Transformatorstation. 1. Wenn für den Anschluss einer Anlage die Errichtung einer Transformatorstation notwen- dig ist, so kann der Netzbetreiber verlangen, dass der Netzkunde einen geeigneten Raum oder Platz unentgeltlich zur Verfügung stellt. 2. Der Netzbetreiber darf diese Transformatorstation auch für die Allgemeinversorgung be- nützen. In diesem Fall werden dem Netzkunden jene Kosten für die zur Verfügung Stel- lung des Raumes erstattet, die auf die Allgemeinversorgung entfallen. 3. Der Netzkunde hat den Bestand und Betrieb der Transformatorstation noch über angemes- sene Zeit nach Auflösung des Vertrages unentgeltlich zuzulassen, soweit nicht im Einzel- fall eine andere Regelung getroffen wurde.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen, Allgemeine Netzbedingungen
Transformatorstation. (1. ) Wenn für den Anschluss einer Anlage die Errichtung einer Transformatorstation notwen- dig ist, so kann der Netzbetreiber verlangen, dass der Netzkunde einen geeigneten Raum oder Platz unentgeltlich zur Verfügung stellt.
(2. ) Der Netzbetreiber darf diese Transformatorstation auch für die Allgemeinversorgung be- nützen. In diesem Fall werden dem Netzkunden jene Kosten für die zur Verfügung Stel- lung des Raumes erstattet, die auf die Allgemeinversorgung entfallen.
(3. ) Der Netzkunde hat den Bestand und Betrieb der Transformatorstation noch über angemes- sene ange- messene Zeit nach Auflösung des Vertrages unentgeltlich zuzulassen, soweit nicht im Einzel- fall Einzelfall eine andere Regelung getroffen wurde.
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