Technische und inhaltliche Onpage-Optimierung Musterklauseln

Technische und inhaltliche Onpage-Optimierung. Die Onpage-Optimierung bildet die Basis für eine erfolgreiche Suchmaschinenoptimierung. Es werden alle SEO-relevanten Aspekte analysiert und je nach Bedarf und technischer Umsetzbarkeit realisiert. Hierzu zählen unter anderem: • Onpage-Optimierung der Startseite und Unterseiten Ihrer Website in den folgenden Punkten, sofern dies automatisiert über das verwendete System Ihrer Website möglich ist und es nach unserer Einschätzung sinnvoll und notwendig erscheint. Dazu zählen: o Länge & Inhalt der Seitentitel o Länge & Inhalt der Seitenbeschreibung (Description) o Länge & Inhalt des Contents (Inhalt der Seite) o Länge & Inhalt sowie Reihenfolge und Anzahl (Ausschluss von Doppeln) bei Textauszeichnungen wie Überschriften oder Suchworthervorhebungen sowie Alternativtexte für vorhandene Bilder. Wird kein System verwendet, welches die zuvor genannten Kriterien aufweist und/oder sollte Ihre Website per Hand erstellt sein, so werden die Startseite sowie bis zu 4 bestehende Unterseiten optimiert. • Anmeldung der Website beim Analyse- und Servicetool Google Search Console. • Angabe der https/ssl-Version Ihrer Website als präferierte Website in der Google Search Console. • Sitemap-Erstellung: o Erstellung einer suchmaschinenoptimierten Sitemap im xml-Format, sowie Hochladen der Datei in die Google Search Console. • Überprüfung und Optimierung der robots.txt, um das Crawling-Verhalten von Suchmaschinen gezielt zu steuern, sowie Hochladen der Datei in die Google Search Console. • Prüfung auf sinnvolle Verwendung von Canonical-Tags, um doppelte Inhalte (Duplicate Content) zu vermeiden und überflüssig indexierte Seiten zusammenzufassen, sowie Korrektur vorhandener Canonical-Tags für bis zu 5 Unterseiten (inkl. Startseite) Ihrer Website. Pro Vertragslaufzeit werden 5 Keywords sowie 5 Unterseiten für die Optimierung definiert. Im ersten Vertragsjahr sind dies Startseite sowie bis zu 4 Unterseiten Ihrer Website. Bei Vertragsverlängerung werden jeweils 5 weitere Keywords sowie 5 weitere Unterseiten für die Optimierung definiert. • Einrichten von Weiterleitungen (301-Redirects) zur Vermeidung von seiteninternen doppelten Inhalten für bis zu 5 Unterseiten (inkl. Startseite) Ihrer Website. • Prüfung der URLs aller Seiten hinsichtlich Lesbarkeit für Suchmaschinen sowie Bereinigung nicht lesbarer URLs, sofern dies seitens des verwendeten Content-Management-Systems möglich ist. Wird kein System verwendet, welches die zuvor genannten Kriterien aufweist und/oder sollte Ihre Website pe...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.