Tonfrequenz-Rundsteuerung Musterklauseln

Tonfrequenz-Rundsteuerung. Im Netzgebiet werden keine Tonfrequenz-Rundsteuerungen betrieben.
Tonfrequenz-Rundsteuerung. Die verwendeten Rundsteuerfrequenzen im Netzgebiet des VNB betragen 216 2/3 Hz. Grundsätzlich gilt, dass der Tonfrequenzpegel durch den Betrieb von Erzeugungsanlagen in keinem Punkt eines Mittelspannungsnetzes um mehr als 5 % gegenüber dem Betrieb ohne Erzeugungsanlagen abgesenkt werden darf. Aus diesem Grund fordert die LVN am Netzan- schlusspunkt die Einhaltung aller zulässigen Oberschwingungsströme und Zwischenharmo- nischen, die sich aus Kapitel 2.4.3 der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspan- nungsnetz, Stand Juni 2008, ergeben. Sollte eine Erzeugungsanlage trotz der Erstellung und Vorlage eines Anlagenzertifikates unzulässige Netzrückwirkungen verursachen, behält sich die LVN vor, die Abschaltung der Erzeugungsanlage vorzunehmen, bis die Nachbesserung der Anlage bezüglich der Netzrückwirkungen erfolgt ist.
Tonfrequenz-Rundsteuerung. Keine weiteren Ergänzungen zur VDE-AR-N 4110
Tonfrequenz-Rundsteuerung. Rundsteueranlagen sind derzeit nicht im Netz der N.MD vorhanden. Für den möglichen späteren Einsatz von Rundsteueranlagen verpflichtet sich der Kunde, seine Anlage so abzustimmen, dass eine unzulässige Absenkung der dann bekannt gegebenen Rundsteuer- frequenz vermieden wird. Dies gilt sinngemäß auch für die Nutzung des Netzes durch Trägerfrequenzen anderer Informationstechnologien.
Tonfrequenz-Rundsteuerung. Im Netz des NB werden keine Tonfrequenzen für den Betrieb von Rundsteueranlagen verwendet. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Zur Umsetzung des Erzeugungsmanagement/Netzsicherheitsmanagement ist der Einsatz eines Funkrundsteuerempfängers (FRSE) notwendig. Die Technische Spezifikationen ist im Abschnitt 1.6 aufgeführt. Der Einbauort ist grundsätzlich der zentrale Zählerplatz. Der Funkrundsteuerempfänger kann vom Anlagenbetreiber bei der E.DIS AG käuflich erworben werden. Die Parametrierung er- folgt durch die E.DIS AG. Der konkrete Ablauf wird dem Antragsteller mit der Anschlussgenehmi- gung mitgeteilt. Bei nicht regelbaren Erzeugungsanlagen wird die angegebene Frequenz 51,5 Hz auf 51,0 Hz geän- dert.
Tonfrequenz-Rundsteuerung. Die verwendete Rundsteuerfrequenz im Netzgebiet der enm beträgt 316 2/3 Hz. Über das vorgelagerte 110-kV- Netz ist auch eine Rundsteuerfrequenz von 216 2/3 Hz vorhanden.
Tonfrequenz-Rundsteuerung. Im Netz des NB werden keine Tonfrequenzen für den Betrieb von Rundsteueranlagen eingesetzt. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Übergabestationen sind als Kabelstationen zu planen und einzusetzen. Die Planung für begehbare Stationen ist prinzipiell nach der im Abschnitt 1.1 dargestellten Raum- aufteilung und den baulichen Angaben durchzuführen. Die detaillierte Abstimmung erfolgt im Ab- stimmungsgespräch nach Abschnitt 1.3. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der E.DIS AG WN TAB 2010 Für den NB- eigenen Schaltanlagenteil ist der Platz und die bauliche Ausführung entsprechend der im Abstimmungsgespräch nach Abschnitt 1.2 beigelegten Unterlagen so zu gestalten, dass die ein- gesetzte Schaltanlage ohne bauliche Änderungen aufgestellt werden kann. Die zur Montage der Schaltfelder notwendigen Auflagerahmen sind bauseitig einzubringen. Der NB stellt bei einer zweiseitigen Versorgung die Anschlussanlage bis zur Eigentumsgrenze (die Mittelspannungsschaltanlage als NB- eigenen Schaltanlagenteil) bei. Der Einbau der Mittelspan- nungsschaltanlage und der Anschluss des Trafokabels, der Hilfsspannung für den Kurzschlussanzei- ger und des Arbeitsstromauslösers erfolgt durch den Kunden. Bei Einsatz fabrikfertiger Übergabestation sind für die jeweilige Stationskonfiguration, d.h. für die beigestellte Mittelspannungsschaltanlage und den verwendeten Baukörper, die Forderungen gemäß DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202) /25/ einzuhalten und damit das erfolgreiche Bestehen einer Typprüfung auf Grundlage der genannten DIN EN Norm sowie die Störlichtbogenklassifizierung IAC AB 20 kA (1s); Gehäuseklasse 20 nachzuweisen. Für nicht fabrikfertige Übergabestationen ist mindestens eine Druckberechnung als Nachweis erfor- derlich. Der Zugang der Station ist insbesondere in Einbaustationen von der Gebäudeaußenseite und ebener- dig zu realisieren. Die Türen sind nach der Art des Betriebsraumes zu beschriften. Der Stationsname ist außen leicht ablesbar anzuordnen. Sämtliche Türen im Verlauf des Stationszuganges sind mit Schlössern für zwei Schließzylinder aus- zurüsten. Die NB- Schließanlagen werden mit Profilhalbzylindern nach DIN 18252 mit einer Grund- länge A von 30 mm (Mitte Bohrung Stulpschraube bis Schlüsseleinführung) und Schließbartumstel- lung von 8x45° bestückt. Für die Instandsetzung des NB- eigenen Schaltanlagenteils (z.B. Ersatz –Montage/Demontage) sind die entsprechenden baulichen Voraussetzungen gemäß Abstimmungsgespräch zu berücksichti...
Tonfrequenz-Rundsteuerung wesernetz betreibt keine Tonfrequenz-Rundsteuerung im 110 kV Netz.
Tonfrequenz-Rundsteuerung. Im Netz des NB werden keine Tonfrequenzen für den Betrieb von Rundsteueranlagen verwendet. Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
Tonfrequenz-Rundsteuerung. Nicht vorhanden