Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge Musterklauseln

Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge. Die Bank zieht für die Kassen der/des - Bundes- und Landesbehörden - Eisenbahn-Bundesamtes/Bundeseisenbahnvermögens - Bundesagentur für Arbeit, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, folgende auf Euro lautende Schecks, Lastschriften und Verrechnungen von Kartenzahlungen ein: - Schecks auf alle Orte des Bundesgebiets - SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des European Payments Council (EPC) auf alle Orte des SEPA- Raums - Verrechnungen von Kartenzahlungen (SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA- Xxxxx.
Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge. Die Bank zieht für die Kassen der/des - Bundes- und Landesbehörden - Eisenbahn-Bundesamtes/Bundeseisenbahnvermögens - Bundesagentur für Arbeit, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, folgende auf Euro lautende Schecks, Lastschriften und Verrechnungen von Kartenzahlungen ein: - Schecks auf alle Orte des Bundesgebiets - Einzugsermächtigungslastschriften auf alle Orte des Bundesgebiets, sofern es sich um Zahlungen handelt, für die die Anforderungen der Verordnung (EU) Nummer 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Last- schriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 924/2009 (sogenannte SEPA-VO) nicht gelten - SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des European Payments Council (EPC) auf alle Orte des SEPA- Raums - Verrechnungen von Kartenzahlungen (SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA- Xxxxx.
Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge. (1) Die Bank zieht für Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Richtlinie 2006/48/EG mit Bankleitzahl, die bei ihr ein Girokonto gemäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 unterhalten, auf Euro lautende − Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug auf alle Orte des Bundesgebiets, − Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften auf alle Orte des Bun- desgebiets sowie − SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften auf Grundlage der Verfah- rensregeln (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. SEPA Business to Busi- ness Direct Debit Scheme Rulebook) des European Payments Council (EPC) auf alle Orte des SEPA-Raums ein.
Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge. (1) Die Bank zieht für Kreditinstitute mit Bankleitzahl, die bei ihr ein Girokonto gemäß Ab- schnitt II. Nr. 1 (1) unterhalten, auf Euro lautende Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug sowie Lastschriften auf alle Orte des Bundes- gebiets ein; andere Kreditinstitute können Einzugsaufträge über ein solches Kreditinstitut einreichen.