Xxxxxxxxxxxxxx Schadensersatz Musterklauseln

Xxxxxxxxxxxxxx Schadensersatz. Kündigt der Auftraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, 10 Prozent der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Xxxxxxxxxxxxxx Schadensersatz. Kann Auftragnehmer nach den Bestimmungen dieses Vertrages oder nach gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen, so wird der Schadensersatz mit 9 % des Gesamtpreises pauschaliert. Daneben kann Auftragnehmer die nachgewiesenen Aufwendungen des Vertriebes, der Subunternehmen und Lieferanten verlangen. Dem Auftraggeber ist unbenommen, nachzuweisen, dass kein Schaden eingetreten oder der Schaden geringer ist, als die Pauschale.
Xxxxxxxxxxxxxx Schadensersatz. Kündigt der Auftraggeber gemäß § 649 BGB den Werkvertrag, so sind wir berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme bzw. 10% der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung als Schadensersatz zu verlangen. Bei entsprechendem Nachweis können wir auch einen höheren Betrag geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Xxxxxxxxxxxxxx Schadensersatz. 1. Soweit der Verkäufer vom Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann, beträgt der zu ersetzende Schaden 25% der Vertragssumme, sofern nicht von einer der Vertragsparteien eine andere Schadenshöhe nachgewiesen wird.
Xxxxxxxxxxxxxx Schadensersatz. Die Berechnung des Schadensersatzes richtet sich nach den §§ 249 ff BGB. Was ein Schaden ist, ist nicht leicht zu beantworten. Nach der h.M. stellt er die Differenz zwischen zwei Vermögenslagen dar, hier also vor und nach der Leistungsstörung. Die mit dem Vermögensschadensbegriff verbundenen Probleme waren und sind Gegenstand der Rechtsprechung und Literatur. Im Einzelfall kann es hier zu erheblichen Problemen kommen, da die Abgrenzung zum Nichtvermögensschaden, der nach § 253 BGB nur in den gesetzliche vorgesehen Fällen anzunehmen ist (vgl. § 847 BGB, vielleicht auch § 651 f II BGB), stellt die Praxis vor erhebliche Probleme. Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., 2002, BGB, Vorbem v § 249 Rdnr. 7 ff, m.w.Nachw.; auch § 249 Rdnr. 6 ff. Der Nachweis eines Vermögensschadens bei der öffentlichen Hand weist hier zusätzliche Probleme auf, da es in der Regel nur um belegbare und messbare Nachteile gehen kann (z.B. konkreter Mehraufwand, Überstunden, Zusatzgeräte und Kosten, Drittleistungen etc.). Insofern ist sicherlich ein Bedürfnis für eine Pauschalierung des Schadensersatzanspruches anzuerkennen. Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., 2001, § 11 Nr. 5, Rdnr. 9. Im Endverbraucherbereich sind für AGB die §§ 11 Nr. 5 und 6 AGBG zu beachten, in Geschäftsbedingungen der öffentlichen Hand, um die es hier geht, sind die Grundsätze des § 9 I, II AGBG einschlägig. Insbesondere ist zu beachten, daß die Schadenspauschalierung sich auf einen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden richten muß – und ferner der Einwand der anderen Seite, also hier des Auftragnehmers, nicht abgeschnitten werden darf, es liege kein oder ein niedriger Schaden vor. Hier bestimmen Ziff. 7.1.5 eine Begrenzung der Schadenspauschalierung auf 100 Kalendertage (5/30 x 100) bzw. 7.2. eine Beschränkung auf 8 % (0,4 % je Verzugstag). Zur Inhaltskontrolle von Schadenspauschalierungen im „kaufmännischen Geschäftsverkehr“ bzw. wohl auch im Geschäftsverkehr der öffentlichen hand vgl. Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., 2001, § 11 Nr. 5 Rdnr. 27 f.
Xxxxxxxxxxxxxx Schadensersatz. 15.1. Sollte Boat24 den Vertrag außerordentlich kündigen müssen, ist sie berechtigt, von dem Inserenten pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 60% der Gebühr zu verlangen, der bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Der Schadensersatzanspruch ist mit Ausspruch der Kündigung fällig. Dem Inserenten bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht eingetreten oder der daraus resultierende Ersatzan- spruch niedriger als die Pauschale ist. 15.2. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Nutzung der Marken von Boat24 und der von ihr zu Verfügung gestellten Inhalte blei- ben hiervon unberührt.
Xxxxxxxxxxxxxx Schadensersatz. 7.1 Ist der Lieferant aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Verzug, kann Xxxxxxxxx einen pauschalierten Ersatz des Verzugsschadens i. H.v. 0,5 % des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Xxxxxxxxx bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gleiches gilt bei der schuldhaften Lieferung einer mangelhaften Sache für die Zeit ab Geltendmachung eines Nachlieferungs- oder Mangelbeseiti- gungsverlangens bis zu dessen Erfüllung. 7.2 Der pauschalierte Schadensersatz steht Xxxxxxxxx unbeschadet aller anderen Rechte oder Forderungen zu, einschließlich: a. ihrer Forderung auf Erfüllung der Verpflichtung, vertragsgemäße Sachen zu liefern; b. ihres Anspruches auf Schadenersatz, sofern und soweit der Schaden den Betrag der Vertragsstrafe übersteigt. 7.3 Der Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz greift nicht, soweit der Verzug des Lieferanten auf höherer Gewalt beruht (siehe Abschnitt 12).
Xxxxxxxxxxxxxx Schadensersatz. Wenn der Auftragnehmer aus Anlass dieses Vergabeverfahrens nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 % der Auftragssumme (=Gesamtpreis ge- mäß Anlage 4) an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewie- sen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Xxxxxxxxxxxxxx Schadensersatz. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart. Dem Auftragnehmer stehen ca. 5% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu.
Xxxxxxxxxxxxxx Schadensersatz. Erfolgt eine Kündigung, gleich aus welchem Grund, ohne dass sie vom Auftragnehmer zu vertreten ist, hat der Auftragnehmer das Recht, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10% der Gesamtauftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schadensersatz nachzuweisen.