Teilauszahlung des Vertragsguthabens Musterklauseln

Teilauszahlung des Vertragsguthabens. Wenn Sie sich einen Teil des Vertragsguthabens auszahlen lassen möchten, können Sie das frü- hestens mit Beginn der Flexibilitätsphase bean- tragen. Dieser Teil darf höchstens 30 Prozent des aktuellen Vertragsguthabens betragen. Diese Möglichkeit nennen wir optionale Teilkapitalaus- zahlung. Sie kann nur mit einer gleichzeitigen Verrentung des restlichen Vertragsguthabens durchgeführt werden. Der Wunsch nach Teilaus- zahlung muss spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Rentenbeginn in Schriftform bei uns eingehen. Informationen zu den Stichtagen (Wirk- samkeitstermin und Bewertungsstichtag) finden Sie in der Übersicht in Kapitel J. Wenn wir einen Teil des Vertragsguthabens aus- zahlen, vermindert sich die garantierte Rente. Sie darf nach der Auszahlung den Betrag von 300 Euro jährlich nicht unterschreiten. Wenn die Rente unter 300 Euro jährlich liegt, nennen wir dies Kleinstrente. Diese Renten wer- den, sofern dies gesetzlich zulässig ist, kapitali- siert und als Einmalleistung ausgezahlt. Scheidet die Versicherte Person mit unverfallbarer Anwartschaft vorzeitig aus den Diensten des Ar- beitgebers aus und ist die sogenannte versiche- rungsvertragliche Lösung gemäß § 2 Abs. 2 Zif- fer 2 BetrAVG möglich, so überlässt der Arbeitge- ber der Versicherten Person die Rechtsstellung des Versicherungsnehmers. Damit erwirbt die Versicherte Person das Recht zur beitragspflichti- gen oder beitragsfreien Fortsetzung der Versiche- rung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Macht die Versicherte Person innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden vom Rechtsanspruch auf Übertragung gemäß § 4 BetrAVG keinen Ge- brauch, so wird die unverfallbare Anwartschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gemäß § 3 Abs. 2 BetrAVG abgefunden.
Teilauszahlung des Vertragsguthabens. Wenn Sie sich einen Teil des Vertragsguthabens auszahlen lassen möchten, können Sie das frü- hestens mit Beginn der Flexibilitätsphase beantra- gen. Bitte beachten Sie, dass nach einer Teilaus- zahlung ein verbleibendes Vertragsguthaben von 1.500 Euro erforderlich ist und der Mindestentnah- mebetrag 500 Euro beträgt.
Teilauszahlung des Vertragsguthabens. Wenn Sie sich einen Teil des Vertragsguthabens auszahlen lassen möchten, können Sie das frü- hestens mit Beginn der Flexibilitätsphase bean- tragen. Diese Möglichkeit nennen wir optionale Teilkapitalauszahlung. Sie kann nur mit einer gleichzeitigen Verrentung des restlichen Ver- tragsguthabens durchgeführt werden. Der Wunsch nach Teilauszahlung muss spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Rentenbe- ginn in Textform bei uns eingehen. Informationen zu den Stichtagen (Wirksamkeitstermin und Be- wertungsstichtag) finden Sie in der Übersicht in Kapitel J. Wenn wir einen Teil des Vertragsguthabens aus- zahlen, vermindert sich die garantierte Rente. Sie darf nach der Auszahlung den Betrag von 300 Euro jährlich nicht unterschreiten. Wenn die Rente unter 300 Euro jährlich liegt, nennen wir dies Kleinstrente. Diese Renten wer- den, sofern dies gesetzlich zulässig ist, kapitali- siert und als Einmalleistung ausgezahlt.
Teilauszahlung des Vertragsguthabens. Wenn Sie sich einen Teil des Vertragsguthabens auszahlen lassen möchten, können Sie das frü- hestens mit Beginn der Flexibilitätsphase bean- tragen. Diese Möglichkeit nennen wir optionale Teilkapitalauszahlung. Sie kann nur mit einer gleichzeitigen Verrentung des restlichen Ver- tragsguthabens durchgeführt werden. Der Wunsch nach Teilauszahlung muss spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Rentenbe- ginn in Textform bei uns eingehen. Informationen zu den Stichtagen (Wirksamkeitstermin und Be- wertungsstichtag) finden Sie in der Übersicht in Kapitel J. Wenn wir einen Teil des Vertragsguthabens aus- zahlen, vermindert sich die garantierte Rente. Sie darf nach der Auszahlung den Betrag von 300 Euro jährlich nicht unterschreiten. Wenn die Rente unter 300 Euro jährlich liegt, nennen wir dies Kleinstrente. Diese Renten wer- den, sofern dies gesetzlich zulässig ist, kapitali- siert und als Einmalleistung ausgezahlt. Sie können bei Vertragsschluss vereinbaren, dass Ihr Garantieniveau kleiner als 100 Prozent ihrer gezahlten Beiträge ist (anteilige Bruttobeitragsga- rantie). Dabei können Sie zwischen einem Garan- tieniveau von 0, 50, 60, 70, 80 oder 100 Prozent Ihrer gezahlten Beiträge für die Hauptversiche- rung wählen. Diese Garantie geben wir für den Zeitpunkt des vereinbarten Rentenbeginns. Wir weisen die garantierte Rente und die garantierte optionale Kapitalleistung entsprechend dem ver- einbarten Garantieniveau im Versicherungsschein aus. Eine Änderung des bei Vertragsschluss vereinbarten Garantieniveaus während der Vertragslaufzeit ist nicht möglich. Beispiel: Sie entscheiden sich für ein Garantieni- veau von 70 Prozent und Ihre Beitragssumme beträgt 30.000 Euro. Wir garantieren Ihnen dann zum vereinbarten Rentenbeginn mindestens eine garantierte optionale Kapitalleistung in Höhe von 21.000 Euro. Entscheiden Sie sich für ein Garan- tieniveau von Null Prozent, dann wird das tatsäch- lich vorhandene Vertragsguthaben verrentet, eine Mindestleistung ist nicht garantiert.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Der Anlageverwalter kann telefonische Mitteilungen oder Gespräche (ohne Verwendung eines Warntons) aufzeichnen und eine Kopie der elektronischen Kommunikation zwischen seinen Mitarbeitern in Grossbritannien und den Kunden und Gegenparteien des ICAV (zusammen „relevante Aufzeichnungen“) aufbewahren, um aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und/oder wenn es angemessen erscheint, um Risiken zu steuern. Wo dies geschieht, um der FCA-Regelung zum Thema „Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation“ zu entsprechen, wird Ihnen eine Kopie der relevanten Aufzeichnungen nach diesen Regeln, die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auf Anfrage bis zu fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt ab dem Datum, an dem die Aufzeichnung erstellt wurde (oder sieben Jahre, wenn die FCA uns aufgefordert hat, die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen zu verlängern). Zusätzlich kann eine Kopie der FCA zur Verfügung gestellt werden, falls erforderlich. Sollten Sie eine Kopie eines relevanten Datensatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner für Kundenbeziehungen. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Handhabung Ihrer persönlichen Daten durch den Anlageverwalter haben, hofft der Anlageverwalter, dass er diese klären kann. Eine Person, deren persönliche Daten der Anlageverwalter möglicherweise besitzt, kann unter Umständen auch eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einreichen.“