Thesaurierende Anteilklassen Musterklauseln

Thesaurierende Anteilklassen. Für thesaurierende Anteilklassen werden die anteiligen Erträge nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds anteilig wiederangelegt (Thesauri- erung).
Thesaurierende Anteilklassen. Für die thesaurierenden Anteilklassen legt die Gesellschaft die während des Geschäftsjahres für Rechnung des OGAW-Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und sonstigen Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – sowie die realisierten Veräußerungsgewinne der thesaurierenden Anteilklassen im OGAW-Sondervermögen anteilig wieder an. Das Geschäftsjahr des OGAW-Sondervermögens beginnt am 1. Februar und endet am 31. Januar des folgenden Jahres. Für den Zeitraum vom 1. Februar 2019 bis 31. Juli 2019 wird ein Rumpfgeschäftsjahr eingelegt. Für den Zeitraum vom 1. August 2019 bis 31. Januar 2020 wird ebenfalls ein Rumpfgeschäftsjahr eingelegt.
Thesaurierende Anteilklassen. Es sind keine Dividendenzahlungen an die Anteilinhaber der thesaurierenden Anteilklassen der betreffenden Fonds vorgesehen. Die Erträge und sonstigen Gewinne werden thesauriert und für die Anteilinhaber reinvestiert. Wenn auf die Anteile Dividenden gezahlt werden, können diese aus dem Nettoertrag der Fonds gezahlt werden. Dieser umfasst von den Fonds vereinnahmte Zinsen und Dividenden und realisierte Gewinne aus der Veräußerung/Bewertung der Anlagen und anderer Vermögenswerte abzüglich realisierter und nicht realisierter Verluste der Fonds.