Abschlagszahlung Musterklauseln

Abschlagszahlung. Anteilige Zahlung der vereinbarten Vergütung vor deren Fälligkeit. Ein Anspruch auf Abschlagszahlungen kann im EVB-IT Systemvertrag vereinbart werden. siehe Customizing Auspacken und Aufstellen der Hardware, Anschließen an das Stromnetz beim Kunde und Durchführen eines Gerätetests.
Abschlagszahlung. Auch bei vierteljährlicher oder halbjährlicher Abrechnung ist der Lieferant weiterhin berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei monatlicher Ab- rechnung wird der Lieferant keine Abschlagszahlung vom Kunden verlangen.
Abschlagszahlung. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden. Wesentliche Mängel berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.
Abschlagszahlung. (1) Die SWG verlangt für das nach der letzten Abrechnung bzw. nach Vertragsbeginn verbrauchte Erdgas Abschlagszahlungen. Bei jährlicher Abrechnung werden monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. (2) Ändern sich die Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden. (3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so hat die SWG den übersteigenden Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.
Abschlagszahlung. Die Dienstreisenden müssen für entstehende Kosten in Vorleistung gehen. Auf Antrag der Dienstreisenden kann ein Vorschuss bis zu 80 % der anstehenden Kosten gewährt werden, wenn die voraussichtlichen Reisekosten 200,00 € übersteigen. Vorschüsse sind grundsätzlich spätestens vier Wochen nach Beendigung der Dienstreise durch Vorlage des Abrechnungsbogens abzurechnen.
Abschlagszahlung. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung eine Abschlagzahlung verlan- gen.
Abschlagszahlung. In sich abgeschlossene Leistungsteile und für eigens angefertigte Bauteile kann eine Abschlagszahlung berechnet werden in Höhe des erbrachten Leistungswertes, sofern das Eigentum hieran auf den Auftraggeber übertragen wird. Verzögert sich aus vom Auftrageber zu vertretenden Umständen, wozu auch Verzögerungen im Bauablauf gehören, der Einbau montagefertiger Bauteile um mehr als 14 Tage, so wird eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes fällig, wenn gleichzeitig das Eigentum an den Bauteilen übertragen wird.
Abschlagszahlung. Ist die Auszahlung des Restlohns bis zum Schluss der Arbeitszeit des letzten Arbeitstages an der Bau- oder Arbeits- stelle nicht möglich, so ist eine Abschlagszahlung zu gewähren, die etwa 90 Prozent des Nettolohns betragen muss, den der Arbeitnehmer in dem Zeitraum verdient hat, für den der Anspruch auf Restlohn besteht. Im Übrigen gelten für die Auszahlung des Restlohns die Bestimmungen des § 5.
Abschlagszahlung. Die Landeshauptstadt Stuttgart leistet auf Antrag Abschlagszahlungen im September, Januar und Mai des laufenden Schuljahres, um die Betriebsführung zu gewährleisten. Die Abschlagszahlungen werden nach der Festsetzung des Finanzierungsbetrages mit der Jahressumme verrechnet. Für Personalkosten beträgt die Abschlagszahlung 00.000 € pro Vollzeitstelle. Alle zusätzlichen Angebote im Rahmen der Ganztagesgrundschule sind Teil der ………. schule. Unterricht und zusätzliche Angebote sowie Bildungs- und freizeitpädagogischen An- gebote stehen in der Gesamtverantwortung der Schule. Das Schulgesetz Baden- Württemberg findet Anwendung in allen die Schule betreffende Bereichen. Um einen geordneten Schulbetrieb zu ermöglichen, gewährleistet der Xxxxxx eine vertrau- ensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung. Die Entscheidungshoheit bei Gefahr im Ver- zug und das Hausrecht verbleiben bei der Schulleitung. Auch bei dadurch entstehenden Konfliktsituationen liegt die Entscheidung bei der Schulleitung. Es finden regelmäßig, jedoch mindestens 2 x jährlich gemeinsame Besprechungen von Schulverwaltungsamt, Schulleitung und Xxxxxx statt. Der Xxxxxx verpflichtet sich, an den Besprechungen teilzunehmen. Das Schulverwaltungsamt wird Ort und Zeit rechtzeitig, mindestens jedoch 2 Wochen vorher mit- teilen. Weitere Kooperationspartner werden nach Bedarf hinzugezogen Der Xxxxxx verpflichtet sich, wichtige Informationen mit der Schulleitung auszutauschen, an den entsprechenden Gremien (in der Regel die Gesamtlehrerkonferenz) teilzunehmen und ihre Mitarbeiter und Dritte (§3) zu informieren. Der Xxxxxx bezieht die Schulleitung bei der Endauswahl der an der Schule eingesetzten Mit- arbeiter ein, insbesondere für die Besetzung der Leitungsstellen. In jedem Fall erhalten die Schulleitungen folgende Informationen: Name, Vorname, Ausbil- dungsberuf, Qualifikation und/oder Erfahrung in der Schulkindbetreuung, Anzahl der Berufs- jahre / Jahre der Erfahrung in der Schulkindbetreuung. Die Schulleitung nimmt die Mitarbeiter/innen des Trägers in den Krisenplan der Schule auf und stellt dem Xxxxxx alle wichtigen, die Schule betreffenden Unterlagen zur Verfügung (z. B. Hygienerichtlinien des Landes, Hausordnung). Der Xxxxxx stimmt seine Öffentlichkeitsarbeit - die Schule betreffend - mit der Schulleitung ab. Die Schule stimmt ihre Öffentlichkeitsarbeit - die Angebote des Trägers betreffend - mit der Leitung des Trägers ab. Die Beteiligten informieren sich gegenseitig über alle Umstände und Sachverhalte...
Abschlagszahlung. Im Falle, dass der Kunde vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer berechtigt ist den Vertrag nach den in Punkt 7 der AGB beschriebenen außerordentliche Gründen zu kündigen und der Kunde sich entscheidet ein allfällig überlassenes Endgerät zu behalten, kann T-Mobile eine Abschlagszahlung verrechnen. Die Höhe der Abschlagszahlung berechnet sich nach der in § 135 Abs 13 TKG 2021 beschriebenen Berechnungsformel und wird dem Kunden auf seinem Vertrag tabellarisch dargestellt. T-Mobile behält sich ausdrücklich vor, hinsichtlich vom Kunden zurückgegebenen Endgeräten, die grobe Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung aufweisen, eine Entschädigungs- zahlung des Kunden in Höhe der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlung zu verlangen. Davon nicht umfasst sind jedenfalls gewöhnliche Abnützungserscheinungen.