Tilgung. Nimmt ein Kunde ein Darlehen auf, so ist der Kreditgeber verpflichtet, dem Kunden den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Zins zu bezahlen und das Dar- lehen bei Fälligkeit zurückzuerstatten, also zu tilgen. Siehe hierzu Ziffer 3.5. Sie müssen den eingeräumten Kredit ent- sprechend der Vereinbarung im Kreditver- trag tilgen, das heißt, zurückzahlen. Diese Rückzahlungsbeträge nennt man Tilgungs- beträge. Einzelheiten zur Höhe Ihrer Til- gungsbeiträge können Sie der vorvertrag- lichen Information oder einem Tilgungsplan (siehe dort) entnehmen.
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Samples: www.vbidr.de, www.volksbank-allgaeu-oberschwaben.de, www.volksbank-dresden-bautzen.de