Common use of Transparenz Clause in Contracts

Transparenz. (a) Damit betroffene Personen ihre Rechte gemäß Klausel 10 wirksam ausüben können, teilt der Datenimporteur ihnen entweder direkt oder über den Datenexporteur Folgendes mit: i) seinen Namen und seine Kontaktdaten, ii) die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, iii) das Recht auf Erhalt einer Kopie dieser Klauseln, iv) wenn er eine Weiterübermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte beabsichtigt, den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern (je nach Bedarf zur Bereitstellung aussagekräftiger Informationen), den Zweck und den Grund einer solchen Weiterübermittlung gemäß Klausel 8.7. (b) Buchstabe a findet keine Anwendung, wenn die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt, einschließlich in dem Fall, wenn diese Informationen bereits vom Datenexporteur bereitgestellt wurden, oder wenn sich die Bereitstellung der Informationen als nicht möglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand für den Datenimporteur mit sich bringen würde. Im letzteren Fall macht der Datenimporteur die Informationen, soweit möglich, öffentlich zugänglich. (c) Die Parteien stellen der betroffenen Person auf Anfrage eine Kopie dieser Klauseln, einschließlich der von ihnen ausgefüllten Anlage, unentgeltlich zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, notwendig ist, können die Parteien Teile des Textes der Anlage vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen; sie legen jedoch eine aussagekräftige Zusammenfassung vor, wenn die betroffene Person andernfalls den Inhalt der Anlage nicht verstehen würde oder ihre Rechte nicht ausüben könnte. Auf Anfrage teilen die Parteien der betroffenen Person die Gründe für die Schwärzungen so weit wie möglich mit, ohne die geschwärzten Informationen offenzulegen.

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Sources: Data Processing and Transfer Agreements, Data Processing and Transfer Agreements, Datenverarbeitungs Und Datenübermittlungsverträge

Transparenz. (a) Damit betroffene Personen ihre Rechte gemäß Klausel 10 wirksam ausüben können, teilt der Datenimporteur ihnen entweder direkt oder über den Datenexporteur Folgendes mit: i) seinen Namen und seine Kontaktdaten, ii) die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, iii) das Recht auf Erhalt einer Kopie dieser Klauseln, iv) wenn er eine Weiterübermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte beabsichtigt, den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern (je nach Bedarf zur Bereitstellung aussagekräftiger Informationen), den Zweck und den Grund einer solchen Weiterübermittlung gemäß Klausel 8.7. (b) Buchstabe a findet keine Anwendung, wenn die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt, einschließlich in dem Fall, wenn diese Informationen bereits vom Datenexporteur bereitgestellt wurden, oder wenn sich die Bereitstellung der Informationen als nicht möglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand für den Datenimporteur mit sich bringen würde. Im letzteren Fall macht der Datenimporteur die Informationen, soweit möglich, öffentlich zugänglich. (c) Die Parteien stellen der betroffenen Person auf Anfrage eine Kopie dieser Klauseln, einschließlich der von ihnen ausgefüllten Anlage, unentgeltlich zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, notwendig ist, können die Parteien Teile des Textes der Anlage vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen; sie legen jedoch eine aussagekräftige Zusammenfassung vor, wenn die betroffene Person andernfalls den Inhalt der Anlage nicht verstehen würde oder ihre Rechte nicht ausüben könnte. Auf Anfrage teilen die Parteien der betroffenen Person die Gründe für die Schwärzungen so weit wie möglich mit, ohne die geschwärzten Informationen offenzulegen. d) Die Buchstaben a bis c gelten unbeschadet der Pflichten des Datenexporteurs gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679.

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Sources: Auftragsverarbeitungsvertrag, Geschäftsbedingungen Programmatic Advertising, Auftragsverarbeitungsvertrag