Telefoniedienstleistungen. 16.1 Die Erbringung von Telefondienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung eines allgemeinen Netzzugangs zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz, den der Kunde zum Anschluss von Telefon, Telefax, Datenübertragungs- und son- stigen bestimmungsgemäßen Telekommunikationseinrichtungen nutzen kann und mit dessen Hilfe er Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen kann. 16.2 Sofern der Kunde über keine Teilnehmerrufnummer verfügt oder seine beste- hende Nummer nicht behalten will, teilt COM-IN dem Kunden eine Teilnehmerruf- nummer mit. COM-IN bzw. die Subunternehmer der COM-IN sind als Teilnehmer- netzbetreiber zugleich auch Verbindungsbetreiber des Kunden; eine Verbindung zu 0900-Nummern, über Call-by-Call oder Pre-Selection mit anderen Verbin- dungsnetzbetreiber ist nicht möglich. 16.3 COM-IN stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Mög- lichkeiten die Nutzung des Telefonanschlusses zu den jeweiligen produktspe- zifischen Verbindungen, Leistungsmerkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeit bereit. 16.4 Soweit der Kunde Verbindungen zu Mehrwertdienstrufnummern in Anspruch nimmt, die nicht im Netz der COM-IN geschaltet sind und diese somit von COM-IN in Drittnetzen gekauft werden müssen, verzichtet der Kunde gegenüber COM-IN auf das Recht, alle Leistungen in einer Rechnung abgerechnet zu erhalten. Der Kunde erteilt COM-IN bereits jetzt die Ermächtigung, ggf. über eine separate Rechnung auch alle Leistungen von dritten Anbietern bei ihm einzuziehen, die er über den von COM-IN bereitgestellten Anschluss bei dritten Anbietern bezieht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Telefoniedienstleistungen. 16.1 Die Erbringung von Telefondienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung eines allgemeinen Netzzugangs zu einem ei- nem öffentlichen Telekommunikationsnetz, den der Kunde zum Anschluss von Telefon, Telefax, Datenübertragungs- und son- stigen sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommunikationseinrichtungen Telekommunikationseinrich- tungen nutzen kann und mit dessen Hilfe er Telekommunikationsverbindungen Telekommunika- tionsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen An- schlüssen herstellen kann.
16.2 Sofern der Kunde über keine Teilnehmerrufnummer verfügt oder seine beste- hende bestehende Nummer nicht behalten will, teilt COM-IN SWOE dem Kunden eine Teilnehmerruf- nummer Teilnehmerrufnummer mit. COM-IN SWOE bzw. die Subunternehmer der COM-IN SWOE sind als Teilnehmer- netzbetreiber zugleich auch Verbindungsbetreiber des KundenKun- den; eine Verbindung zu 0900-Nummern, über Call-by-Call oder Pre-Selection mit anderen Verbin- dungsnetzbetreiber Verbindungsnetzbetreibern ist nicht möglich.
16.3 COM-IN SWOE stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Mög- lichkeiten Möglichkeiten die Nutzung des Telefonanschlusses Telefonanschlus- ses zu den jeweiligen produktspe- zifischen produktspezifischen Leistungsbeschrei- bung genannten Verbindungen, Leistungsmerkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeit bereit. Die Bereitstellung erfasst vor allem die Bereitstellung von Kupfer- oder Glasfaser ba- sierten Teilnehmeranschlussleitung (TAL-basiert) sowie die darauf basierende Bereitstellung eines Telefonanschlusses zur Erbringung von Sprachkommunikationsleistungen.
16.4 Soweit der Kunde Verbindungen zu Mehrwertdienstrufnummern in Mehrwertdienstrufnum- mern Anspruch nimmt, die nicht im Netz der COM-IN geschaltet SWOE geschal- tet sind und diese somit von COM-IN SWOE in Drittnetzen gekauft werden müssenmuss, verzichtet der Kunde gegenüber COM-IN SWOE auf das Recht, alle Leistungen in einer Rechnung abgerechnet zu erhaltener- halten. Der Kunde erteilt COM-IN SWOE bereits jetzt die ErmächtigungErmächti- gung, ggf. über eine separate Rechnung auch alle Leistungen von dritten Anbietern bei ihm einzuziehen, die er über den von COM-IN SWOE bereitgestellten Anschluss bei dritten Anbietern bezieht.
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Samples: Telecommunications
Telefoniedienstleistungen. 16.1 14.1 Die Erbringung von Telefondienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung eines allgemeinen Netzzugangs zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz, den der Kunde zum Anschluss von Telefon, Telefax, Datenübertragungs- und son- stigen sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommunikationseinrichtungen nutzen kann und mit dessen Hilfe er Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen kann.
16.2 14.2 Sofern der Kunde über keine Teilnehmerrufnummer verfügt oder seine beste- hende bestehende Nummer nicht behalten will, teilt COM-IN AVAC dem Kunden eine Teilnehmerruf- nummer Teilnehmerrufnummer mit. COM-IN AVAC bzw. die Subunternehmer der COM-IN AVAC sind als Teilnehmer- netzbetreiber Teilnehmernetzbetreiber zugleich auch Verbindungsbetreiber des Kunden; eine . Eine Verbindung zu 0900-Nummern, über Call-by-Call oder Pre-Selection mit anderen Verbin- dungsnetzbetreiber ist Verbindungsnetzbetreibern nicht möglich.
16.3 COM-IN 14.3 AVAC stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Mög- lichkeiten Möglichkeiten die Nutzung des Telefonanschlusses zu den in der jeweiligen produktspe- zifischen produktspezifischen Leistungsbeschreibung genannten Verbindungen, Leistungsmerkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeit Durchlasswahrscheinlichkeiten bereit. Die Bereitstellung erfasst vor allem die Bereitstellung eines glasfaserbasierten Hausübergabepunktes (HÜP) sowie die darauf basierende Bereitstellung eines Telefonanschlusses zur Erbringung von Sprachkommunikationsleistungen.
16.4 14.4 Soweit der Kunde Verbindungen zu Mehrwertdienstrufnummern in Anspruch nimmt, die nicht im Netz der COM-IN AVAC geschaltet sind und diese somit von COM-IN AVAC in Drittnetzen gekauft werden müssen, verzichtet der Kunde gegenüber COM-IN AVAC auf das Recht, alle Leistungen in einer Rechnung abgerechnet zu erhalten. Der Kunde erteilt COM-IN AVAC bereits jetzt die Ermächtigung, ggf. über eine separate Rechnung auch alle Leistungen von dritten Anbietern bei ihm einzuziehen, die er über den von COM-IN AVAC bereitgestellten Anschluss bei dritten Anbietern bezieht.
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Samples: Telecommunications