Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge Musterklauseln

Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge. Die Bank zieht für die Kassen der/des - Bundes- und Landesbehörden - Eisenbahn-Bundesamtes/Bundeseisenbahnvermögens - Bundesagentur für Arbeit, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, folgende auf Euro lautende Schecks, Lastschriften und Verrechnungen von Kartenzahlungen ein: - Schecks auf alle Orte des Bundesgebiets - SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des European Payments Council (EPC) auf alle Orte des SEPA- Raums - Verrechnungen von Kartenzahlungen (SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA- Xxxxx.
Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge. Die Bank zieht für die Kassen der/des - Bundes- und Landesbehörden - Eisenbahn-Bundesamtes/Bundeseisenbahnvermögens - Bundesagentur für Arbeit, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, folgende auf Euro lautende Schecks, Lastschriften und Verrechnungen von Kartenzahlungen ein: - Schecks auf alle Orte des Bundesgebiets - Einzugsermächtigungslastschriften auf alle Orte des Bundesgebiets, sofern es sich um Zahlungen handelt, für die die Anforderungen der Verordnung (EU) Nummer 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Last- schriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 924/2009 (sogenannte SEPA-VO) nicht gelten - SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des European Payments Council (EPC) auf alle Orte des SEPA- Raums - Verrechnungen von Kartenzahlungen (SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA- Xxxxx.
Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge. (1) Die Bank zieht für Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Richtlinie 2006/48/EG mit Bankleitzahl, die bei ihr ein Girokonto gemäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 unterhalten, auf Euro lautende − Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug auf alle Orte des Bundesgebiets, − Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften auf alle Orte des Bun- desgebiets sowie − SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften auf Grundlage der Verfah- rensregeln (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. SEPA Business to Busi- ness Direct Debit Scheme Rulebook) des European Payments Council (EPC) auf alle Orte des SEPA-Raums ein.
Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge. (1) Die Bank zieht für Kreditinstitute mit Bankleitzahl, die bei ihr ein Girokonto gemäß Ab- schnitt II. Nr. 1 (1) unterhalten, auf Euro lautende Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug sowie Lastschriften auf alle Orte des Bundes- gebiets ein; andere Kreditinstitute können Einzugsaufträge über ein solches Kreditinstitut einreichen.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.