Technische Richtlinien a) Die Stände werden messeseits durch Standnummern in ein- heitlicher Form gekennzeichnet.
b) Der Name bzw. die Firma des Ausstellers muss durch eine Standbeschriftung deutlich sichtbar gemacht werden.
c) Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich nach der Standzuteilung an Ort und Stelle über Lage und Maß etwaiger Einbauten wie x.X. Xxxxxxxxxxxx, Verlauf der Versorgungskanäle selbst zu informieren und gegebenenfalls den Standbauer zu unter- richten.
d) Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist nicht zulässig.
e) Die maximale Standbauhöhe liegt je nach Standplatz bei 1,50 m bis 2,50 m. In Halle A2 längs, B1, C1 und in den ATRIEN kann in Absprache und mit Genehmigung der Messegesell- schaft höher gebaut werden. Nach der Zuteilung erhalten Sie die entsprechenden Maße.
f) Standabdeckungen sind nur in durchbrochener Ausführung (Raster, Gitter, o.ä.) zulässig. Es muss mindestens zwei Drittel der Deckenfläche für den freien Luftdurchtritt offenbleiben. (Auflagen des Brandschutzes und Gefahrenabwehr müssen zwingend eingehalten werden).
g) Stoffbespannungen sind nur mit entsprechender Zulassung (Zertifikat B1) für Sprinkleranlagen gestattet. (Auflagen des Brandschutzes und Gefahrenabwehr müssen zwingend ein- gehalten werden)
h) Alle für den Aufbau und die Gestaltung verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Elektrische Kaffeeautomaten dürfen nur auf einer Stein-, Keramik- oder ähnlichen feuerfesten Unterlage betrieben werden.
i) Auf dem Hallenfußboden dürfen Teppichbeläge oder andere Materialien nicht fest verklebt werden. Zur Befestigung von Belägen ist hochwertiges Klebeband zu verwenden, das rück- standslos vom Aussteller bzw. Standbauer zu entfernen ist. Eventuelle Reinigungskosten gehen zu Lasten des Ausstellers.
j) Es ist nicht gestattet, an den abgehängten Klimabaffeln oder Rasterdecken Strahler oder andere Gegenstände zu befestigen.
k) Die Nutzung von Plastikkabelbindern ist nicht gestattet. Es müssen Metallkabelbinder verwendet werden.
l) Strahler schwerer als 2 kg müssen zusätzlich mit Safetys gesichert werden.
m) Das Anbringen von Beleuchtung außerhalb der Standgrenze ist nur in Ausnahmefällen gestattet und unterliegt der Haf- tung des Ausstellers.
n) Elektroinstallationen, die im Auftrag der Aussteller installiert werden, müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Eine Be- scheinigung des ausführenden Fachbetriebes kann von der Messe Offenbach zur Vorlage bei Feuerwehr und Bauaufsicht verlangt werden. Der Aussteller haftet für jeden Personen...
Technische Richtlinien. Der Strombedarf und die benötigten Anschlüsse sind rechtzeitig vor dem Aufbau mit den WWH zu klären.
Technische Richtlinien. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die technischen Richtlinien der Standortverwaltung des Areal Böhler Teil dieser AGB und damit einzuhalten sind.
Technische Richtlinien. Auftragnehmer (AN) lehnt ausdrücklich alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen ab, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf alle Gewährleistungen der Marktgängigkeit, des Eigentumsrechts, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Möglichkeit zur Nutzung der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Kompatibilität, Sicherheit oder Genauigkeit, und die Verwendung des digitalen Bauwerksmodell und dessen Daten den Nutzer erfolgt auf eigenes Risiko. - Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung und das Verlustrisiko, das sich aus der Nutzung oder der fehlenden Möglichkeit zur Verwendung des digitalen Bauwerksmodell und dessen Daten oder seines Inhalts ergibt. - Der Nutzer stimmt weiterhin zu, dass das digitalen Bauwerksmodelle und dessen Daten Informationen enthalten, die vertraulich und Eigentum der Auftragnehmer (AN) sind, und dass die Auftragnehmer (AN) das Urheberrecht und alle anderen vorbehaltenen Rechte an dem Arbeitsprodukt behält, das sich im digitale Bauwerksmodell und dessen Daten widerspiegelt, das durch die Auftragnehmer (AN) für das Projekt erstellt wurde. - Die Auftragnehmer (AN) gewährt dem Nutzer eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, gebührenfreie/zur vertraglich vereinbarten Gebühr die Lizenz zur Nutzung des digitale Bauwerksmodell und dessen Daten zu Informationszwecken ausschliesslich in Verbindung mit dem vorliegenden Projekt in strikter Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen. - Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass das digitale Bauwerksmodell und dessen Daten ausschliesslich und ausschliesslich für das Projekt verwendet wird und dass er das digitale Bauwerksmodell und dessen Daten und die darin und/oder Informationen weder ganz noch teilweise für andere Zwecke oder Projekte als das Projekt verwendet. - Der Nutzer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass das digitale Bauwerksmodell und dessen Daten vom Nutzer weiterhin vertraulich behandelt wird und dass es ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der die Auftragnehmer (AN) in keiner Weise offengelegt, an Dritte übertragen oder ausgetauscht wird. - Der Nutzer stimmt hiermit zu, dass die Auftragnehmer (AN), soweit gesetzlich zulässig, in keinem Fall gegenüber dem Benutzer für Schäden oder Verluste jeglicher Art haftbar ist, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Tod oder Körperverletzung von Personen, Sachschäden und direkte, indirekte, Folge-, Sonder- oder beiläufige Schäden, die sich aus Fehler...
Technische Richtlinien. Der Aussteller hat die „Technischen Richtlinien“ zu beachten, die im Webshop „BECO“ enthalten sind. Er ist verpflichtet die Bestimmungen des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) einzuhalten, auf welches im Anschluss an die Technischen Richtlinien besonders hingewiesen wird.
Technische Richtlinien. Elektrizität und Wasser werden von Palais Events gegen ein vereinbartes Entgelt zur Verfügung gestellt, sofern dies im Vertrag vereinbart ist. Bei Versorgungspannen der Netzbetreiber können Schadenersatz oder Nachlässe seitens Palais Events nicht gewährt werden.
Technische Richtlinien. Die Standbetreiber erhalten mit der Servicemappe technische Richtlinien, die zusätzliche Informationen und Hinweise zum Veranstaltungsablauf enthalten und unbedingt zu beachten sind.
Technische Richtlinien. Bei der technischen Bearbeitung sind die jeweiligen gewerkespezifischen technischen Richtlinien der SANOFI zu beachten.
Technische Richtlinien. Dieser Management-bezogene Teil des Dokuments beinhaltet die technische Regelungen und Anleitungen für Modellerstellung und Modellverwendung, die mehrere Projektbeteiligte betreffen und deshalb übergeordnet geregelt werden müssen, z.B. Bezeichnungskonventionen Regeln für Modellaustausch, Modellüberprüfung etc.
Technische Richtlinien. Dieser Anhang ist aktuell nicht genutzt. Dieser Anhang trägt die Detailangaben des Kapitels F.6.2 LOI – dies umfasst die Definition der gültigen Elementklassen je Fachmodell (gemäss Kapitel F.3 Festlegung der Fachmodelle) sowie der jeweils eingeforderten Merkmale je LOI-Klasse. Wichtig: die für ein Fachmodell deklarierten Elementklassen sind eine Rahmenfestlegung, demnach dürfen keine abweichenden Elementklassen in einem Fachmodell enthalten sein. Es gelten grundsätzlich die Vorgaben zur Datenstruktur (Klassifikation, Merkmale, Modelleinheiten) gemäss Kapitel F.5 Festlegung der Datenstruktur. Der minimale Übertragungsgehalt eines Elementes muss das jeweilige Pset_*Common20 und Qto_*21 lt. Vorgabe buildingSMART enthalten. Die Benennung der Merkmale im jeweiligen Fachmodell erfolgt lt. ihrer originalen (= englischen) Bezeichnung. Die in den nachfolgenden Tabellen enthaltene Übersetzung der Merkmal-Namen ins Deutsche ist rein informativ.