Toiletten Musterklauseln

Toiletten. Toiletten müssen fach- und umweltgerecht entleert werden. Empfohlen werden Einstreu- oder Verdunstungstoiletten mit anschließender Kompostierung der Fäkalien.
Toiletten. Der Mieter ist verpflichtet geeignete Toilettenanlagen bereit zu stellen.
Toiletten. − Die Toiletten sind nach der Veranstaltung zu verschließen − Die WC sind auch während der Veranstaltung sauber zu halten − Toilettenpapier, Hygieneartikel und Handtücher sind vom Veranstalter (Mieter) zu stellen − Die Wasserspülungen der Pissoirs sind abendlich und nach der Veranstaltung abzustellen
Toiletten. 🞎 Ich habe das WC (WC-Schüssel und WC-Sitz) gereinigt. 🞎 Ich habe Spiegel und Xxxxxx geputzt. 🞎 Ich habe Kalkrückstände, Wasserflecken und andere Spuren auf den Armaturen beseitigt. 🞎 Ich habe allen Abfall (auch aus dem WC-Kübel) in Züri-Säcken im Unterflurcontainer entsorgt.
Toiletten. Für die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erforderlichen Toilettenanlagen hat der Nut- zer zu sorgen. Die notwendigen Versorgungsanschlüsse hat der Nutzer zu beschaffen. Soweit Speisen und Getränke angeboten werden, dürfen diese nur in pfandpflichtigen, wie- derverwertbaren Verpackungen und Behältnissen ausgegeben werden. Einwegmaterialien dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
Toiletten. Die Toiletten für die Grillhütte befinden sich im Nebengebäude (Außentoiletten - getrennt für Damen und Herren). Die Anlage darf zur Schonung des Grünbereiches nicht mit Motorfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen befahren werden; ausgenommen sind Kinderwagen, Kinderspielgeräte, Krankenfahrstühle sowie die der Unterhaltung dienenden Arbeitsfahrzeuge. Als Parkfläche für alle erstgenannten Fahrzeuge ist der Parkplatz vor dem Campingplatz Hegbachsee zu nutzen. Nur zum An- und Abtransport der für die Veranstaltung notwendigen Gegenstände ist es gestattet, an die Grillhütte zu fahren. Die Schranke auf der Brücke ist unmittelbar nach jeder Durchfahrt – auch für absehbare kurze Zeiträume – wieder zu schließen bzw. abzuschließen. Auch bei diesen Maßnahmen ist Parken im Grünbereich an der Grillhütte nicht gestattet. Der/die Benutzer/-innen haften für die Einhaltung der vorgenannten Auflage und für die von unberechtigten Dritten verursachten Schäden an dem Grünbereich der Grillhütte. Wird festgestellt, dass während der Mietzeit Pkw`s o. ä. an der Grillhütte abgestellt werden, behalten wir uns vor, 50,00 € von der Kaution einzubehalten.
Toiletten. Die Toiletten befinden sich im Treppenhaus.
Toiletten alle Möbel gereinigt und am Lagerort deponiert Böden gereinigt, feucht aufgenommen Dekomaterial, inkl. Befestigungen entfernt Toiletten und Lavabo gereinigt restliche Getränke und Esswaren mitnehmen Papier Trocken-Handtücher entsorgt Abfall und Recyclingmaterial (Flaschen, Glas, PET, Plastik, Karton) entsorgt. Fenster geschlossen verursachte Flecken von Speisen, Getränken, Kerzenwachs etc. beseitigt Boden gereinigt, feucht aufgenommen Boden besenrein Kühlschrank (oberstes Fach) geleert, gereinigt Tische, Abstellflächen feucht abgewischt Abdeckung feucht abgewischt und getrocknet Aussentüre Laden abgeschlossen Geschirr, Besteck gereinigt und verräumt Aussenraum Geschirrspüler ausgeräumt, ausgetrocknet, Filter gereinigt, ausgeschaltet, gem. Anleitung Cheminée, Grill gereinigt Eismaschine Wasser entleert und gereinigt Umgebung sauber (fötzele) rechtes Barmöbel ausgeräumt, gereinigt Aschenbecher geleert, gereinigt Nach der Veranstaltung den Boiler-Stecker ausziehen. alle Lichter gelöscht, auch Aussenleuchten Beschädigungen der Räume oder des Inventars und besondere Vorkommnisse auf der Rückseite vermer- ken.
Toiletten. 7.1 Der Veranstalter stellt diverse Toiletten zur Verfügung. Die Toiletten dürfen nicht zur Abfallentsorgung, als Wasserquelle oder Waschgelegenheit verwendet werden.
Toiletten. Die Aufsicht und Reinigung der Toilettenanlagen während der Mietzeit obliegt dem Mieter.