Konditionen und Preise Musterklauseln

Konditionen und Preise. Wenn nicht anders vereinbart, gilt:
Konditionen und Preise. Die im Punkt 1 genannten Produkte und Dienstleistungen werden dem Kunden zu den gültigen Abgabepreisen (inkl. MWST) sowie der aktuell gültigen «Konditionenliste SOCAR Card für Privatkunden» in Rechnung gestellt. Der Kunde wird über jede Konditionsänderung schriftlich informiert. Vereinbarungen ge- mäss der «Konditionenliste SOCAR Card für Privatkunden“ gelten an allen an das SOCAR Card System angeschlossenen Akzeptanzstellen in der Schweiz und Liechtenstein.
Konditionen und Preise. Die im Punkt 1 genannten Produkte und Dienstleistungen werden dem Kunden zu den im Lieferland gültigen Abgabepreisen (inkl. MwSt.) in der Landeswährung zu den mit ihm vereinbarten Konditionen laut «Konditionenliste SOCAR Card für Firmenkunden» in Rechnung gestellt. Der Kunde wird über jede Konditionsände- rung schriftlich informiert. Vereinbarungen gemäss der «Konditionenliste SO- CAR Card für Firmenkunden» gelten an allen durch die an das SOCAR Card System angeschlossenen Akzeptanzstellen in der Schweiz und Liechtenstein.
Konditionen und Preise. Die Preise für Dienstleistungen der elektronischen Belegzustel- lung richten sich nach der jeweils gültigen Konditionenliste, die auch auf der Website der Bank (xxx.xxxx.xx) publiziert ist. Die Bank behält sich vor, die Preise und Konditionen jederzeit anzu- passen.
Konditionen und Preise. TNM gewährt den Kunden folgende Sonderkonditionen für die Ladeinfrastruktur: - Kostenloser Installationscheck - 14% Rabatt auf alle Mess- und Eichrechts konformen Ladestationen laut Preisliste. Beispiele aus der derzeit aktuellen Preisliste September 2020: o Business Lite View bis 22 kW: 1.599,00 EUR netto zzgl. MwSt. o Business Pro View bis 22 kW: 1.749,00 EUR netto zzgl. MwSt. Die aktuelle Preisliste wird, soweit sie nicht auf der homepage von TNM hinterlegt ist, degewo zur Verfügung gestellt. - Darüber hinaus erhalten Kunden bei Bedarf eine Ladekarte ohne monatliche Grundgebühr von TNM, damit sie sofort an den meisten der öffentlichen Ladestationen in Berlin sowie flächendeckend in Deutschland laden können. - Die Herstellergarantie für die Ladestation beträgt zwei Jahre. Der Kunde kann auf eigene Kosten eine Garantieverlängerung auf bis zu 5 Jahre erwerben. Die Konditionen für den Strombezug setzen sich aus einem Arbeitspreis pro kWh und einem Grundpreis zusammen. Der Arbeitspreis unterliegt dem Vorbehalt der Änderung, insbesondere infolge der Einführung oder Erhöhung von Steuern und/oder Abgaben (z.B. EEG Umlage) bzw. sich ändernder Energiepreise. Im Jahr 2020 beträgt der - Strom Arbeitspreis: 23,11 ct/kWh zzgl. MwSt. - Strom Grundpreis: 10,92 EUR pro Monat zzgl. MwSt. - AC-Ladungen mit bis zu 22 kW (ggf. auf 11 kW gedrosselt bei KfW-Förderung) - Typ 2 Anschluss („Mennekes-Stecker“) - Für Wand- und Pfahlmontage geeignet - Integrierter, MID zertifizierter kW-Zähler; mess- und eichrechtskonform - Kommunikation: GPRS/Ethernet - Bedienungsinterface: RFID - Netzanschluss:
Konditionen und Preise. Mindestabnahme monatlich 90x schwarz/weiss Prints/Kopien je 6 Cent Mindestabnahme monatlich 60x color Prints/Kopien je 35 Cent Sie zahlen nur den Verbrauchskostenanteil der gemachten Prints. Die Abrechnung der Mindestabnahme erfolgt monatlich im Voraus. Mehrprints über der Mindestabnahme werden quartalsweise im Nachhinein abgerechnet. Durchgeführte Scans werden lediglich zu einem ¼ des schwarz/weiß Preises berücksichtigt. Die gesetzlich vorgegebene Urheberrechtsabgabe wird einmalig erhoben und an den Nutzer berechnet. (siehe xxx.xxxxxxxxxxxx.xx) Sie werden per E‐mail/Fax aufgefordert die Zählerstände zu übermitteln. Unterbleibt dies wird eine Aufwandsentschädigung von 15 € fällig. Alle unsere Preisangaben enthalten bereits die Mehrwertsteuer.
Konditionen und Preise. Die Bestellung zusätzlicher Bankbelege in Papierform oder elektronisch ist kostenpflichtig.
Konditionen und Preise 

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und