Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Musterklauseln

Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen. Für die Anmeldung der Netzanschlüsse von Erzeugungsanlagen beim VNB bis zu deren Inbe- triebsetzung sowie für den Aufbau der Übergabestationen sind die Vordrucke D.1, D.4 und D.6 dieser TAB Mittelspannung zu verwenden. Der Vordruck D.4 „Errichtungsplanung“ ist dabei als Deckblatt der durch den Kunden einzureichenden Projektunterlagen zu verwenden. Als vollständige Antragsunterlagen im Sinne der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ gelten: • der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck D.1 „Antragstellung“ (sofern bei der Errichtung der Erzeugungsanlage auch eine Übergabestation neu errichtet oder er- weitert wird); • ein Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungsein- heiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000); • der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck D.9 „Datenblatt einer Erzeugungsanla- ge“; • ab den in Kapitel 7.1.1 aufgeführten Datumsangaben: Einheiten-Zertifikat(e). Ab den in Kapitel 7.1.1 aufgeführten Datumsangaben wird das Anlagen-Zertifikat und eine Konformitätserklärung erforderlich: • für Windenergieanlagen generell; • für alle anderen Erzeugungsanlagen ab einer Anschlussscheinleistung > 1 MVA oder einer Länge der Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt bis zur am weitesten ent- fernten Erzeugungseinheit von > 2 km. Einheiten-Zertifikat, Sachverständigengutachten, Anlagen-Zertifikat sowie die Konformitäts- erklärung sind entsprechend Teil 8 der Technischen Richtlinie für Erzeugungseinheiten und – anlagen „Zertifizierung der Elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und – anlagen am Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz“, herausgegeben von der Fördergesell- schaft Windenergie und andere erneuerbare Energien, (FGW TR8) anzufertigen. Gibt der VNB zunächst nur die Nutzung der eingeschränkten dynamischen Netzstützung vor, so ist neben dieser Betriebsweise auch bereits die Möglichkeit der Umsetzung einer vollstän- digen dynamischen Netzstützung im Anlagenzertifikat nachzuweisen. Für Erzeugungsanlagen, in denen Erzeugungseinheiten mit Prototypen-Regelung installiert sind, erfolgt der Nachweis der elektrischen Eigenschaften im Rahmen der Inbetriebsetzung mit einer Konformitätserklärung des Anlagenbetreibers. In der Konformitätserklärung bestä- tigt der Anlagenbetreiber, dass die mit dem VNB abgestimmte Elektroplanung sowie die im Datenabfragebogen Netzbetreiber nach FGW TR 8 überg...
Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen. Der NB ist bereits zu Beginn der Planungsphase von Vorhaben mit einzubeziehen. Das Anmeldeverfahren sowie die netztechnische Bewertung erfolgen nach den in diesen Technischen Anschlussbedingungen und nach den in Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Schwedt GmbH für das Niederspannungsnetz „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord" (in der aktuell gültigen Fassung) enthaltenen Bestimmungen. Für die Anmeldung sind Unterlagen nach der VDE-AR-N 4105 und entsprechend „Checkliste für die Anmeldung und Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen (EZA)" NB einzureichen. Die Checklisten sind auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx im Internet veröffentlicht und anzuwenden. Des Weiteren sind entsprechende Datenerfassungsblätter auszufüllen und einzureichen Die auszufüllenden Datenblätter sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadtwerk Schwedt aktuell veröffentlicht und zu verwenden. Planung, Errichtung und Anschluss der kundeneigenen Anschlussanlage ans Netz des NB sind durch geeignete Fachfirmen vorzunehmen. Die Errichterfirma ist dem NB zu nennen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.