Teilnahme an Arbeits- / Liefergemeinschaften / Konsortien. Bei der Teilnahme an Arbeits- / Liefergemeinschaften und Konsortien sind, unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen), Ansprüche der Partner der Arbeits- / Liefergemeinschaft / des Konsortiums untereinander sowie Ansprüche gegen die Partner und umgekehrt wegen solcher Schäden, die ein Partner oder die Arbeits- / Liefergemeinschaft / das Konsortium unmittelbar erlitten haben, ausgeschlossen.
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Samples: Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung, Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen (Bbr) Für Landwirtschaftliche Betriebe
Teilnahme an Arbeits- / Liefergemeinschaften / Konsortien. Bei der Teilnahme an Arbeits- / Liefergemeinschaften und Konsortien sind, unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der VersicherungssummenDeckungssummen), Ansprüche der Partner der Arbeits- / Liefergemeinschaft / des Konsortiums untereinander sowie Ansprüche gegen die Partner und umgekehrt wegen solcher Schäden, die ein Partner oder die Arbeits- / Liefergemeinschaft / das Konsortium unmittelbar erlitten haben, ausgeschlossen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung