Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (Abschlagszahlungen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches in kWh tagesanteilig berechnet und dabei die ak- tuellen Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch vor, sind die Teilbeträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden zu berechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, so muss dies angemessen berück- sichtigt werden. 2. Die der Teilbetragsberechnung zugrunde liegende Energiemenge in kWh ist dem Kun- den schriftlich oder auf dessen Wunsch elektronisch mitzuteilen. Die schriftliche Mittei- lung kann auch auf der Jahresrechnung oder auf der ersten Teilzahlungsvorschreibung erfolgen. 3. Ergibt die Jahresabrechnung ein Guthaben, da zu hohe Abschlagszahlungen geleistet wurden, wird dieses mit der nächsten Teilbetragsvorschreibung verrechnet. Darüber hinausgehende Guthaben werden auf Kundenwunsch rückerstattet.
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Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (Abschlagszahlungen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches in kWh tagesanteilig berechnet und dabei die ak- tuellen aktu- ellen Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch vor, sind die Teilbeträge Teil- beträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden Netzkunden zu berechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme Inanspruch- nahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, so muss dies angemessen berück- sichtigt werdenberücksichtigt wer- den.
2. Die der Teilbetragsberechnung zugrunde liegende Energiemenge in kWh ist dem Kun- den Kunden schriftlich oder auf dessen Wunsch elektronisch mitzuteilen. Die schriftliche Mittei- lung Mitteilung kann auch auf der Jahresrechnung oder auf der ersten Teilzahlungsvorschreibung erfolgenerfol- gen.
3. Ergibt die Jahresabrechnung ein Guthaben, da zu hohe Abschlagszahlungen geleistet wurden, wird dieses mit der nächsten Teilbetragsvorschreibung verrechnet. Darüber hinausgehende hin- ausgehende Guthaben werden auf Kundenwunsch rückerstattet.
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Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (AbschlagszahlungenAbschlagszahlun- gen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen Netzdienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zehnmal zumindestzehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches in kWh tagesanteilig berechnet be- rechnet und dabei die ak- tuellen aktuellen Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch vor, sind die Teilbeträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen Netz- dienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden Netzkunden zu berechnenbe- rechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, Netzdienstleistun- gen glaubhah,so muss dies angemessen berück- sichtigt berücksichtigt werden.
2. Die der Teilbetragsberechnung zugrunde liegende Energiemenge Ener- giemenge in kWh ist dem Kun- den schriftlich Kunden schrihlich oder auf dessen Wunsch elektronisch mitzuteilen. Die schriftliche Mittei- lung schrih- liche Mitteilung kann auch auf der Jahresrechnung oder auf der ersten Teilzahlungsvorschreibung erfolgen.
3. Ergibt die Jahresabrechnung ein Guthaben, da zu hohe Abschlagszahlungen geleistet wurden, wird dieses mit der nächsten Teilbetragsvorschreibung verrechnet. Darüber hinausgehende Guthaben werden auf Kundenwunsch Kunden- wunsch rückerstattet.
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Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (Abschlagszahlungen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen Netzdienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zumindest zehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches in kWh tagesanteilig berechnet und dabei die ak- tuellen aktuellen Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch vor, sind die Teilbeträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden Netzkunden zu berechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, so muss dies angemessen berück- sichtigt berücksichtigt werden.
2. Die der Teilbetragsberechnung zugrunde liegende Energiemenge in kWh ist dem Kun- den Kunden schriftlich oder auf dessen Wunsch elektronisch mitzuteilen. Die schriftliche Mittei- lung Mitteilung kann auch auf der Jahresrechnung oder auf der ersten Teilzahlungsvorschreibung erfolgen.
3. Ergibt die Jahresabrechnung ein Guthaben, da zu hohe Abschlagszahlungen geleistet wurden, wird dieses mit der nächsten Teilbetragsvorschreibung verrechnet. Darüber hinausgehende Guthaben werden auf Kundenwunsch rückerstattet.
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Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (Abschlagszahlungen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen Netzdienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zumin- dest zehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches Letztjahresverbrau- ches in kWh tagesanteilig berechnet und dabei die ak- tuellen aktuellen Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch Jahresver- brauch vor, sind die Teilbeträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden Netzkunden zu berechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, so muss dies angemessen berück- sichtigt berücksichtigt werden.
2. Die der Teilbetragsberechnung zugrunde liegende Energiemenge Energie- menge in kWh ist dem Kun- den Kunden schriftlich oder auf dessen Wunsch elektronisch mitzuteilen. Die schriftliche Mittei- lung Mitteilung kann auch auf der Jahresrechnung oder auf der ersten Teilzahlungsvorschreibung Teil- zahlungsvorschreibung erfolgen.
3. Ergibt die Jahresabrechnung ein Guthaben, da zu hohe Abschlagszahlungen geleistet wurden, wird dieses mit der nächsten Teilbetragsvorschreibung verrechnet. Darüber hinausgehende hin- ausgehende Guthaben werden auf Kundenwunsch rückerstattetrücker- stattet.
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Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (AbschlagszahlungenAb- schlagszahlungen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet abge- rechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches in kWh tagesanteilig berechnet und dabei die ak- tuellen aktuel- len Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch vor, sind die Teilbeträge Teil- beträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen Netz- dienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden Netzkun- den zu berechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme Inanspruch- nahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, so muss dies angemessen berück- sichtigt werdenberücksichtigt wer- den.
2. Die der Teilbetragsberechnung zugrunde liegende Energiemenge in kWh ist dem Kun- den schriftlich oder auf dessen Wunsch elektronisch elekt- ronisch mitzuteilen. Die schriftliche Mittei- lung Mitteilung kann auch auf der Jahresrechnung oder auf der ersten Teilzahlungsvorschreibung erfolgenerfol- gen.
3. Ergibt die Jahresabrechnung ein Guthaben, da zu hohe Abschlagszahlungen geleistet wurdenwur- den, wird dieses mit der nächsten Teilbetragsvorschreibung Teilbe- tragsvorschreibung verrechnet. Darüber hinausgehende hin- ausgehende Guthaben werden auf Kundenwunsch Kunden- wunsch rückerstattet.
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