Common use of Teilweise Kündigung Clause in Contracts

Teilweise Kündigung. (2) Bei einer teilweisen Kündigung reduzieren sich die Garantien (siehe § 2) nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Die teilweise Kündigung ist nur wirksam, – wenn der fortzuzahlende Beitrag, ohne den Beitrag für Zusatzversicherungen, mindestens 240 € im Jahr be- trägt und – bei einem vereinbarten Garantieprozentsatz größer 0 % die neu berechnete garantierte Mindestrente (sie- he § 2 Absatz (1)) einen Betrag von jährlich 300 €, multipliziert mit dem vereinbarten Garantieprozentsatz (siehe § 2 Absatz (2)), nicht unterschreitet und – bei einem vereinbarten Garantieprozentsatz von 0 % ein Rückkaufswert von mindestens 0.000 € vorhanden ist. Bei einer teilweisen Kündigung entnehmen wir den aus- zuzahlenden Betrag dem Vertragsguthaben. Dabei er- folgt die Entnahme aus den Fonds entsprechend der Aufteilung des Fondsguthabens auf die Fonds. Bei einer teilweisen Kündigung gelten die folgenden Re- gelungen nur für den gekündigten Vertragsteil.

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Teilweise Kündigung. (2) Bei einer teilweisen Kündigung reduzieren sich die Garantien (siehe § 2) nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Die teilweise Kündigung ist nur wirksam, – wenn der fortzuzahlende Beitrag, ohne den Beitrag für Zusatzversicherungen, mindestens 240 € im Jahr be- trägt trägt, – die vereinbarte Beitragssumme, ohne den Beitrag für Zusatzversicherungen, mindestens 0.000 € beträgt und – bei einem vereinbarten Garantieprozentsatz größer 0 % die neu berechnete garantierte Mindestrente (sie- he § 2 Absatz (1)) einen Betrag von jährlich 300 €, multipliziert mit dem vereinbarten Garantieprozentsatz (siehe § 2 Absatz (2)), nicht unterschreitet und – bei einem vereinbarten Garantieprozentsatz von 0 % ein Rückkaufswert Auszahlungsbetrag von mindestens 0.000 € vorhanden vor- handen ist. . Bei einer teilweisen Kündigung entnehmen wir den aus- zuzahlenden Betrag dem Vertragsguthaben. Dabei er- folgt die Entnahme aus den Fonds entsprechend der Aufteilung des Fondsguthabens auf die Fonds. Es wird gemäß § 4 Absatz (10) umgeschichtet. Bei einer teilweisen Kündigung gelten die folgenden Re- gelungen nur für den gekündigten Vertragsteil.

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