Common use of Teilbeträge (Abschlagszahlungen) Clause in Contracts

Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (Abschlagszahlungen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches in kWh tagesanteilig berechnet und dabei die ak- tuellen Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch vor, sind die Teilbeträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden zu berechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, so muss dies angemessen berück- sichtigt werden.

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Samples: www.e-werk-winkler.at, www.wasserkraft-soelden.at

Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (AbschlagszahlungenAbschlagszahlun- gen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen Netzdienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zehnmal zumindestzehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches in kWh tagesanteilig berechnet be- rechnet und dabei die ak- tuellen aktuellen Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch vor, sind die Teilbeträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen Netz- dienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden Netzkunden zu berechnenbe- rechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, Netzdienstleistun- gen glaubhah,so muss dies angemessen berück- sichtigt berücksichtigt werden.

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Samples: www.stww.at

Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (AbschlagszahlungenAb- schlagszahlungen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet abge- rechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches in kWh tagesanteilig berechnet und dabei die ak- tuellen aktuel- len Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch vor, sind die Teilbeträge Teil- beträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen Netz- dienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden Netzkun- den zu berechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme Inanspruch- nahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, so muss dies angemessen berück- sichtigt werdenberücksichtigt wer- den.

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Samples: www.ikb.at

Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (Abschlagszahlungen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches in kWh tagesanteilig berechnet und dabei die ak- tuellen aktu- ellen Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch vor, sind die Teilbeträge Teil- beträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden Netzkunden zu berechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme Inanspruch- nahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, so muss dies angemessen berück- sichtigt werdenberücksichtigt wer- den.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at

Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (Abschlagszahlungen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen Netzdienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zumindest zehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches in kWh tagesanteilig berechnet und dabei die ak- tuellen aktuellen Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch vor, sind die Teilbeträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden Netzkunden zu berechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, so muss dies angemessen berück- sichtigt berücksichtigt werden.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at

Teilbeträge (Abschlagszahlungen). 1. Der Netzbetreiber kann Teilbeträge (Abschlagszahlungen) verlangen, wenn die Netz- dienstleistungen Netzdienstleistungen über mehrere Monate abgerechnet werden. Dabei ist eine Zahlung zu- mindest zumin- dest zehnmal jährlich anzubieten. Die Teilbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches Letztjahresverbrau- ches in kWh tagesanteilig berechnet und dabei die ak- tuellen aktuellen Netznutzungsentgelte zugrunde gelegt. Liegt kein Jahresverbrauch Jahresver- brauch vor, sind die Teilbeträge nach den durchschnittlichen Netzdienstleistungen für vergleichbare Netz- kunden Netzkunden zu berechnen. Macht der Netzbetreiber oder der Netzkunde eine andere Inan- spruchnahme Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen glaubhaft, so muss dies angemessen berück- sichtigt berücksichtigt werden.

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Samples: www.ikb.at