Common use of Teilauszahlung des Fondsguthabens Clause in Contracts

Teilauszahlung des Fondsguthabens. Sie können mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten schriftlich bean- tragen, dass Fondsanteile aus Ihrem Fondsgutha- ben verkauft werden (Fondsentnahme). Ihr Antrag wird dann am übernächsten Monatsersten, der auf den Zugang Ihres Antrags folgt, wirksam. Wir zahlen Ihnen den Wert der Fondsanteile zum maßgeblichen Bewertungsstichtag aus. Die ver- einbarte Prämienzahlung wird unverändert fortge- führt, falls Sie nicht gleichzeitig eine teilweise Prämienfreistellung beantragen (siehe Kapi- tel 3.8). Die Fondsentnahme bewirkt eine Reduktion der garantierten Todesfallsumme. Diese reduziert sich im Verhältnis vom ausbezahlten Betrag zum Fondsguthaben am maßgeblichen Bewertungs- stichtag. Die Fondsentnahme bewirkt auch eine Reduktion der Garantierente. Berechnet wird die Reduktion der Garantierente anhand der Rech- nungsgrundlagen, die am maßgeblichen Bewer- tungsstichtag gültig sind. Die Änderung der Garantierente wird in einem geänderten Versiche- rungsschein dokumentiert.

Appears in 2 contracts

Samples: www.swisslife.de, www.swisslife.de

Teilauszahlung des Fondsguthabens. Fondsentnahme Sie können mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten schriftlich bean- tragen, dass Fondsanteile aus Ihrem Fondsgutha- ben verkauft werden (Fondsentnahme). Ihr Antrag wird dann am übernächsten Monatsersten, der auf den Zugang Ihres Antrags folgt, wirksam. Wir zahlen Ihnen den Wert der Fondsanteile zum maßgeblichen Bewertungsstichtag aus. Die ver- einbarte Prämienzahlung wird unverändert fortge- führt, falls Sie nicht gleichzeitig eine teilweise Prämienfreistellung beantragen (siehe Kapi- tel 3.8Kapitel 3.9). Die Fondsentnahme bewirkt eine Reduktion der garantierten Todesfallsumme. Diese reduziert sich im Verhältnis vom ausbezahlten Betrag zum Fondsguthaben am maßgeblichen Bewertungs- stichtag. Die Fondsentnahme bewirkt auch eine Reduktion der Garantierente. Berechnet wird die Reduktion der Garantierente anhand der Rech- nungsgrundlagen, die am maßgeblichen Bewer- tungsstichtag gültig sind. Die Änderung der Garantierente wird in einem geänderten Versiche- rungsschein dokumentiert.

Appears in 1 contract

Samples: www.swisslife.de

Teilauszahlung des Fondsguthabens. Sie können mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten schriftlich bean- tragen, dass Fondsanteile aus Ihrem Fondsgutha- ben Fondsgut- haben verkauft werden (Fondsentnahme). Ihr Antrag wird dann am übernächsten MonatserstenMonatsers- ten, der auf den Zugang Ihres Antrags folgt, wirksam. Wir zahlen Ihnen den Wert der Fondsanteile Fonds- anteile zum maßgeblichen Bewertungsstichtag aus. Die ver- einbarte vereinbarte Prämienzahlung wird unverändert fortge- führtun- verändert fortgeführt, falls Sie nicht gleichzeitig eine teilweise Prämienfreistellung beantragen (siehe Kapi- tel Kapitel 3.8). Die Fondsentnahme bewirkt eine Reduktion der garantierten Todesfallsumme. Diese reduziert sich im Verhältnis vom ausbezahlten Betrag zum Fondsguthaben am maßgeblichen Bewertungs- stichtag. Die Fondsentnahme bewirkt auch eine Reduktion der Garantierente. Berechnet wird die Reduktion der Garantierente anhand der Rech- nungsgrundlagen, die am maßgeblichen Bewer- tungsstichtag gültig sind. Die Änderung der Garantierente Ga- rantierente wird in einem geänderten Versiche- rungsschein dokumentiert.

Appears in 1 contract

Samples: www.swisslife.de

Teilauszahlung des Fondsguthabens. Soweit die Bestimmungen des Betriebsrenten- gesetzes dies zulassen, können Sie können mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten schriftlich bean- tragenbeantragen, dass Fondsanteile aus Ihrem Fondsgutha- ben Fondsguthaben verkauft werden (Fondsentnahme). Die Teilauszahlung kann durch Tarifvertrag, Gesetz oder Verein- barung vor Bezug einer gesetzlichen Alters- rente ausgeschlossen sein. Ihr Antrag wird dann am übernächsten Monatsersten, der auf den Zugang Ihres Antrags folgt, wirksam. Wir zahlen Ihnen den Wert der Fondsanteile zum maßgeblichen Bewertungsstichtag aus. Die ver- einbarte Prämienzahlung wird unverändert fortge- führtfort- geführt, falls Sie nicht gleichzeitig eine teilweise Prämienfreistellung beantragen (siehe Kapi- tel Kapitel 3.8). Die Fondsentnahme bewirkt eine Reduktion der garantierten Todesfallsumme. Diese reduziert sich im Verhältnis vom ausbezahlten Betrag zum Fondsguthaben am maßgeblichen Bewertungs- stichtag. Die Fondsentnahme bewirkt auch eine Reduktion der Garantierente. Berechnet wird die Reduktion der Garantierente anhand der Rech- nungsgrundlagen, die am maßgeblichen Bewer- tungsstichtag gültig sind. Die Änderung der Garantierente wird in einem geänderten Versiche- rungsschein Versi- cherungsschein dokumentiert.

Appears in 1 contract

Samples: www.swisslife.de