Territorialer Anwendungsbereich Musterklauseln

Territorialer Anwendungsbereich. Die Bestimmungen der Artikel L133-1 ff. und L314-1 ff. des französischen Gesetzbuchs über das Währungs- und Finanzwesen gelten, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers und der Zahlungsdienstleister oder Zahlungsempfänger eines Zahlungsvorgangs, der auf der Lastschrift oder dem Guthaben des Xxxxxx ausgeführt wird, beide auf dem Gebiet von Frankreich, Guadeloupe, Guyana, Martinique, La Réunion, Mayotte, Saint-Martin oder Saint-Barthélemy oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, und dass die Transaktion in Euro oder in der Währung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union durchgeführt wird, der nicht der SEPA-Zone oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum angehört. Die Bestimmungen der Artikel L133-1 ff. und L314-1 ff. des französischen Gesetzbuchs über das Währungs- und Finanzwesen gelten (mit Ausnahme der Bestimmungen in den Artikeln L. 133-11 bis L. 133-13 ; L133-14, II und mit Ausnahme der in Artikel L314-13, VI) erwähnten Fristen, wenn der eine der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers und der Zahlungsdienstleister oder Zahlungsempfänger eines Zahlungsvorgangs, der auf der Lastschrift oder dem Guthaben des Xxxxxx ausgeführt wird, auf dem Gebiet von Frankreich, Guadeloupe, Guyana, Martinique, La Réunion, Mayotte, Saint-Martin ansässig ist, der andere auf dem Gebiet von Frankreich, Guadeloupe, Guyana, Martinique, La Réunion, Mayotte, Saint- Martin oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, und dass die Transaktion in der Währung eines Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum angehört, was die Parteien des Zahlungsvorgangs betrifft, der in der Europäischen Union erfolgt.. Die Bestimmungen der Artikel L133-1 ff. und L314-1 ff. es französischen Gesetzbuchs über das Währungs- und Finanzwesen gelten (mit Ausnahme der Bestimmungen in den Artikeln L. 133-11, L133-13,I ; L133-22 ; L133-25 bis L133-25-2 ; L133-27, und mit Ausnahme der in Artikel L314-13, VI) erwähnten Fristen, wenn nur der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers oder nur der Zahlungsdienstleister oder Zahlungsempfänger ansässig ist auf dem Gebiet von Frankreich, auf Guadeloupe, Guyane, Martinique, La Réunion, Mayotte, Saint-Martin, unabhängig von der Währung, in der de...
Territorialer Anwendungsbereich. Art. 5 Zentrale, regionale und lokale Regierungen Art. 6
Territorialer Anwendungsbereich. 1. Sofern nicht in Artikel 8 abweichend bestimmt, findet dieses Abkommen An- wendung:
Territorialer Anwendungsbereich. Die vorliegende Reifengarantie Plus gilt für Reifen, die innerhalb schweizerisch geliefert werden.
Territorialer Anwendungsbereich. 1. Sofern nicht in Anhang VIII abweichend bestimmt, findet dieses Abkommen Anwendung:
Territorialer Anwendungsbereich. Die vorliegende Reifengarantie Plus gilt für Reifen, die innerhalb Österreich geliefert werden.
Territorialer Anwendungsbereich. Alle Bestimmungen der Europäischen Richtlinie 2015/2366 gelten für Zahlungsdienste, die innerhalb der Union erbracht werden. Die Titel III und IV der Europäischen Richtlinie 2015/2366 gelten für Zahlungsvorgänge in der Währung eines Mitgliedstaates, in dem sowohl der Zahlungsdienstleister des Zahlers als auch der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers oder der einzige Zahlungsdienstleister des Zahlungsvorgangs innerhalb der Union ansässig ist.
Territorialer Anwendungsbereich. Die vorliegende Reifengarantie Plus gilt für Reifen, die innerhalb Deutschlands geliefert werden.
Territorialer Anwendungsbereich. 1. Unbeschadet von Protokoll B findet dieses Abkommen Anwendung:

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist das Erzielen von Erträgen und Kapitalrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von Unternehmen (einschließlich Unternehmen in staatlichem Besitz). Das Portfolio des Fonds wird so weit wie angemessen praktisch möglich vollständig gegen die Basiswährung abgesichert. Der Fonds kann bis zu 30 % seines Nettoinventarwerts in Sub-Investment Grade-Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Papieren vergleichbarer Bonität anlegen. Der Fonds kann bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in CoCo-Bonds anlegen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Die Benchmark, der Bloomberg AusBond Bank Bill Index (AUD), (vor Gebühren) wird zur Bewertung der Fondsperformance verwendet, jedoch nicht zur Portfoliokonstruktion oder zur Festlegung von Risikobeschränkungen. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Verlustrisiko zu minimieren, und die erwartete Wertänderung des Fonds (gemessen anhand der jährlichen Volatilität) wird voraussichtlich in der Regel nicht mehr als 7,5 % betragen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die zugrunde liegenden Anlagen des Fonds unterliegen dem Zins- und dem Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität investieren, die möglicherweise mit einer höheren Kursvolatilität und einem höheren Risiko behaftet sind als Wertpapiere mit „Investment Grade“-Bewertung. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). • Der Fonds ist überwiegend in einer Währung engagiert und hat somit eine potenziell höhere Volatilität.