Montagebedingungen Musterklauseln

Montagebedingungen. 9.1. Spätestens 2 Wochen vor Beginn der Montagearbeiten hat der AG die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Montagebedingungen. 1. Falls unsere Produkte nach dem Vertrag durch uns montiert werden, gilt die VOB/B und zusätzlich folgende Bedingungen: Schutzgerüste, Auffangnetze gemäß den Unfallverhütungsvorschriften sind uns kostenlos zur Verfügung zu stellen. Entstehen uns zusätzliche Aufwendungen dadurch, dass der Kunde unzutreffend mitgeteilt hat, dass bauseits alle Voraussetzungen vorliegen und die Montageleistungen erbracht werden können, so ist der Kunde verpflichtet, diesen zusätzlichen Aufwand nach entsprechender Berechnung zu tragen. Durch wetterbedingte Unterbrechungen der Montage geraten wir nicht in Verzug. Technische Zeichnungen sind durch den Kunden schriftlich freizugeben. Vereinbarte Fristen laufen erst mit dem Zugang der Freigabe durch den Kunden. Die DIN 18299 gilt mit der Maßgabe, dass Aufmaßzeichnungen nur geschuldet werden, wenn die Leistung durch ein Aufmaß in Tabellenform nicht nachvollziehbar ist.
Montagebedingungen. Sofern der Lieferer neben der Lieferung der Kaufsache auch oder ausschließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen: Falls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lieferung nicht vollständig ist, hat der Besteller den Lieferer spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unterrichten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt. Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu lagern. Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure vom Lieferer gestellt. Diesen sind je nach Absprache genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung beizustellen. Nicht zu unseren Leistungen gehören: Das Abladen vom Waggon bzw. LKW, der Transport aller Teile bis zur Einbaustelle, sämtliche Verglasungen, die nicht zu unserem Lieferumfang gehören, Abdichtungsarbeiten zwischen Bauteil und Baukörper, Erd-, Maurer- und Betonarbeiten einschließlich des Vergießens der Ankerlöcher und Zargen, die Gestellung von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie bei elektrisch betriebenen Toren, Türen und Fenstern die Elektroinstallation. Das handwerksübliche Werkzeug wird vom Lieferer gestellt. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, müssen bauseitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Etwa erforderliche Ankeraussparungen müssen nach den Zeichnungen vor Beginn der Montagearbeiten bauseits angelegt sein, damit die Monteure nach Eintreffen auf der Baustelle sofort mit den Einbauarbeiten beginnen können. Etwaige Wartezeiten, die durch verspätetes Anlegen der Ankeraussparungen oder aus sonstigen vom Lieferer nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden besonders berechnet. Der Besteller ist zur Vorgabe eines oder mehrerer Meterrisse pro Geschoss verpflichtet. Der vorgegebene Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben. Ein verschließbarer Aufenthaltsraum für die Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile muss bauseits zur Verfügung gestellt werden, ebenso elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung sowie das erforderliche Hilfsmaterial zum Festklemmen der eingebauten T...
Montagebedingungen. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um Montageleistungen, so gelten ergänzend folgende Bedingungen:
Montagebedingungen. Für die Ausführung der Montage gelten folgende Bedingungen: Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montageteams durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann. Für Xxxxxxx, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Monteure beruhen. Im Übrigen, gelten für die Durchführung der Montagearbeiten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) als vereinbart, sofern diese
Montagebedingungen. 1. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf evtl. Bauhindernisse wie z.B. nicht sichtbare Leitungen o.ä. unaufgefordert vor Beginn der Erbringung von Werkleistungen hinzuweisen. Wünscht der Kunde eine vorherige diesbezügliche Untersuchung der örtlichen Gegebenheiten, sind diese Leistungen gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass uns der Kunde nicht vor Auftragsdurchführung über derartige Hindernisse aufgeklärt hat. Dies gilt nicht, wenn wir vom Kunden mit der vorherigen Untersuchung beauftragt wurden.
Montagebedingungen. Sofern wir neben der Lieferung der Kaufsache auch oder ausschließlich die Montage übernehmen, gelten ergänzend folgende Montagebedingungen:
Montagebedingungen. 6.1. Eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude des Kunden und die Sicherstellung einer ungehinderten Montage durch Alpnach Schränke muss durch den Kunden gewährleistet werden. Bei erschwerter Zufahrt zur Baustelle und/oder aussergewöhnlich schwierigen Baustellenverhältnissen kann Alpnach Schränke AG die Mehrkosten geltend machen.
Montagebedingungen. 9.1. Rechtzeitig vor Beginn der Montagearbeiten hat der Vertragspartner die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Montagebedingungen. Sofern BOS neben der Lieferung der Kaufsache auch oder aus- schließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen: