des Kunden Veranstalters geeignete Anlagen des Resorts Ratskellers Augsburgs ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berech- net berechnet werden.
8.5 Störungen an vom Resort Ratskeller Augsburg zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrich- tungen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend be- seitigtbeseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Resort Ratskeller Augsburg diese Störungen nicht zu vertreten hat.
8.6 Für die Veranstaltung notwendige behörd- liche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
Appears in 1 contract
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit das Resort Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Be- handlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Resort von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Strom- netzes Stromnetzes des Resorts Hotels bedarf dessen ZustimmungZustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den techni- schen technischen Anlagen des Resorts Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Resort Hotel diese nicht zu vertre- ten vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Resort Hotel pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Resorts Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax - Telefax- und Daten- übertragungseinrichtungen Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Resort Hotel eine Anschlussgebühr verlan- genverlangen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anla- gen Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Resorts Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berech- net berechnet werden.
8.5 Störungen an vom Resort Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrich- tungen werden Einrichtungen w erden nach Möglichkeit umgehend be- seitigtbeseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werdenw erden, soweit das Resort Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
8.6 Für die Veranstaltung notwendige behörd- liche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
Appears in 1 contract
Samples: Event Venue Rental
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit das Resort die Gaststätte für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Be- handlung Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Resort die Gaststätte von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Strom- netzes des Resorts Stromnetzes der Gaststätte bedarf dessen deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den techni- schen technischen Anlagen des Resorts der Gaststätte gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Resort die Gaststätte diese nicht zu vertre- ten vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Resort die Gaststätte pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Resorts berechtigt, eigene Telefon-, Telefax - und Daten- übertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Resort eine Anschlussgebühr verlan- gen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anla- gen Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Resorts der Gaststätte ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berech- net berechnet werden.
8.5 8.4 Störungen an vom Resort von der Gaststätte zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrich- tungen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend be- seitigtbeseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Resort die Gaststätte diese Störungen nicht zu vertreten hat.
8.6 Für die Veranstaltung notwendige behörd- liche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag