Transaktionseinreichung Musterklauseln

Transaktionseinreichung. Das VU hat die über das POS-Terminal erfassten Transaktionsdaten spätestens einen Geschäftstag nach Transaktionsdatum unter Verwendung des bei der Ein- holung der zugehörigen Genehmigungsanfrage verwendeten POS-Terminals an InterCard zu übermitteln. Das VU ist dafür verantwortlich, dass die Transaktionsda- ten vollständig und fristgemäß InterCard zugehen. In der Regel erfolgt dies über die Terminalfunktion „Kassenschnitt“ (siehe auch 3.3.).
Transaktionseinreichung. 3.5.1. Die AKZEPTANZSTELLE hat im Regelfall am Transaktionstag, spätestens jedoch innerhalb einer Einreichungsfrist von zwei bundeseinheitlichen Bankarbeitstagen nach Transaktionsdatum einen Transaktionsdatensatz (unter Angabe von insbesondere Kartennummer, Verfallsdatum, Bruttozahlungsbetrag, VP-Nummer) über das für die Transaktions- art jeweils zu nutzende Internet Payment Gateway (vgl. Ziffer 2.2) an die CardProcess zu übermitteln, es sei denn, die CardProcess hat einem anderen Einreichungsverfahren (z.B. Batch-Verfahren) schriftlich zugestimmt.
Transaktionseinreichung. 3.5.1 Die AKZEPTANZSTELLE hat im Regelfall am Transaktionstag, spätestens jedoch innerhalb einer Einreichungsfrist von zwei bundeseinheitlichen Bankarbeitstagen nach Transaktionsdatum einen Transaktionsdatensatz (unter Angabe von insbesondere Kartennummer, Verfallsdatum, Bruttozahlungsbetrag, VP-Nummer) über das für die Transaktions- art jeweils zu nutzende Internet Payment Gateway (vgl. Ziffer 2.2) an die VR Payment zu übermitteln, es sei denn, die VR Payment hat einem anderen Einreichungsverfahren (z.B. Batch-Verfahren) schriftlich zugestimmt.
Transaktionseinreichung. 6.1 Der VP wird dem Acquirer die vollständigen Daten aller autorisierten Transaktionen in dem vom Acquirer festgelegten Format innerhalb von 2 Werktagen über den vom Acquirer festgeleg- ten Übertragungsweg übermitteln. Hierbei handelt es sich insbesondere (nicht abschließend) um Kartennummer, Verfalldatum, Kartenprüfnummer, Autorisierungsnummer, Gesamtrechnungsbe- trag in der Einreichungswährung und GP-Nummer. Andere Einreichungsverfahren (z. B. Batch- verfahren) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Acquirers.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.