Abschlagszahlung Musterklauseln

Abschlagszahlung. Anteilige Zahlung der vereinbarten Vergütung vor deren Fälligkeit. Ein Anspruch auf Abschlagszahlungen kann im EVB-IT Systemvertrag vereinbart werden. siehe Customizing Auspacken und Aufstellen der Hardware, Anschließen an das Stromnetz beim Kunde und Durchführen eines Gerätetests.
Abschlagszahlung. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden. Wesentliche Mängel berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.
Abschlagszahlung. Auch bei vierteljährlicher oder halbjährlicher Abrechnung ist der Lieferant weiterhin berechtigt, Ab- schlagszahlungen zu verlangen. Bei monatlicher Abrechnung wird der Lieferant keine Abschlagszah- lung vom Kunden verlangen. Hinweis: Bei einem kürzeren Abrechnungsturnus in Monaten mit höhe- rem Verbrauch kommt es zu höheren Abschlägen.
Abschlagszahlung. Die Dienstreisenden müssen für entstehende Kosten in Vorleistung gehen. Auf Antrag der Dienstreisenden kann ein Vorschuss bis zu 80 % der anstehenden Kosten gewährt werden, wenn die voraussichtlichen Reisekosten 200,00 € übersteigen. Vorschüsse sind grundsätzlich spätestens vier Wochen nach Beendigung der Dienstreise durch Vorlage des Abrechnungsbogens abzurechnen.
Abschlagszahlung. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung eine Abschlagzahlung verlan- gen.
Abschlagszahlung. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile und für eigens angefertigte Bauteile kann eine Abschlagszahlung berechnet werden in Höhe des erbrachten Leistungswertes, sofern das Eigentum hieran auf den Auf- traggeber übertragen wird. Verzögert sich aus vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen, wozu auch Verzögerungen im Bauablauf gehören, der Einbau montagefertiger Bauteile um eher als 14 Tage, so wird eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes fällig, wenn gleichzeitig das Eigentum an den Bauteilen übertragen wird.
Abschlagszahlung. Ist die Auszahlung des Restlohns bis zum Schluss der Arbeitszeit des letzten Arbeitstages an der Bau- oder Arbeits- stelle nicht möglich, so ist eine Abschlagszahlung zu gewähren, die etwa 90 Prozent des Nettolohns betragen muss, den der Arbeitnehmer in dem Zeitraum verdient hat, für den der Anspruch auf Restlohn besteht. Im Übrigen gelten für die Auszahlung des Restlohns die Bestimmungen des § 5.
Abschlagszahlung. (1) Die SWG verlangt für das nach der letzten Abrechnung bzw. nach Vertragsbeginn verbrauchte Erdgas Abschlagszahlungen. Bei jährlicher Abrechnung werden monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
Abschlagszahlung. (1) Die SWG verlangt für die nach der letzten Abrechnung bzw. nach Vertragsbeginn verbrauchte Elektrizität Abschlagszahlungen. Bei jährlicher Abrechnung werden monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
Abschlagszahlung. Im Falle, dass der Kunde vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer berechtigt ist den Vertrag nach den in Punkt 7 der AGB beschriebenen außerordentliche Gründen zu kündigen und der Kunde sich entscheidet ein allfällig überlassenes Endgerät zu behalten, kann T-Mobile eine Abschlagszahlung verrechnen. Die Höhe der Abschlagszahlung berechnet sich nach der in § 135 Abs 13 TKG 2021 beschriebenen Berechnungsformel und wird dem Kunden auf seinem Vertrag tabellarisch dargestellt. T-Mobile behält sich ausdrücklich vor, hinsichtlich vom Kunden zurückgegebenen Endgeräten, die grobe Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung aufweisen, eine Entschädigungs- zahlung des Kunden in Höhe der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlung zu verlangen. Davon nicht umfasst sind jedenfalls gewöhnliche Abnützungserscheinungen.