Common use of Technische Hinweise Clause in Contracts

Technische Hinweise. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: – Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten – Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren – Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

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Samples: selders-tischlerei.de

Technische Hinweise. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten Wartungs- arbeiten durchzuführen sind, insbesondere: Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtlevt. zu ölen oder zu fetten – Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren – fetten. Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

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Samples: www.dressler-gmbh.de

Technische Hinweise. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: - Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten - Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren - Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

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Samples: hemminger-einrichtung.de

Technische Hinweise. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: – Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten – Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren – Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- nachLack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

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Samples: www.tischlerei-humann.de

Technische Hinweise. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: – Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten – Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren – Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

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Samples: www.fingerhut-innenausbau.de

Technische Hinweise. Der Auftraggeber Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: - Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten - Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren - Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigenbeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

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Samples: gode-elementebau.de