Common use of Transaktionsrouting durch Dritte Clause in Contracts

Transaktionsrouting durch Dritte. Der Vertragspartner ist berechtigt, eine Vereinbarung mit nach PCI DSS zertifizierten Dritten (wie Payment Service Provider, Netzwerkbetreiber) einzugehen, welche die Transaktionen im Auftrag des Vertragspartners an SPS einliefern. Eine Anerkennung solcher Dritten wird SPS nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Anbindung des Dritten entstehen, insbesondere für Aufschaltung, Gebühren, Verzögerungen und Fehler, sind vom Vertragspartner zu tra- gen. SPS ist berechtigt, solche Kosten und Gebühren dem Vertragspart- ner in Rechnung zu stellen oder diese mit an den Vertragspartner zu leis- tenden Vergütungen zu verrechnen. Der Vertragspartner hat SPS über Anpassungen im Zusammenhang mit dem Transaktionsrouting durch Dritte sowie einen Wechsel dieses Drit- ten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. SPS ist berechtigt, aus wichtigen Gründen solche Anpassungen oder Wechsel zu verweigern.

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Samples: payment-consulting.de, www.six-payment-services.com, www.six-payment-services.com

Transaktionsrouting durch Dritte. Der Vertragspartner ist berechtigt, eine Vereinbarung mit nach PCI DSS zertifizierten Dritten (wie Payment Service Provider, Netzwerkbetreiber) einzugehen, welche die Transaktionen im Auftrag des Vertragspartners an SPS einliefern. Eine Anerkennung solcher Dritten wird SPS nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Anbindung des Dritten entstehen, insbesondere für Aufschaltung, GebührenGebüh- ren, Verzögerungen und Fehler, sind vom Vertragspartner zu tra- gentragen. SPS ist berechtigt, solche Kosten und Gebühren dem Vertragspart- ner Vertragspartner in Rechnung Rech- nung zu stellen oder diese mit an den Vertragspartner zu leis- tenden Vergütungen leistenden Ver- gütungen zu verrechnen. Der Vertragspartner hat SPS über Anpassungen im Zusammenhang mit dem Transaktionsrouting durch Dritte sowie einen Wechsel dieses Drit- ten Dritten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. SPS ist berechtigt, berechtigt aus wichtigen wich- tigen Gründen solche Anpassungen oder Wechsel zu verweigern. Bei gleichzeitigem Bezug von Acquiring Dienstleistungen durch den Ver- tragspartner von mehreren Anbietern, muss die Trennung zwischen den dem jeweiligen Acquirer zuzurechnenden Transaktionsdaten jederzeit gewährleistet sein. Die Kooperation mit Dritt-Acquirern darf die Abwick- lung und Sicherheit der von SPS zu verarbeitenden Transaktionen in keiner Weise beeinträchtigen.

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Transaktionsrouting durch Dritte. Der Vertragspartner ist berechtigt, eine Vereinbarung mit nach PCI DSS zertifizierten Dritten (wie Payment Service Provider, Netzwerkbetreiber) einzugehen, welche die Transaktionen im Auftrag des Vertragspartners an SPS einliefern. Eine Anerkennung solcher Dritten wird SPS nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Anbindung des Dritten entstehen, insbesondere für Aufschaltung, GebührenGebüh- ren, Verzögerungen und Fehler, sind vom Vertragspartner zu tra- gentragen. SPS ist berechtigt, solche Kosten und Gebühren dem Vertragspart- ner Vertragspartner in Rechnung zu stellen oder diese mit an den Vertragspartner zu leis- tenden leistenden Vergütungen zu verrechnen. Der Vertragspartner hat SPS über Anpassungen im Zusammenhang mit dem Transaktionsrouting durch Dritte sowie einen Wechsel dieses Drit- ten Dritten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. SPS ist berechtigt, berechtigt aus wichtigen wich- tigen Gründen solche Anpassungen oder Wechsel zu verweigern. Bei gleichzeitigem Bezug von Acquiring Dienstleistungen von mehreren Anbietern muss die Trennung zwischen den dem jeweiligen Acquirer zuzurechnenden Transaktionsdaten jederzeit gewährleistet sein. Die Ko- operation mit Dritt-Acquirern darf die Abwicklung und Sicherheit der von SPS zu verarbeitenden Transaktionen in keiner Weise beeinträchtigen.

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