Terminverschiebung. Die Verschiebung eines vereinbarten Kampagnenstarts ist nur in Textform möglich bis fünf Werktage bis 14:00 Uhr vor dem zunächst vereinbarten Veröffent- lichungstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Verfügbarkeiten. Für den neuen Insertionszeitpunkt gelten die jeweiligen aktuellen Konditionen und Preise, die im Internet veröffentlicht sind.
Terminverschiebung. Die schriftliche Verschiebung eines vereinbarten Aufschaltungs-Zeitpunktes ist nur bis 11 Arbeitstage vor dem zunächst vereinbarten Aufschaltungstermin möglich und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten.
Terminverschiebung. Der Mieter kann die Buchung aus beliebigem Grund ohne Zusatzkosten einmal um maximal 3 Monate verschieben. Für den Ersatztermin entfällt die Schlechtwetterversicherung und die Möglichkeit der Terminstornierung. Die Terminverschiebung muss dem Vermieter spätestens 4 Tage vor dem gebuchten Termin schriftlich mitgeteilt werden. Ist die ursprünglich gebuchte Hüpfburg für den Ersatztermin nicht mehr verfügbar, so kann der Mieter eine kleinere freie Hüpfburg zum vereinbarten Mietpreis wählen oder sich für eine größere freie Hüpfburg zum jeweils gültigen höheren Mietpreis dieser Burg entscheiden.
Terminverschiebung. Anbieter akzeptiert Terminverschiebbungen von Bereitstellungen, Änderungen oder Kündigungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Eingang der Bestellung.
Terminverschiebung. Anbieter akzeptiert Terminverschiebungen von Bestellungen oder Kündigungen, sofern diese mit Vorlauf von mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Bereitstellungszeitfednster oder Kündigungstermin über die vereinbarte Schnittstelle bei Anbieter eingehen.
Terminverschiebung. Stadtwerke Schwedt GmbH akzeptiert Terminverschiebungen von Bestellungen oder Kündigungen, sofern diese mit Vorlauf von mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Bereitstellungszeitfenster oder Kündigungstermin über die vereinbarte Schnittstelle bei Stadtwerke Schwedt GmbH eingehen.
Terminverschiebung. Stadtwerke Schwedt GmbH akzeptiert Terminverschiebbungen von Bereitstellungen, Änderungen oder Kündigungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Eingang der Bestellung.
Terminverschiebung. Die Verschiebung eines vereinbarten Kampagnenstarts durch den AG ist nur durch schriftliche Mitteilung - wenigstens in Textform - möglich und nur bis fünf Werktage vor dem zunächst vereinbarten Veröffentlichungstermin.
Terminverschiebung. Terminverschiebungen können an Werktagen Mo-Do 8:00 bis 18:00 und Fr 8:00 bis 16:00 bis zu 3 Werktage vor dem bestätigten Bereitstellungszeitfenster eingereicht werden. Bitte wählen Sie eines der Zeitfenster: Mo-Sa 8:00 bis 12:00 Uhr und Mo-Fr 12:00 bis 16:00 Uhr. • Es kann bei einer Terminverschiebung auch das Zeitfenster gewechselt werden. Terminverschiebungen werden akzeptiert, soweit es die betrieblichen Gegebenheiten des Leitungsträgers zulassen.
Terminverschiebung. Hierzu übermittelt EKPauf an EKPabg eine Terminverschiebungsanfrage gemäß Ziffer 2.11 der Anlage 3. Der Inhalt und der Aufbau einer Terminverschiebungsanfrage bestimmen sich nach Ziffer 2.11 der Anlage 3, wobei die Terminverschiebungsanfrage die im „Kann/Muss“ Feld als „Muss“ bezeichneten Inhalte enthalten muss. EKPabg antwortet auf die Terminverschiebungsanfrage von EKPauf innerhalb von 24 Stunden (bezogen auf Arbeitstage) mit einer Terminverschiebungsantwort, welche die im „Kann/Muss“ Feld als „Muss“ bezeichneten Inhalte enthalten muss. Eine Terminverschiebung ist erst nach Zugang der positiven Terminverschiebungsantwort von EKPabg bei EKPauf erfolgt. Ausschließlich EKPauf kann eine Terminverschiebungsanfrage stellen. EKPauf muss eine Terminverschiebungsanfrage unverzüglich stellen, sofern er von der Notwendigkeit hierzu Kenntnis erlangt, insbesondere wenn er von einem anderen, als dem ursprünglich vorabgestimmten Ausführungstermin Kenntnis erlangt. EKPabg kann die Terminverschiebungsanfrage nur unter Angabe eines der folgenden Gründe ablehnen: Unzumutbarkeit des Fortführens der Versorgung des Endkunden über den in der Vorabstimmungsantwort bestätigten Termin hinaus, insbesondere wegen Ausübens eines außerordentlichen Kündigungsrechts durch EKPabg, oder Unterschreitung einer gemäß Ziffer 2.11 der Anlage 3 zu beachtenden Vorlauffrist zum ursprünglich abgestimmten Wechseltermin oder fehlerhafte Angaben in der Terminverschiebungsanfrage.