Common use of Telefoniedienstleistungen Clause in Contracts

Telefoniedienstleistungen. 16.1 Die Erbringung von Telefondienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung eines allgemeinen Netzzugangs zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz, den der Kunde zum Anschluss von Telefon, Telefax, Datenübertra- gungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommu- nikationseinrichtungen nutzen kann und mit dessen Hilfe er Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen kann. 16.2 Sofern der Kunde über keine Teilnehmerrufnummer verfügt oder seine bestehende Nummer nicht behalten will, teilt SWK dem Kunden eine Teilnehmerrufnummer mit. SWK bzw. Subunternehmer der SWK sind als Teilnehmernetzbetreiber zugleich auch Verbindungsbetreiber des Kunden; eine Ver- bindung über Call-by-Call oder Pre-Selection mit anderen Verbindungsnetzbetreibern ist nicht möglich. 16.3 SWK stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung des Telefonan- schlusses zu den in den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen genannten Verbindungen, Leis- tungsmerkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeit bereit. Die Bereitstellung erfasst vor allem die Bereitstellung von Kupfer- oder glasfaserbasierten Teilnehmeranschlussleitung (TAL-basiert) sowie die darauf basierende Bereitstellung eines Telefonanschlusses zur Erbringung von Sprachkommu- nikationsleistungen. 16.4 Kostenpflichtige Mehrwertdiensterufmummern werden blockiert und sind nicht für Kunden verfügbar. 16.5 Alle Telefonieflatratetarife sind für eine marktübliche Nut- zung von Telefonanschlüssen konzipiert („fair use policy“). Sie können nicht von Unternehmen gebucht werden, deren Geschäftszweck auf der Primärnutzung von Telefonver- bindungen beruht. Hierzu zählen insbesondere Call Center, Telefonvermarkter u.ä. Unternehmen. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass keine marktunübliche Nutzung vorliegt bzw. er nicht unter die genannten Unternehmensgruppen fällt. Sollte eine übermäßige Nutzung festgestellt werden, sind die Stadtwerke berechtigt, den Anschluss oder die entsprechende Funktionalität innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

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Samples: Telecommunications Services Agreement, Telecommunications

Telefoniedienstleistungen. 16.1 Die Erbringung von Telefondienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung eines allgemeinen Netzzugangs zu einem öffentlichen TelekommunikationsnetzA. Allgemeine und technische Merkmale des Sprachanschlusses, den der Kunde zum Anschluss von Telefonsowie Notrufe bei Stromausfall Sofern beauftragt, Telefax, Datenübertra- gungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommu- nikationseinrichtungen nutzen kann und mit dessen Hilfe er Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen kann. 16.2 Sofern der Kunde über keine Teilnehmerrufnummer verfügt oder seine bestehende Nummer nicht behalten will, teilt SWK überlässt nordischnet dem Kunden eine Teilnehmerrufnummer mit. SWK bzw. Subunternehmer der SWK sind als Teilnehmernetzbetreiber zugleich auch Verbindungsbetreiber des Kunden; eine Ver- bindung über Call-by-Call oder Pre-Selection mit anderen Verbindungsnetzbetreibern ist nicht möglich. 16.3 SWK stellt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Möglichkeiten. nordischnet hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. In der Regel überlässt nordischnet die Sprachan­ schlüsse in paketvermittelnder Technik (VoIP), wobei der Kunde mittels der je nach Produktauswahl des Kunden von nordischnet überlassenen oder eigenen CPE die kundeneigenen analogen Telekommunikations-Endgeräte anschalten und eingehende sowie abgehende Sprachverbindungen führen kann. Dabei kann es gegenüber der leitungsvermittelnden ISDN-Technik vereinzelt zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Analoge Datendienste stehen daher ebenso wenig zur Verfügung, wie ein ISDN-D-Kanal. Ferner ist es nicht möglich, Telefaxe nach den Standards G3-modifiziert und G4 zu versenden. Außerdem können folgende Meldeanlagen daher NICHT angeschaltet werden: Alarmanlagen Brandmeldeanlagen Fernabfragesysteme Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies ausdrücklich bei der Be­ stellung des Telefonan- schlusses zu den in den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen genannten VerbindungenKunden erwähnt und deren Funktion von nordischnet bestätigt werden. Aufgrund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen/Endgeräte (z.B. FritzBox, Leis- tungsmerkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeit bereitGenexisbox, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Die Bereitstellung erfasst vor allem Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Nordischnet empfiehlt deshalb das Vorhalten eines Mobilfunktelefons mit entsprechendem Mobilfunktarif. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Bereitstellung von Kupfer- oder glasfaserbasierten Teilnehmeranschlussleitung (TAL-basiert) sowie die darauf basierende Bereitstellung eines Telefonanschlusses zur Erbringung von Sprachkommu- nikationsleistungen. 16.4 Kostenpflichtige Mehrwertdiensterufmummern werden blockiert und sind nicht für Kunden verfügbar. 16.5 Alle Telefonieflatratetarife sind für eine marktübliche Nut- zung von Telefonanschlüssen konzipiert („fair use policy“). Sie können nicht von Unternehmen gebucht Telefoniedienstleistung nur an dem Standort genutzt werden, deren Geschäftszweck auf an dem der Primärnutzung von Telefonver- bindungen beruht. Hierzu zählen insbesondere Call Center, Telefonvermarkter u.ä. Unternehmen. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass keine marktunübliche Nutzung vorliegt Anschluss geschaltet ist bzw. er nicht unter die genannten Unternehmensgruppen fällt. Sollte eine übermäßige Nutzung festgestellt werden, sind die Stadtwerke berechtigt, den Anschluss oder die entsprechende Funktionalität innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigender als Anschaltestandort vereinbart wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Telefoniedienstleistungen. 16.1 Die Erbringung von Telefondienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung Zurverfügungstel- lung eines allgemeinen Netzzugangs zu einem öffentlichen TelekommunikationsnetzTelekommunika- tionsnetz, den der Kunde zum Anschluss von Telefon, Telefax, Datenübertra- gungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommu- nikationseinrichtungen Telekommunikationseinrichtun- gen nutzen kann und mit dessen Hilfe er Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen kann. 16.2 Sofern der Kunde über keine Teilnehmerrufnummer verfügt oder seine bestehende beste- hende Nummer nicht behalten will, teilt SWK ZEAG dem Kunden eine Teilnehmerrufnummer Teilnehmer- rufnummer mit. SWK ZEAG bzw. die Subunternehmer der SWK ZEAG sind als Teilnehmernetzbetreiber Teilneh- mernetzbetreiber zugleich auch Verbindungsbetreiber des Kunden; eine Ver- bindung über Call-by-Call oder Pre-Selection mit anderen Verbindungsnetzbetreibern Verbindungsnetz- betreibern ist nicht möglich. 16.3 SWK ZEAG stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mög- lichkeiten die Nutzung des Telefonan- schlusses Telefonanschlusses zu den jeweiligen produktspe- zifischen in den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen der Leistungsbeschreibung genannten Verbindungen, Leis- tungsmerkmalen Leistungs- merkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeit Durchlasswahrscheinlichkeiten bereit. Die Bereitstellung erfasst vor allem die Bereitstellung von Kupfer- kupfer- oder glasfaserbasierten Teilnehmeranschlussleitung Teil- nehmeranschlussleitung (TAL-basiert) sowie die darauf basierende Bereitstellung Bereitstel- lung eines Telefonanschlusses zur Erbringung von Sprachkommu- nikationsleistungenSprachkommunikationsleis- tungen. 16.4 Kostenpflichtige Mehrwertdiensterufmummern Soweit der Kunde Verbindungen zu Mehrwertdienstrufnummern in Anspruch nimmt, die nicht im Netz der ZEAG geschaltet sind und die somit von ZEAG in Drittnetzen gekauft werden blockiert und sind nicht für Kunden verfügbar. 16.5 Alle Telefonieflatratetarife sind für eine marktübliche Nut- zung von Telefonanschlüssen konzipiert („fair use policy“). Sie können nicht von Unternehmen gebucht werdenmüssen, deren Geschäftszweck verzichtet der Kunde gegenüber ZEAG auf der Primärnutzung von Telefonver- bindungen beruht. Hierzu zählen insbesondere Call Centerdas Recht, Telefonvermarkter u.ä. Unternehmenalle Leistungen in einer Rechnung abgerechnet zu erhalten. Der Kunde bestätigt ausdrücklicherteilt ZEAG bereits jetzt die Ermächtigung, dass keine marktunübliche Nutzung vorliegt bzwggf. er nicht unter über eine separate Rechnung auch alle Leistungen von dritten Anbietern bei ihm einzuziehen, die genannten Unternehmensgruppen fällt. Sollte eine übermäßige Nutzung festgestellt werden, sind die Stadtwerke berechtigt, der Kunde über den von ZEAG bereitgestellten Anschluss oder die entsprechende Funktionalität innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigenbei dritten Anbietern bezieht.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Nutzungsbedingungen (Agb) Für Internet Und Telefonie

Telefoniedienstleistungen. 16.1 Die Erbringung von Telefondienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung Zurverfügung- stellung eines allgemeinen Netzzugangs zu einem öffentlichen TelekommunikationsnetzTele- kommunikationsnetz, den der Kunde zum Anschluss von Telefon, Telefax, Datenübertra- gungs- Tele- fax und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommu- nikationseinrichtungen Telekommunikationseinrich- tungen nutzen kann und mit dessen Hilfe er Telekommunikationsverbindungen Telekommunikationsver- bindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen kann. 16.2 Sofern der Kunde über keine Teilnehmerrufnummer verfügt oder seine bestehende Nummer nicht behalten will, teilt SWK FairNetz dem Kunden eine ei- ne Teilnehmerrufnummer mit. SWK FairNetz bzw. die Subunternehmer der SWK FairNetz sind als Teilnehmernetzbetreiber zugleich auch Verbindungsbetreiber Verbindungs- betreiber des Kunden; eine Ver- bindung Verbindung über Call-by-Call oder Pre-Pre- Selection mit anderen Verbindungsnetzbetreibern Verbindungsnetzbetreiber ist nicht möglich. 16.3 SWK FairNetz stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen betriebli- chen Möglichkeiten die Nutzung des Telefonan- schlusses Telefonanschlusses zu den in den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen genannten Verbindungen, Leis- tungsmerkmalen Leistungsmerkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeit bereit. Die Bereitstellung erfasst vor allem die Bereitstellung von Kupfer- oder glasfaserbasierten glasfa- serbasierten Teilnehmeranschlussleitung (TAL-basiert) sowie die darauf basierende Bereitstellung eines Telefonanschlusses zur Erbringung von Sprachkommu- nikationsleistungenSprachkommunikationsleistungen. 16.4 Kostenpflichtige Mehrwertdiensterufmummern Soweit der Kunde Verbindungen zu Mehrwertdienstrufnummern in Anspruch nimmt, die nicht im Netz der FairNetz geschaltet sind und diese somit von FairNetz in Drittnetzen gekauft werden blockiert und sind nicht für Kunden verfügbar. 16.5 Alle Telefonieflatratetarife sind für eine marktübliche Nut- zung von Telefonanschlüssen konzipiert („fair use policy“). Sie können nicht von Unternehmen gebucht werdenmuss, deren Geschäftszweck verzichtet der Kunde gegenüber FairNetz auf der Primärnutzung von Telefonver- bindungen beruht. Hierzu zählen insbesondere Call Centerdas Recht, Telefonvermarkter u.ä. Unternehmenalle Leistungen in einer Rechnung abgerechnet zu erhalten. Der Kunde bestätigt ausdrücklicherteilt FairNetz bereits jetzt die Ermächtigung, dass keine marktunübliche Nutzung vorliegt bzwggf. er nicht unter über eine separate Rechnung auch alle Leistungen von dritten Anbietern bei ihm einzuziehen, die genannten Unternehmensgruppen fällt. Sollte eine übermäßige Nutzung festgestellt werden, sind die Stadtwerke berechtigt, über den von FairNetz bereitgestellten Anschluss oder die entsprechende Funktionalität innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigenbei dritten Anbietern bezieht.

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Samples: Telecommunications

Telefoniedienstleistungen. 16.1 Die Erbringung (1) Goetel gewährt dem Kunden bei Buchung eines entsprechenden Tarifs für die Dauer des Vertrages einen Zugang zu den Telefoniedienstleistungen der Goetel (nachfolgend „Telefonieanschluss“). (2) Nicht zum Leistungsumfang des Telefonanschlusses gehört die Möglichkeit des Anschlusses von Telefondienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung eines allgemeinen Netzzugangs Hausnotrufgeräten. (3) Es ist dem Kunden untersagt, über seinen Telefonanschluss unerlaubte Werbung zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetzbetreiben oder zu versenden und auch sonst jede unzumutbare Belästigung Dritter unterlassen, den Dritter zu unterlassen wie insbesondere, aber nicht abschlie- ßend das Durchführen von Massenkommunikation beispielsweise in Form der Versendung von Massen-Faxnachrichten . (4) Hat der Kunde zum Anschluss eine Goetel-Flatrate gebucht, ist er nicht berechtigt, Verbin- dungen zu Rufnummern aufzubauen, sofern deren Zweck nicht dem AuЫau von Telefon, Telefax, Datenübertra- gungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommu- nikationseinrichtungen nutzen kann und mit dessen Hilfe er Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Anschlüssen herstellen kannTeilnehmern (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer oder auch Verbin- dungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält.) sowie der Nutzung von Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Internet by Call usw. dient. Ferner ist die Nutzung der Telefon-Flatrate zur Durchführung von Massen- kommunikation wie z. B. Call-Center-Aktionen nicht gestattet. 16.2 Sofern der Kunde über keine Teilnehmerrufnummer verfügt oder seine bestehende Nummer nicht behalten will, teilt SWK dem Kunden eine Teilnehmerrufnummer mit. SWK bzw. Subunternehmer der SWK sind als Teilnehmernetzbetreiber zugleich auch Verbindungsbetreiber (5) Im Falle des Kunden; eine Ver- bindung über Call-by-Call oder Pre-Selection mit anderen Verbindungsnetzbetreibern Missbrauchs ist nicht möglich. 16.3 SWK stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung des Telefonan- schlusses zu den in den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen genannten Verbindungen, Leis- tungsmerkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeit bereit. Die Bereitstellung erfasst vor allem die Bereitstellung von Kupfer- oder glasfaserbasierten Teilnehmeranschlussleitung (TAL-basiert) sowie die darauf basierende Bereitstellung eines Telefonanschlusses zur Erbringung von Sprachkommu- nikationsleistungen. 16.4 Kostenpflichtige Mehrwertdiensterufmummern werden blockiert und sind nicht für Kunden verfügbar. 16.5 Alle Telefonieflatratetarife sind für eine marktübliche Nut- zung von Telefonanschlüssen konzipiert („fair use policy“). Sie können nicht von Unternehmen gebucht werden, deren Geschäftszweck auf der Primärnutzung von Telefonver- bindungen beruht. Hierzu zählen insbesondere Call Center, Telefonvermarkter u.ä. Unternehmen. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass keine marktunübliche Nutzung vorliegt bzw. er nicht unter die genannten Unternehmensgruppen fällt. Sollte eine übermäßige Nutzung festgestellt werden, sind die Stadtwerke Goetel berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/ oder fristlos zu kündigen und zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen. Ferner ist die entsprechende Funktionalität innerhalb Nutzung der Telefon-Flatrate zur Durchführung von 30 Tagen Massenkommunikation, wie z. B. Call-Center-Aktionen nicht gestattet. (6) Neben den Verbindungsleistungen der Goetel kann der Kunde Verbindungen zu bzw. Dienste über Sonderrufnummern von Diensteanbietern (0900er-Nummern, 118xy, 0181...9) nutzen, wenn und soweit zwischen den Dritten Anbietern und Goetel die Zusammenschaltung der Verbindungsnetze der Dritten mit dem Netz der Goetel oder eine sonstige Zusammenschaltung vereinbart ist. Diese Verbindungsleistungen zu den vorgenannten Sonderrufnummern sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Insoweit kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Diensteanbieter zustande (sog. Offline-Billing). (7) Für Verbindungsleistungen von Diensteanbietern im Offline-Billing erhält der Kunde neben der Rechnung der Goetel eine zweite Rechnung. Eine der Goetel erteilte Einzugsermächtigung berechtigt diese auch zum Monatsende Einzug der entspre- chenden Forderungen der Diensteanbieter. Im Falle von Nichtzahlung erfolgen Mahnungen und ein etwaig durchzuführendes Inkasso seitens der Dienstean- bieter oder deren Erfüllungsgehilfen. (8) Goetel behält sich vor, einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu kündigensperren. (9) Goetel weist den Kunden darauf hin, dass a) gegebenenfalls die Leistungen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen können, wenn dies durch technische Gegebenheiten anderer Netzbetreiber und der vom Verbindungsziel beim Teilnehmer eingesetzten Endeinrichtungen bedingt ist. Verbindungen ins Ausland, zu Mobilfunknetzen und zu Sonderrufnummern werden nur hergestellt, soweit dies mit internationalen Vertragspartnern und anderen Tele- fongesellschaften vereinbart wurde, b) die Rufnummerngassen und Xxxxxx den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen sind. c) die Nutzung nomadisierender Rufnummern nicht gestattet ist. d) das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 bei einem Stromausfall gegebenen- falls nicht möglich ist. e) bei unerlaubter Änderung der Konfiguration des eingesetzten Routers bzw. der Nutzung des Gerätes an anderen als den vertraglich vereinbarten Standorten die Notrutfunktion gar nicht oder aber nur eingeschränkt zur Verfügung stehen kann, da die Möglichkeit der korrekten Zuordnung nicht mehr möglich ist. f) Preselection, d.h. die Vorauswahl eines Verbindungsnetzbetreibers durch den Einsatz einer speziellen Nummer durch den Kunden ausgeschlossen ist. (10) Die von Goetel bereitgestellten Telefondienste enthalten grundsätzlich eine Rufnummer, die der entsprechenden Telefonleitung zugeordnet ist. Je nachdem, welcher Router und welcher Tarif gebucht werden, kann optional eine /mehrere Rufnummern gegen zusätzliches Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preis- liste hinzugebucht wird. Sofern die technischen Voraussetzungen für mehrere Rufnummern besteht und der Kunde diese Option bucht, kann er zeitgleich mit mehreren Rufnummern telefonieren. (11) Mit dem Telefoniedienst der Goetel sind, abhängig vom beim Kunden einge- setzten Router, sowohl analoge Telefone als auch ISDN-Telefone oder Telefon- anlagen nutzbar. (12) Goetel ermöglicht nicht die Nutzung von Daten-Modems oder ISDN-Endgeräten o.ä. zur Datenübertragung. (13) Goetel ermöglicht dem Kunden auf Wunsch die Rufnummernportierung von dem bisherigen Anbieter zu Goetel. Detail hierzu sind der nachfolgenden Zitfer 7 zu entnehmen. (14) Goetel bietet dem Kunden die Möglichkeit, Rufnummern (ggf. gegen geson- dertes Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste) zu unterdrücken. Sofern der Kunde nicht eine ständige Rufnummernunterdrückung beauftragt hat, wird bei abgehenden Verbindungen die eigene Rufnummer an den angerufenen Anschluss übermittelt. Eine Einzelfall-Rufnummernunterdrückung ist möglich, es sei denn, es werden Notrufnummern angewählt. (15) Eine Rufumleitung ist (ggf. gegen gesondertes Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste) möglich zu einer beliebigen dritten Nummer im gleichen Ortsnetzbereich. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Weiterschaltung sicherzu- stellen, dass der Anschlussberechtigte, auf den die Anrufe weitergeleitet werden, mit dieser Weiterschaltung einverstanden ist. (16) Dem Kunden stehen zudem (ggf. gegen gesondertes Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste) die folgenden weiteren Optionen otfen: a) Anklopfen b) Rückfragen / Makeln c) Telefonbucheintrag / auf gesonderten Antrag hin für gedruckte oder elektroni- sche Teilnehmerverzeichnisse; Änderungen können zusätzliche Kosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste hervorrufen d) Inverssuche / dem Kunden steht die Möglichkeit des Widerspruchs zu / Änderungen können zusätzliche Kosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste hervorrufen e) Fax Unterstützung mittels G 711A f) Individuelle Sperre einzelner Rufnummern (17) Goetel ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Gesetze zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) Daten des Kunden in Bezug auf die Verbindung zum Netz der Goetel auch aus dem Gerät des Kunden zu erheben und zu verwenden, um Störungen oder Fehler an Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzu- grenzen oder zu beseitigen.

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Samples: Telecommunications

Telefoniedienstleistungen. 16.1 15.1 Die Erbringung von Telefondienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung eines allgemeinen Netzzugangs zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz, den der Kunde zum Anschluss von Telefon, Telefax, Datenübertra- gungs- Datenübertragungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommu- nikationseinrichtungen Telekommunikationseinrichtungen nutzen kann und mit dessen Hilfe er Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen kann. 16.2 15.2 Sofern der Kunde über keine Teilnehmerrufnummer verfügt oder seine bestehende Nummer nicht behalten will, teilt SWK hildenMedia dem Kunden eine Teilnehmerrufnummer mit. SWK bzw. Subunternehmer der SWK sind hildenMedia ist als Teilnehmernetzbetreiber zugleich auch ausschließlicher Verbindungsbetreiber des Kunden; eine Ver- bindung Verbindung über Call-by-Call oder Pre-Selection mit anderen Verbindungsnetzbetreibern ist nicht möglich. 16.3 SWK 15.3 hildenMedia stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung des Telefonan- schlusses Telefonanschlusses zu den in den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen Leistungsbeschreibung genannten Verbindungen, Leis- tungsmerkmalen Leistungsmerkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeit bereit. Die Bereitstellung erfasst vor allem erfaßt die Bereitstellung von Kupfer- oder glasfaserbasierten Teilnehmeranschlussleitung (TAL-basiert) sowie die darauf basierende Bereitstellung eines Telefonanschlusses zur Erbringung von Sprachkommu- nikationsleistungenSprachkommunikationsleistungen. 16.4 Kostenpflichtige Mehrwertdiensterufmummern 15.4 Soweit der Kunde Verbindungen zu Mehrwertdienstrufnummern in Anspruch nimmt, die nicht im Netz der hildenMedia geschaltet sind und diese somit von hildenMedia von Drittnetzen gekauft werden blockiert und sind nicht für Kunden verfügbar. 16.5 Alle Telefonieflatratetarife sind für eine marktübliche Nut- zung von Telefonanschlüssen konzipiert („fair use policy“). Sie können nicht von Unternehmen gebucht werdenmuss, deren Geschäftszweck verzichtet der Kunde gegenüber hildenMedia auf der Primärnutzung von Telefonver- bindungen beruht. Hierzu zählen insbesondere Call Centerdas Recht, Telefonvermarkter u.ä. Unternehmenalle Leistungen in einer Rechnung abgerechnet zu erhalten. Der Kunde bestätigt ausdrücklicherteilt hildenMedia bereits jetzt die Ermächtigung, dass keine marktunübliche Nutzung vorliegt bzwggf. er nicht unter über eine separate Rechnung auch alle Leistungen von dritten Anbietern bei ihm einzuziehen, die genannten Unternehmensgruppen fällt. Sollte eine übermäßige Nutzung festgestellt werden, sind die Stadtwerke berechtigt, über den von hildenMedia bereitgestellten Anschluss oder die entsprechende Funktionalität innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigenbei dritten Anbietern bezieht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen

Telefoniedienstleistungen. 16.1 Die Erbringung (1) Goetel gewährt dem Kunden bei Buchung eines entsprechenden Tarifs für die Dauer des Vertrages einen Zugang zu den Telefoniedienstleistungen der Goetel (nachfolgend „Telefonieanschluss“). (2) Nicht zum Leistungsumfang des Telefonanschlusses gehört die Möglichkeit des Anschlusses von Telefondienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung eines allgemeinen Netzzugangs Hausnotrufgeräten. (3) Es ist dem Kunden untersagt, über seinen Telefonanschluss unerlaubte Werbung zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetzbetreiben oder zu versenden und auch sonst jede unzumutbare Belästigung Dritter unterlassen, den Dritter zu unterlassen wie insbesondere, aber nicht abschließend das Durchführen von Massenkommunikation beispiels- weise in Form der Versendung von Massen-Faxnachrichten . (4) Hat der Kunde zum Anschluss eine Goetel-Flatrate gebucht, ist er nicht berechtigt, Verbin- dungen zu Rufnummern aufzubauen, sofern deren Zweck nicht dem AuЫau von Telefon, Telefax, Datenübertra- gungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommu- nikationseinrichtungen nutzen kann und mit dessen Hilfe er Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Anschlüssen herstellen kannTeilnehmern (z. B. Mehrwert- dienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer oder auch Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält.) sowie der Nutzung von Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Internet by Call usw. dient. Ferner ist die Nutzung der Telefon-Flatrate zur Durchführung von Massenkommunikation wie z. B. Call-Center-Aktionen nicht gestattet. 16.2 Sofern der Kunde über keine Teilnehmerrufnummer verfügt oder seine bestehende Nummer nicht behalten will, teilt SWK dem Kunden eine Teilnehmerrufnummer mit. SWK bzw. Subunternehmer der SWK sind als Teilnehmernetzbetreiber zugleich auch Verbindungsbetreiber (5) Im Falle des Kunden; eine Ver- bindung über Call-by-Call oder Pre-Selection mit anderen Verbindungsnetzbetreibern Missbrauchs ist nicht möglich. 16.3 SWK stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung des Telefonan- schlusses zu den in den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen genannten Verbindungen, Leis- tungsmerkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeit bereit. Die Bereitstellung erfasst vor allem die Bereitstellung von Kupfer- oder glasfaserbasierten Teilnehmeranschlussleitung (TAL-basiert) sowie die darauf basierende Bereitstellung eines Telefonanschlusses zur Erbringung von Sprachkommu- nikationsleistungen. 16.4 Kostenpflichtige Mehrwertdiensterufmummern werden blockiert und sind nicht für Kunden verfügbar. 16.5 Alle Telefonieflatratetarife sind für eine marktübliche Nut- zung von Telefonanschlüssen konzipiert („fair use policy“). Sie können nicht von Unternehmen gebucht werden, deren Geschäftszweck auf der Primärnutzung von Telefonver- bindungen beruht. Hierzu zählen insbesondere Call Center, Telefonvermarkter u.ä. Unternehmen. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass keine marktunübliche Nutzung vorliegt bzw. er nicht unter die genannten Unternehmensgruppen fällt. Sollte eine übermäßige Nutzung festgestellt werden, sind die Stadtwerke Goetel berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/oder fristlos zu kündigen und zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen. Ferner ist die entsprechende Funktionalität innerhalb Nutzung der Telefon-Flatrate zur Durchführung von 30 Tagen Massenkommuni- kation, wie z. B. Call-Center-Aktionen nicht gestattet. (6) Neben den Verbindungsleistungen der Goetel kann der Kunde Verbin- dungen zu bzw. Dienste über Sonderrufnummern von Diensteanbietern (0900er-Nummern, 118xy, 0181...9) nutzen, wenn und soweit zwischen den Dritten Anbietern und Goetel die Zusammenschaltung der Verbindungsnetze der Dritten mit dem Netz der Goetel oder eine sonstige Zusammenschaltung vereinbart ist. Diese Verbindungsleistungen zu den vorgenannten Sonder- rufnummern sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Insoweit kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Diensteanbieter zustande (sog. Offline-Billing). (7) Für Verbindungsleistungen von Diensteanbietern im Offline-Billing erhält der Kunde neben der Rechnung der Goetel eine zweite Rechnung. Eine der Goetel erteilte Einzugsermächtigung berechtigt diese auch zum Monatsende Einzug der entspre- chenden Forderungen der Diensteanbieter. Im Falle von Nichtzahlung erfolgen Mahnungen und ein etwaig durchzuführendes Inkasso seitens der Dienstean- bieter oder deren Erfüllungsgehilfen. (8) Goetel behält sich vor, einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu kündigensperren. (9) Goetel weist den Kunden darauf hin, dass a) gegebenenfalls die Leistungen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen können, wenn dies durch technische Gegebenheiten anderer Netzbetreiber und der vom Verbindungsziel beim Teilnehmer eingesetzten Endeinrichtungen bedingt ist. Verbindungen ins Ausland, zu Mobilfunknetzen und zu Sonderrufnummern werden nur hergestellt, soweit dies mit internationalen Vertragspartnern und anderen Telefongesellschaften vereinbart wurde, b) die Rufnummerngassen und Xxxxxx den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen sind. c) die Nutzung nomadisierender Rufnummern nicht gestattet ist. d) das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 bei einem Stromausfall gegebe- nenfalls nicht möglich ist. e) bei unerlaubter Änderung der Konfiguration des eingesetzten Routers bzw. der Nutzung des Gerätes an anderen als den vertraglich vereinbarten Stand- orten die Notrutfunktion gar nicht oder aber nur eingeschränkt zur Verfügung stehen kann, da die Möglichkeit der korrekten Zuordnung nicht mehr möglich ist. f) Preselection, d.h. die Vorauswahl eines Verbindungsnetzbetreibers durch den Einsatz einer speziellen Nummer durch den Kunden ausgeschlossen ist. (10) Die von Goetel bereitgestellten Telefondienste enthalten grundsätzlich eine Rufnummer, die der entsprechenden Telefonleitung zugeordnet ist. Je nachdem, welcher Router und welcher Tarif gebucht werden, kann optional eine /mehrere Rufnummern gegen zusätzliches Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste hinzugebucht wird. Sofern die technischen Vorausset- zungen für mehrere Rufnummern besteht und der Kunde diese Option bucht, kann er zeitgleich mit mehreren Rufnummern telefonieren. AU PK AGB / gultig ab Januar 2023 (11) Mit dem Telefoniedienst der Goetel sind, abhängig vom beim Kunden einge- setzten Router, sowohl analoge Telefone als auch ISDN-Telefone oder Telefon- anlagen nutzbar. (12) Goetel ermöglicht nicht die Nutzung von Daten-Modems oder ISDN-Endge- räten o.ä. zur Datenübertragung. (13) Goetel ermöglicht dem Kunden auf Wunsch die Rufnummernportierung von dem bisherigen Anbieter zu Goetel. Detail hierzu sind der nachfolgenden Zitfer 7 zu entnehmen. (14) Goetel bietet dem Kunden die Möglichkeit, Rufnummern (ggf. gegen geson- dertes Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste) zu unterdrücken. Sofern der Kunde nicht eine ständige Rufnummernunterdrückung beauftragt hat, wird bei abgehenden Verbindungen die eigene Rufnummer an den angerufenen Anschluss übermittelt. Eine Einzelfall-Rufnummernunterdrückung ist möglich, es sei denn, es werden Notrufnummern angewählt. (15) Eine Rufumleitung ist (ggf. gegen gesondertes Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste) möglich zu einer beliebigen dritten Nummer im gleichen Ortsnetzbereich. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Weiterschaltung sicherzu- stellen, dass der Anschlussberechtigte, auf den die Anrufe weitergeleitet werden, mit dieser Weiterschaltung einverstanden ist. (16) Dem Kunden stehen zudem (ggf. gegen gesondertes Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste) die folgenden weiteren Optionen otfen: a) Anklopfen b) Rückfragen / Makeln c) Telefonbucheintrag / auf gesonderten Antrag hin für gedruckte oder elekt- ronische Teilnehmerverzeichnisse; Änderungen können zusätzliche Kosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste hervorrufen d) Inverssuche / dem Kunden steht die Möglichkeit des Widerspruchs zu / Änderungen können zusätzliche Kosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste hervorrufen e) Fax Unterstützung mittels G 711A f) Individuelle Sperre einzelner Rufnummern (17) Goetel ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Gesetze zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) Daten des Kunden in Bezug auf die Verbindung zum Netz der Goetel auch aus dem Gerät des Kunden zu erheben und zu verwenden, um Störungen oder Fehler an Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen.

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Samples: Telecommunications